Ach, was für eine Freude! Der Nachwuchs hat die Schule geschafft. Da ist die Zeit gekommen, Bilanz zu ziehen. Schon im ersten Teil hat luckx – das magazin auf den Cent geschaut. Jetzt sollen die Kosten mit Daten unterlegt werden.
Tabellenwerte als Anhaltspunkt
Es gibt keine offizielle Empfehlung dafür, aber die Düsseldorfer Tabelle, die Richtlinie für den Kindesunterhalt bei getrenntlebenden Eltern, kann ein Anhaltspunkt sein, welche Beträge man benötigt, um ein Kind aufzuziehen. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Januar 2024) sieht etwa bei einem durchschnittlichen Nettolohn des Elternteils von 2.200 Euro eine Unterhaltszahlung von 504 Euro im Monat für ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren vor, 579 Euro bei einem Alter von 6 bis 11 Jahren, 678 Euro für ein Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren, ab 18 Jahren sind es 724 Euro. Bis zum 18. Geburtstag kommt so eine Summe von rund 128.000 Euro zusammen. Irgendwo zwischen dem ermittelten Wert des Statistischen Bundesamts – rund 165.000 Euro – und dem der Düsseldorfer Tabelle könnte vermutlich die Wahrheit liegen.
Jetzt wird es teuer
Eines ist sicher: Mehr Bildung kostet die Eltern mehr Geld. Wenn ein Kind mit 16 Jahren eine Berufsausbildung beginnt und schnell finanziell auf eigenen Füßen steht, spart das den Eltern, die zur Finanzierung der ersten Ausbildung verpflichtet sind, viel Geld. Mit zunehmendem Bildungsgrad wird es teurer. Wer Abitur macht, geht länger zur Schule und liegt den Eltern damit länger auf der Tasche, um es deutlich auszudrücken. Am teuersten wird es, wenn der Nachwuchs nach der Schule studiert. Denn für ein Bachelorstudium mit anschließendem Master kommen Kosten von 36.000 Euro bis 75.000 Euro zusammen, hat das Deutsche Studentenwerk ermittelt. Die Summen basieren auf der Annahme, dass das Kind das Studium in der Regelstudienzeit absolviert. Studiert es länger, wird es teurer. Auch für mögliche Auslandssemester fallen Extrakosten an.
Als Anhaltspunkt für die Höhe des Unterhalts dient die Düsseldorfer Tabelle, die einem Unterhaltsbedarf von 930 Euro im Monat ausgeht, das Kindergeld ist in dem Betrag bereits enthalten. Für diesen Unterhalt sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Sollte das Einkommen für den Unterhalt des Studierenden nicht ausreichen, dann können Kinder BAföG (Kurzform für Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. Das Amt gewährt finanzielle Hilfe während des Studiums.
Kosten eines Studiums
Auch wenn das BAföG-Amt einen Maximalbedarf von 934 Euro (2024) im Monat für ein Kind ansetzt, das nicht mehr zuhause wohnt, reicht dieser Betrag zum Studieren nicht. In diesem Betrag ist das Kindergeld von 250 Euro enthalten, das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt wird. Bleiben nach Abzug also rund 680 Euro an Unterhalt, der an den Eltern hängen bleibt, hinzu kommen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von rund 100 Euro im Monat für Kinder ab 25 Jahre. Wohnt das Kind zuhause, können Eltern den Unterhalt natürlich schmälern und ihren Beitrag in Naturalien – Kost und Logis – leisten.
Können Eltern diese Summe nicht aufbringen, springt das BAföG-Amt finanziell ein. Rechnet man den Unterhalt von 680 Euro hoch auf vier Jahre Studium, landet man bei rund 33.000 Euro. Nicht zu vergessen sind zwei Aspekte: Wer in einer teuren Stadt wie München studiert, wird mit 934 Euro im Monat kaum eine Miete und Lebenshaltung finanzieren können. Im genannten Regelsatz von 934 Euro sind rund 400 Euro Wohnkosten enthalten. In einer Stadt wie München würde es an ein Wunder grenzen, ein WG-Zimmer zu diesem Preis zu finden. Das Kind wird also je nach Studienort mehr Unterhalt benötigen. Der andere Aspekt ist, dass man als Eltern dem Sprössling durchaus zumuten kann, durch einen Minijob oder eine Beschäftigung als Werkstudent oder -studentin während des Studiums oder in den Semesterferien etwas hinzuverdienen.
Fazit
Wofür geben Eltern Geld aus? Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass die Hälfte der Konsumausgaben für Ernährung, Bekleidung und Wohnen verwendet wird. Alleinerziehende geben nochmal mehr Geld dafür aus – bei ihnen sind es fast 60 Prozent. Je nach Alter fallen unterschiedliche Ausgaben an. Mit Geburt ist es eine Erstausstattung, von Wickeltisch bis Autositz, die ins Geld geht. Allerdings können Eltern sich hier erfahrungsgemäß viel im Freundeskreis ausleihen oder Secondhand-Ware erwerben und so die Ausgaben reduzieren. Auch für Windeln fällt viel Geld an. Im Kleinkindalter sind natürlich auch die Ausgaben für Kinderbetreuung erheblich. Je nach Wohnort können hier leicht Kosten von rund 500 Euro im Monat zustande kommen. Für ältere Kinder fallen dagegen höhere Kosten an für Freizeit, Elektronik, Unterhaltung, Taschengeld, Musik- und Sportunterricht. Grundsätzlich müssen Eltern auch Ausgaben für Versicherungen berücksichtigen. Fortsetzung hier.
2 Gedanken zu „Kinder kosten nicht nur Geld!“
Kommentare sind geschlossen.