Geld zurück

Früher haben wir ordentlich Zinsen gezahlt. In den 80-er Jahren wurden zum Teil Hypothekenzinsen mit über 10 Prozent verkauft. Da ging es Banken und Sparkassen richtig gut. Und heute? Mit verschiedenen Möglichkeiten versuchen sie ihre Existenz zu sichern. Denn die Zinsen sind im Laufe der Jahre deutlich gefallen. Wie Kunden Geld bei Bankgeschäften sparen können, hat luckx – das magazin recherchiert.

Zinsfalle

Seit einigen Jahren sind die Zinsen auf niedrigem Niveau. Hintergrund ist die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, für wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu sorgen. Da einige europäische Staaten – besser deren Politiker und Regierungen – aber nicht in der Lage sind, mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auszukommen, nehmen sie Kredite auf. Doch das führt zu immer weiterer Verschuldung und im Endeffekt zur Schuldenfalle. Nun können Staaten nicht Insolvenz anmelden. Also hilft die Europäische Zentralbank mit niedrigen Zinsen aus (was natürlich zu weiterer Verschuldung führt). Das hat dann auch indirekte Auswirkungen auf unser deutsches Bankensystem.

Wie Eingangs schon erwähnt, sind die Zinserträge der Banken deutlich geschrumpft. Also werden andere Einnahmequellen gesucht. Da bieten sich steigende Gebühren und aktuell negativ Zinsen für Geldeinlagen der Kunden an. Also, wer Geld in einer gewissen Höhe auf dem Konto hat, muss dafür bezahlen.

Kontoumstellung

Das wollten einige Bankkunden aber nicht einfach hinnehmen und riefen den Bundesgerichtshof (BGH) an. In einem Verfahren gegen die Postbank hat der BGH am 27. April 2021 eine wichtige Entscheidung getroffen (BGH AZ.: XI ZR 26/20). Demnach ist die Praxis der Kontoumstellung des Kreditinstitutes nicht Rechtens. Demnach müssen sie ihre langjährige Praxis bei der Umstellung der Kontomodelle und Preisstrukturen ändern und Kunden Geld zurückzahlen.

Neben der Preiserhöhung wurden in der Regel zeitgleich auch stetig neue Entgelte eingeführt, wie etwa für die Nutzung des Kontoauszugsdruckers oder für beleghafte Überweisungen. Diese Entgelte können jetzt sofern noch keine Verjährung eingetreten ist, zurückgefordert werden. Die Forderungen der Bankkunden können schon dreistellige Beträge sein. Worauf bei der Rückforderung zu achten ist und wie man sich bei aktuell angekündigten Preiserhöhungen verhalten kann, wissen die Verbraucherzentralen.

Die Kreditinstitute haben in der Vergangenheit ihre Kunden spätestens zwei Monate vor Wirksamwerden über ihre Absichten informiert. Sie haben dabei auf ein kostenfreies und fristloses Kündigungsrecht der Verbraucher hingewiesen. Die Zustimmung der Kunden zu den Änderungen sollte nach zwei Monaten als erteilt gelten, wenn die Verbraucher nicht vorher selbst aktiv abgelehnt oder gekündigt haben. Nur in sehr begrenzten Ausnahmen und unter konkreter Angabe wofür, darf Schweigen als Zustimmung gewertet werden – aber nicht bei den regelmäßig weit reichenden Preis- und Leistungsänderungen bei Zahlungskonten. So hat es der BGH entschieden. Allein nach dem bisherigen Vorgehen können die Geldinstitute künftige Preiserhöhungen nun nicht mehr durchsetzen.