Trickreiche Autovermieter

In den letzten Jahren war es nicht so gut bestellt um die Urlaubsautovermietung. Zuerst kamen aufgrund der Corona-Pandemie keine Gäste. Da wurden 10.000 Mietwagen abgemeldet und standen auf Parkplätzen. Nun kommen diese Schätzen wieder in die Vermietung zurück und verursachen Schäden. So mancher Vermieter versucht über die Kunden die Verluste rafiniert auszugleichen, wie luckx – das magazin recherchierte.

Mietwagen nutzen

Wer in den Urlaub fliegt, möchte am Urlaubsort mobil sein um Land und vielleicht auch die Leute kennenzulernen. Dabei wird gern geplant oder spontan ein Mietwagen geliehen. Üblicherweise sind diese Fahrzeug eher neuere Exemplare. Aber aufgrund der Pandemie und den Folgen wie gestörte Lieferketten waren die Fahrzeuge abgemeldet, standen herum und Neufahrzeuge waren insbesondere im Kleinwagensegment nicht verfügbar. Also mussten der Bestand länger genutzt werden. Da nun die Fahrzeuge fast täglich von unterschiedlichen Fahrerinnen und Fahrern genutzt werden, sind Schäden vorprogrammiert. Um die Verluste auszugleichen oder diese Schäden auf den Nächstbesten zu verteilen, greift so mancher Vermieter auf Tricks zurück. So beschweren sich immer wieder Reisende zum Beispiel über einen teuren Kupplungsschaden am Mietwagen, für den sie über tausend Euro zahlen mussten. Betroffen sind vor allem Urlauber in bergigen Inselregionen.

Und diese Schönheit der Urlaubsinseln lässt sich eben mit dem Mietwagen erkunden. Doch die Kombination aus Bergen, Meer und Küste stellt hohe Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug. Denn es gilt vielerorts, kurvige, enge und steile Bergstraßen, teilweise mit Schotter und Schlaglöchern, zu meistern. So sind Schäden an der Kupplung der Mietwagen daher keine Seltenheit. Das wissen auch die Autovermieter, die ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen und Schäden dem Mieter in Rechnung stellen.

Streit vorprogrammiert

Verbraucher berichteten insbesondere von Streitigkeiten mit Autovermietern auf der Insel Madeira. Dies kann aber auch auf anderen bergigen Inseln wie Teneriffa, Mallorca oder Kreta vorkommen. Zwar schließen viele Mieter eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab. Doch anscheinend hilft diese meist nicht weiter. Zum einen sind Betriebsschäden an der Kupplung auf bergigen Inseln in der Regel von der Vollkasko ausgeschlossen, zum anderen wird den Betroffenen ein Fahrfehler unterstellt. In den Begründungen der Autovermieter heißt es dann zum Beispiel: „Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstanden“ oder „Kupplung aufgrund falscher Handhabung durchgeschmort“. Die Autovermieter fordern vom Mieter die Erstattung der gesamten Reparaturkosten. Und die können mit 1 bis 2 Tausend Euro richtig happig ausfallen. Wegen des angeblich grob fahrlässigen Verhaltens werden auch Beträge verlangt, die über die eigentliche Selbstbeteiligung hinausgehen.

Beweise werden nicht geliefert

Natürlich muss der Autovermieter eigentlich beweisen, dass der Kunde unsachgemäß gefahren ist und die Kupplung keinen Vorschaden hatte. Doch meist sitzt dieser die Situation einfach aus. Insbesondere deshalb, weil der Kunde wieder zu Hause und weit weg ist. Und er hat noch einen Trumpf in der Hand: die bei der Anmietung hinterlegte Kreditkarte. Die wird meist schnell belastet. An weiteren außergerichtlichen Verhandlungen ist der Vermieter nicht interessiert. Wer eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung über eine Buchungs-Plattform abgeschlossen hat, sollte sich dort melden und versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen. Erfahrungsgemäß hilft eine großeVermittlung wie z.B. der ADAC in so einem Fall schnell weiter. Wer als ADAC-Mitglied beim ADAC das Fahrzeug bucht, hat meist auch eine Rechtschutzversicherung im Paket. Das wissen natürlich auch die Ferienwagenvermieter. Darüber hinaus ist der ADAC auch als ein guter Partner der Vermieter bekannt. Weder den Mieter noch den ADAC möchten diese auf keinen Fall verprellen und so mancher Schaden wird dann selbst erledigt – oder anderen Kunden aufgebrummt.

Buchungstipps

Es gibt natürlich viele Dinge, auf die Mietwagennutzer achten sollten. Zuerst natürlich auf den richtigen Mietvertrag. Wenn dieser schon in Deutschland abgeschlossen wurde, sollten Änderungen vor Ort in keinem Fall zugestimmt werden. Am besten dann den Vertrag beim deutschen Partner monieren und auf die Vertragsklauseln verweisen. Meist war schon der Betrag vorab zu zahlen, so dass um das Zustandekommen des Vertrages keine zwei Meinungen bestehen. Des Weiteren auf die Einhaltung des Vertrages verweisen. Falls der deutsche Vertragspartner sich weigert, so ist vor Ort nach einer gleichwertigen Alternative zu suchen. Die Mehrkosten lassen sich vom deutschen Vertragspartner einfordern und darauf schon gleich im Telefonat oder eMail verweisen. Denn für den Erstvertrag gilt deutsches Recht.

Alternativen sind nach Möglichkeit ein Auto mit Automatikgetriebe statt mit Schaltgetriebe buchen. Auch ein Elektroauto kann eine Alternative sein, sofern es im Angebot ist und das Hotel über Ladestationen verfügt.

Beim Anfahren an Steigungen sollte aufgepasst werden. Wenn die Berganfahrhilfe nicht funktioniert, sofort den Vermieter informieren und ein Ersatzfahrzeug einfordern. Auch sollten Mietwagen ausreichend motorisiert sein.

Wenn Kupplung oder Bremsen abgenutzt oder schadhaft sind, verbreiten diese meist einen unangenehmen, stechenden Geruch, der auch ins Fahrzeuginnere kommt. Meist verbrennt dabei der Beleg. Dann sofort den Vermieter informieren und ein Ersatzfahrzeug anfordern. Ach ja, unterschrieben werden nichts. Der Fahrzeugtausch geht immer zu Lasten des Vermieters. Meist ist das nicht zu erkennen, weil diese Verträge in Landessprache vorliegen. Und wenn die Kaution einbehalten wird, sofort die Bank informieren und eventuell Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Das bringt dann so manchen Vermieter schnell zur Einsicht.