Studenten und Arbeitnehmer, die eine längere Fortbildung außerhalb ihres Wohnortes machen, suchen nach möblierten Wohnmöglichkeiten. Denn in eine neue Wohnungseinrichtung wollen nur sehr wenige für ein oder zwei Jahre investieren. So sind möblierte Wohnung gefragt, weiß luckx – das magazin.
Möblierung
Demnächst starten an den deutschen Hochschulen wieder die Vorlesungen zum Wintersemester. Auch wenn deutsche Studenten und entsandte Arbeitnehmer gern das eine oder andere Möbelstück von zuhause mitbringen, so wollen sie nicht in eine neue Wohnungseinrichtung investieren. Das gilt ganz besonders die ausländische Studierende und Arbeitnehmer. Alle suchen deshalb bevorzugt nach möblierten oder teilmöblierten Wohnraum. Eine Kücheneinrichtung ist da schon ein Muss. Vermieter kennen dieses Problem und sind dann in der Zwickmühle. Sollen sie in eine hochwertige Küchen investieren oder eher in eine zweckmäßige? Denn ihnen ist bewusst, dass beide Küchen schon nach kurzer Zeit erneuert werden müssen. Denn die meisten Mieter gehen nicht besonders sorgsam damit um; Ausnahmen bestätigen die Regel. Von einem persönlich bekannt Möbelhändler in einer Unistadt haben wir erfahren, dass diese alle zwei Jahre die Kücheneinrichtungen in Studentenwohnheimen erneuern muss. Auch ein Geschäftsmodel.
So empfiehlt sich eine möglichst zeitlose und neutrale Küche, wenn Vermieter über eine neue Küche in Ihrem Mietobjekt nachdenken. So wird eine vorhandene Einbauküche als Grund für einen Möblierungszuschlag herangezogen. Generell wirke sich eine Einbauküche jedoch positiv in dem Sinne aus, als Zuschläge für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dann zulässig seien. So könne sich das Vorhandensein vom Vermieter gestellter Küchenmöbel und Elektrogeräte bei der Einordnung in einen Mietspiegel als werterhöhend auswirken.
Wichtig zu wissen, falls mit einer Einbauküche vermietet wird, dass Vermieter im Schadensfall für den Ersatz defekter Küchengeräte sorgen müssen. Das gilt aber nicht für Sachschäden, die nicht auf Verschleiß beruhen.
Zuschläge
Die Frage, was sich für Vermieter mehr rechnet, lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten, da sie auch vom Standort der Wohnung abhängt. Ist es in der Region üblich, eine Wohnung mit Küche zu vermieten, wird eine Vermietung mit Küche eher möglich sein als ohne diese Ausstattung. Um zu ermitteln, wie hoch der Mietzuschlag über die übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren ausfallen müsste, um die Kosten wieder hereinzuholen, hat sich folgende Vorgehensweise etabliert: die Gesamtkosten der Küche werden durch die Nutzungsdauer von zehn Jahren verteilt. Dazu werden die jährlichen Finanzierungskosten gerechnet und monatlich verteilt. Haben Vermieter beispielsweise 7.000 Euro für die Küche gezahlt und liegt der Zinssatz für die Finanzierung der Küche bei vier Prozent, könnte der monatlich Zuschlag 82 Euro betragen. In Wieweit die Anschaffungskosten noch in der Miete berücksichtigt werden können, ist im Einzelfall zu klären. Jedenfalls können Vermieter die Anschaffungskosten für die Küche über zehn Jahre abschreiben und so die Steuerlast reduzieren.
Doch eine neue Küche steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern kann auch den Wert der Immobilie erhöhen. Wer zudem vermietet, sollte wissen, wie sich Investitionen steuerlich auswirken.