Prüfung vor der Fahrt

Wer sich auf große Wohnmobil- oder Wohnwagenfahrt begibt, sollte vor dem Start die Gasanlage prüfen. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Gasflaschen gut gefüllt sind. Für Fahrzeuge, die älter als zwei Jahre sind, steht dann die Prüfung der Gasanlage an. Und das hat sein Grund, wie luckx – das magazin erfuhr.

Ausgesetzt

Schon seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der Hauptuntersuchung. Warum das erfolgte, ist leider nicht zuerkennen gewesen. Denn beispielsweise muss die Gasheizung in jedem Wohnhaus vom Schornsteinfeger alle zwei Jahre überprüft werden. Von diesen Heizungen gibt es rund 6,8 Millionen in Deutschland, die zu fast 50 Prozent für warme Stuben sorgt. Dabei bewegt diese sich keinen Meter von ihrem einmal gewählten Standort weg. Ebenso hätte auch diese Prüfung entfallen können, oder?

Wohnmobile und Wohnwagen sind rund 2 Millionen auf deutschen Straßen unterwegs oder stehen sozusagen mit festem Standort auf einen Campingplatz oder privatem Grundstück. Mit wenigen Ausnahmen verfügen alle über eine Gasheizung.

Nun streicht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) zum 1. April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend – und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die die bisherige Unsicherheit beseitigt.

Unabhängige Prüfer können Check übernehmen

Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. „Das bedeutet, dass künftig unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, bleibt es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen“, rät Lau. Nach erfolgreicher Prüfung – der sogenannten G 607-Prüfung – stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung. „Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente“, so Lau.