Chancengerechtigkeit

Bildung ist der einige Rohstoff, über den Deutschland in großer Menge verfügen könnte. Verfügen könnte? Leider krankt unser Bildungssystem nicht nur an Durchlässigkeit, so dass der Weg von der Realschule zum Gymnasium meist versperrt. Auch die individuelle Förderung wird durch politische Maßnahmen beschränkt, wie die aktuelle BaföG-Novellierung zeigt, meint luckx – das magazin.

Weg zum Studium

Bei den Gymnasien ist es schon sichtbar. Die Zahl der Absolventen nimmt ab. Das setzt sich dann auch an den Hochschulen fort. Weniger Studierende heißt weniger Auslastung der Studienangebote an den Hochschulen. So suchen Hochschulen nach neuen Studenten. Damit eng zusammenhängt die Studienfinanzierung. Und hier ist die Politik gefragt, die richtigen Weichen zu stellen. Nun muss sogar die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) appellieren, endlich und beherzt die dringend gebotene und mit Mitteln des Bundestags-Haushaltsausschusses grundsätzlich ermöglichte BAföG-Strukturreform anzugehen. Der vorliegende BMBF-Referentenentwurf für eine 29. BAföG-Novelle enthalte zwar einige positive Neuerungen, verfehle aber erneut das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel einer umfassenden Reform der BAföG-Förderarchitektur. Die beiden Verbände mahnen insbesondere an, die Bedarfssätze regelmäßig angemessen zu erhöhen und das BAföG durch eine bedarfsgerechte Formulierung des Förderungsanspruchs wieder zu einem wirksamen Instrument für einen chancengerechten Bildungszugang zu machen.

Reform der Förderung gefordert

HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärt: „Eine wirklich grundlegende Reform des BAföG ist wichtiger denn je. Immer noch finden zu wenige begabte junge Menschen aus den unteren Einkommensgruppen oder aus Familien, in denen kein Elternteil ein Hochschulstudium absolviert hat, den Weg an die Hochschule. Dabei sind wir auf wissenschaftlich gebildete Fachkräfte aus allen Teilen der Gesellschaft angewiesen. Die Hürden, die einem Hochschulstudium entgegenstehen können, durch eine verlässliche Unterstützung zur Deckung der Lebenshaltungskosten abzusenken, ist hier von großer Bedeutung. Wer finanzielle Existenzsorgen hat, kann sich nicht auf ein anspruchsvolles Studium konzentrieren. Das BAföG muss wieder ein effektives Instrument zur Herstellung größerer Chancengerechtigkeit in der Bildung werden. Die signifikante Erhöhung der aktuellen Bedarfssätze und der Gefördertenzahlen ist für diese Zielsetzung wesentlich. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf enthält zwar einige positiv zu bewertende Elemente. Einmalzahlung für besonders bedürftige Erstsemester und erweiterte Einkommensgrenzen für die Eltern begrüße ich ausdrücklich. Insgesamt verfehlt der Entwurf aber deutlich das Ziel einer dringend erforderlichen grundlegenden Strukturreform. Neben einer Erhöhung der Bedarfssätze und der Einführung eines regelmäßigen Erhöhungsmechanismus vermissen wir im aktuellen Reformvorschlag insbesondere die Berücksichtigung einer Fördermöglichkeit für Teilzeitstudierende, die zum Beispiel aufgrund von Care-Verpflichtungen weder in Vollzeit studieren noch nebenher arbeiten können.“

Möglichkeiten werden nicht genutzt

DSW-Präsidentin Prof. Dr. Beate A. Schücking: „Diese geplante BAföG-Novelle bleibt inhaltlich und finanziell unter den Möglichkeiten, ihr fehlt die Kraft. Die Preise für Lebensmittel und Energie steigen rasant, die Mieten schießen nach oben. Vielen Studierenden steht finanziell das Wasser bis zum Hals. Und trotzdem will das Bundesbildungsministerium Nullrunden bei dem BAföG-Bedarfssatz und der Wohnkostenpauschale. Rund 33 Prozent der Studierenden leben aber in prekären Verhältnissen. Ihnen muss mit dem BAföG geholfen werden, sonst drohen Studienabbrüche wegen Geldmangels. Das kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten. Mehr noch: Es fehlt weiterhin eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Bedarfssätze. Während die Abgeordnetendiäten, das Wohngeld, Renten und das Bürgergeld regelmäßig angepasst werden, geschieht dies beim BAföG nicht. Ausgerechnet ein zentrales Instrument für Bildungsgerechtigkeit wird damit abgekoppelt.

Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, will die Bundesregierung den Darlehensanteil von 10.010 nun auf 11.550 Euro erhöhen. Viele Studien zeigen aber, dass gerade Schulden Studierende aus ärmeren Familien vom Studium abschrecken. Dieser Schritt ist damit kontraproduktiv. Die vom Haushaltsausschuss zweckgebundenen 150 Millionen werden nicht voll ausgeschöpft. Das BMBF hat die Chance, mehr und Nachhaltigeres für diejenigen Studierenden zu tun, die diese Förderung am meisten brauchen.“