Schlechte Zeiten gab und gibt es immer wieder. Ob es aktuell schlechte Zeiten sind, muss jeder für sich verantworten. Doch Krieg und Energiekrisen treiben aktuell bei vielen nicht unbedingt Freudentränen ins Gesicht.mit dem fünften Teil bringt luckx – das magazin die Reihe zu Ende. Hier geht es zu Teil vier.
Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer
Bei Sparen geht es nicht nur um die Höhe und wie gespart werden sollte. Auch das Finanzamt möchte an vielen Dingen beteiligt sein. So gibt es Obergrenzen des Sparerpauschbetrags. Deshalb sollten Sparer beim Aufteilen darauf achten, dass die Summe der Teil-Freibeträge die Obergrenze des Sparerpauschbetrags nicht überschreitet. Dazu sind dann auch noch Freistellungsaufträge zu erteilen. Wenn das nicht erfolgt ist, so können im Rahmen der Steuererklärung die gezahlte Abgeltungsteuer später vom Finanzamt wieder eingefordert werden. Um Verluste und Gewinne aus dem Handel bei verschiedenen Banken zu verrechnen, müssen bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres eine Verlustbescheinigung für Ihre Steuererklärung beantragt werden. Dabei ist zu beachten: Verluste aus Kapitalanlagen können nur mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. So ist eine Verrechnung mit Gewinnen aus Immobiliengeschäften nicht möglich. Dabei gibt es bei der Bank zwei „Verrechnungstöpfe“.
Verrechnungstöpfe
Beim „Aktienverrechnungstopf“ können Gewinne, die mit Aktien erzielt wurden, nur mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Entsteht zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr übertragen und mit künftigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Beim „allgemeinen Verrechnungstopf“ werden Verluste und Gewinne zusammengeführt, die in allen anderen Anlageklassen wie Fonds, ETFs, Derivaten (Zertifikate und Hebelprodukte) sowie Anleihen, Zinsen und Dividenden erwirtschaftet wurden. Die Verrechnung erfolgt mit allen positiven Kapitalerträgen, inklusive Gewinne aus Aktiengeschäften, wenn keine Verrechnung mit Aktienverlusten möglich ist. Ergibt sich zum Jahresende ein Verlust, überträgt die Bank diesen auf das nächste Jahr und verrechnet ihn mit künftig positiven Einkünften. Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie Verlust entstehen kann. Wer 1.000 Aktien von Unternehmen A zu zehn Euro je Aktie gekauft hat, hat 10.000 Euro investiert. Einige Monate später ist die Aktie nur noch sieben Euro wert und wird für 7.000 Euro verkauft. So ist ein Verlust von 3.000 Euro entstanden. Die Steuerpflicht für die Veräußerung von Aktie A beträgt null Euro.
Etwas mehr Glück wurde mit Unternehmen B erreicht. Kaufpreis je Aktie zehn Euro, Anzahl 1.000. Kaufwert: 10.000 Euro. Verkauft wurden alle Aktien zu 15 Euro und der Verkaufserlös betrug 15.000 Euro. Es ist also Gewinn von 5.000 Euro entstanden. Daraus ergibt sich – ohne Verrechnung der Verluste aus anderen Aktienverkäufen – eine Steuerpflicht für die Veräußerung von Aktie B von 1.000 Euro. Die Rechnung sieht wie folgt aus: (5.000 Euro – 1.000 Euro) x 25/100 = 1.000 Euro (= 5.000 Euro Gewinn minus 1.000 Euro Freibetrag, multipliziert mit 25 Prozent).
Nun nehmen wir die Aktienverlust beim Verkauf von Aktie A hinzu. Damit reduziert sich die zu zahlende Steuer: Verlust von A + Gewinn von B = -3.000 Euro + 5.000 Euro = 2.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags bleiben 1.000 Euro zu versteuernder Aktiengewinn: 2.000 Euro – 1.000 Euro = 1.000 Euro. Ihre letztlich zu zahlende Abgeltungsteuer beträgt demnach nur 250 Euro (1.000 Euro x 25/100 = 250 Euro).
Wurden mit Aktie A Verluste realisiert, aber nur mit dem Verkauf von Anleihen Gewinne, können diese nicht miteinander verrechnet werden, da beide Anlageklassen einem unterschiedlichen Verlusttopf angehören. Einbußen aus Anleihegeschäften können hingegen mit positiven Kapitalerträgen aus ETFs oder Fonds verrechnet werden, weil alles zum gleichen Verlusttopf gehört.
Depotcheck
Der regelmäßige Depotcheck kann dazu beitragen, die Kapitalanlage auf Dauer erfolgreich zu gestalten. Dabei sollte Schritt für Schritt vorgegangen und überlegen werden, wie sich das Portfolio und am Ende die Erträge über Jahre hinweg optimieren lassen. Dabei sollten ganz klar die Anlageziele sein. Wurden die Ziele mit den vorhandenen Positionen in den vergangenen zwölf Monaten erreicht? Wenn ja, ist zu überlegen, ob Gewinne realisiert werden können durch den Verkauf von entsprechenden Positionen. Oder wird vermutet, dass die gut gelaufenen Anlagen auch im kommenden Jahr gut abschneiden werden? Dann liegt es nahe, weiterhin investiert zu bleiben.
Sollten hingegen Investments höhere Verluste gebracht haben, beispielsweise 20 Prozent oder mehr, könnte ein Verkauf dieser Assets vielleicht besser sein, um nicht noch höhere Verluste zu erleiden. Am Ende hängt die Bestückung des Gesamtportfolios auch von der persönlichen Rendite-Risiko-Ausrichtung ab. Je mehr schwankungsintensive Werte im Depot sind – also etwa einzelne Aktien oder Rohstoffe –, desto renditeträchtiger ist die Anlagestrategie – aber eben auch desto risikoreicher.
Ein Gedanke zu „Sparen ist angesagt“
Kommentare sind geschlossen.