Für Ski und Rodel reicht die aktuelle Schneelage nicht überall aus. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Schneefall zu rechnen. Was für Wintersportler erfreulich ist, kann für Hausbesitzer zum Nachteil sein wie luckx – das magazin recherchierte.
Dachlawinen drohen
Nun fällt der Schnee nicht nur dort, wo er sinnvollerweise nützlich ist: Auf Langlaufstrecken, Alpinen Skihängen und Rodelbergen. Ebenso sind Straßen, Fußwege und natürlich Hausdächer betroffen. Straßen und Fußwege sind vom Schnee zu befreien, was Mühe und Geld kostet. Zwar bleibt der Schnee meist auf den Dächern liegen. Doch je nach Wetterlage bewegt er sich abwärts. Dann verursacht er weitere Arbeit und kann darüber hinaus zu Schäden an Fahrzeugen und Fußgängern verursachen. Entsprechend der regionalen Bauordnung können zwar Schneefangeinrichtungen – meist über dem Verkehrsbereich wie Straßen, Fußwege und Hauszugänge – vorgeschrieben sein. Jedoch kann ein häufiger Temperaturwechsel um den Gefrierpunkt unterhalb des Schneefangs zu Eisbildung führen. Und auch hier gilt die Verkehrssicherungspflicht von Hausbesitzer bzw. der Hausverwaltung. In besonders schneereichen Regionen genügt dann allein das Aufstellen von Warnhinweisen nicht. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Schneefangeinrichtung.
Aufgepasst bei Dachfenstern
Ein weiteres „Schneeproblem“ tritt bei größeren Schneemengen am Dachfenster auf. Hier ist beim Öffnen Vorsicht geboten, damit dadurch keine Dachlawine – nach innen oder außen – ausgelöst wird. Dringend abzuraten ist den Bewohnern von Dachgeschossen, hier mit Schaufel und Besen zu versuchen, die Flächen rund um die Dachfenster schneefrei zu räumen. Das wäre allenfalls eine Aufgabe für den Dachdecker-Fachbetrieb vor Ort, der dabei auf die unbedingt notwendige Sicherung achtet. Gleiches gilt auch, wenn es Bedenken wegen der Schneelast gibt. Nach dem Fachregelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist Deutschland in verschiedene Schneelastzonen aufgeteilt. Die Dachunterkonstruktion muss dabei zwingend der erforderlichen Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 standhalten. Dennoch kann es durch große Schneemengen und nassen Schnee zu grenzwertigen Belastungen kommen. So wiegt schon eine 20 cm trockene Neuschneedecke 10 – 20 kg je m2 Dachfläche. Bei nassem Altschnee kann bei gleicher Schneehöhe die Belastung je m2 auf 60 – 100 kg ansteigen. Dann kann es erforderlich werden, das Dach von der Schneelast befreien zu lassen.
Was ist mit Solaranlagen?
Die Bedenken vieler Hausbesitzer, ihre Solaranlage könnte im Winter den Betrieb komplett einstellen, wenn sie schneebedeckt ist, sind oft unnötig. Selbst bei einer durchgehenden Schneelage auf den Modulen arbeiten diese weiter und produzieren Strom – wenn auch in geringerem Maße. Dennoch ist der Verzicht auf einen Teil des Ertrags einer PV-Anlage an den wenigen schneereichen Tagen immer noch vertretbarer als der Versuch, die PV-Anlage auf eigene Faust vom Schnee zu befreien. Die Gefahr für Leib und Leben ist weitaus größer als der Energiegewinn.