Geldanlagen

Geldanlagen sind nur etwas für Reiche. Da scheint immer noch in den Köpfen vieler Menschen festgemeißelt zu sein. Dabei ist schon bei den meisten Mitmenschen angekommen, dass zwar die Rente sicher, doch nicht ausreichend für einen angenehmen Lebensabend ist, recherchierte luckx – das magazin. Fortsetzung von Teil drei.

Sicherheitsbaustein

Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Fonds lassen sich mit anderen, sicheren Finanzprodukten wie Tagesgeld oder Festgeld kombinieren. Dabei dient die Zinsanlage als Sicherheitsbaustein, die Fondsanlage soll für Rendite sorgen. Die beiden Bausteine lassen sich selbst zusammenstellen. Häufig haben Anleger ohnehin schon Zinsanlagen und Wertpapiere im Portfolio – dann sollten sie prüfen, ob die Aufteilung auf die beiden Bausteine noch passt. Es gibt aber auch Kombiprodukte, die von sich aus schon beide Bausteine beinhalten. So ist etwa Allvest ein neues und komplett digitales Angebot der Allianz, das die beiden Bausteine kombiniert. Anleger können dabei entscheiden, wie ihr Geld auf die beiden Bausteine aufgeteilt wird. Im Sicherheitsbaustein erhält man derzeit eine jährliche Verzinsung von 4,3 Prozent. Beim Renditebaustein investieren die Anlageexperten der Allianz mit ETFs und Investmentfonds zu Großanlegerkonditionen am Kapitalmarkt.

Edelmetalle

Wer sich Edelmetalle wie Gold und Silber ins Depot holen will, hat dazu zwei Möglichkeiten: Einerseits können sie physisch erwerben, etwa in Form von Barren und Münzen. Andererseits gibt es börsengehandelte Wertpapiere, deren Kurs an den Goldpreis gekoppelt ist. Der direkte Weg zum Gold führt zum Edelmetallhändler, bei dem Anleger Goldbarren oder Goldmünzen kaufen können. Der Preis der Barren und Münzen orientiert sich am aktuellen Marktpreis des Goldes. Hinzu kommt ein Preisaufschlag auf die Produkte, der sich aus Herstellungs- und Lagerkosten sowie der Gewinnspanne des Händlers zusammensetzt. Wer seine Goldschätze sicher aufbewahren möchte, kann dies in einem Schließfach eines Händlers oder einer Bank tun. Dabei fallen jedoch Gebühren an.

Wertpapiere

Kostengünstiger als physische Investments sind zumeist Goldwertpapiere. Hierbei entstehen weniger Nebenkosten, etwa in Form von Ordergebühren für den Kauf und Verkauf der Papiere sowie etwaige Depotgebühren. Der Wert der umgangssprachlich auch als „Papiergold“ bezeichneten Wertpapiere orientiert sich am aktuellen Goldpreis. Anleger können Goldwertpapiere in Form von börsengehandelten Rohstoffen („Exchange Traded Commodities“, kurz ETCs) handeln. Rechtlich gesehen sind dies Schuldverschreibungen, die in der Regel mit physischen Goldbeständen besichert sind. Wertpapiere, die hingegen nicht mit Gold besichert sind, haben steuerlich einen großen Nachteil: Auf anfallende Gewinne, die Anleger beim Verkauf erzielen, müssen sie dem Fiskus die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zahlen. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Gewinnsteuer entfällt bei physischen Investments oder bei wertbesicherten ETCs, wenn Anleger ihr Gold mindestens ein Jahr lang halten, bevor sie es verkaufen.

Steuern

Das Steuer-Thema ist für die meisten Menschen alles andere als erquicklich. Dennoch kann es sich buchstäblich auszahlen, grundsätzliche Dinge zu beachten – das gilt auch bei der Geldanlage. Wichtig zu wissen: Verluste bei Anlagen können die Steuerschuld beim Fiskus mindern. Das Prinzip: Wenn Wertpapiere zu einem geringeren Preis verkauft als sie gekauft wurden, lassen sich die Verluste beim Finanzamt steuerlich geltend machen und diese mit künftigen Gewinnen verrechnen. Dazu müssen die Verluste jedoch tatsächlich realisiert werden. Buchverluste zählen nicht für die Verlustbescheinigung.

Gewinne aus Geldanlagen, zu denen auch Dividenden und Zinsen zählen, müssen versteuert werden. Auf realisierte Gewinne gehen 25 Prozent Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Kapitalgewinnen behält die Bank oder der Broker die Abgeltungsteuer automatisch ein. Allerdings gibt es einen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare sind dies 2.000 Euro. Diesen „Sparerpauschbetrag“ berücksichtigt die depotführende Bank, wenn ihr ein Freistellungsauftrag erteilt wird. Daher fallen erst Steuern an, wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten. Sind Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Banken oder Brokern vorhanden, können die Freibetrag auch aufgeteilt werden. Wird fortgesetzt.