Neues Jahr, neue Regeln

Es ist nun einmal politische Tradition, für die Bürger das neue Jahr mit Veränderungen beginnen zu lassen. Nach der Devise: Neues Jahr, neues Glück. Meist ist das Glück – sprich Vorteil – nicht unbedingt auf der Seite der Bürger. Warum, erschließt sich wohl keinem Betrachter. Trotzdem möchte luckx – das magazin die Fortsetzung aus den ersten Teil verfolgen.

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient ein, welche Vorerkrankungen liegen vor, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über die Gesundheit stehen verteilt in den Aktenordnern der Arztpraxen und Krankenhäuser. Beim nächsten Besuch in der Arztpraxis liegen diese Informationen oftmals nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Eigentlich sollten dem 1. Januar 2021 alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. Doch diese Akte ist selbst zu pflegen, zu befüllen. Wer darauf Zugriff haben darf, kann jeder Patient selber regeln.

Pflegereform

Die große Koalition hat sich vor der Bundestagswahl auf eine Pflegereform geeinigt. Demnach wird die Pflegeversicherung ab 2022 vom Bund mit einer Milliarde Euro jährlich bezuschusst. Des Weiteren wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Dadurch würde die Pflegeversicherung laut Bundesgesundheitsministerium zusätzlich 400 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Damit Pflegebedürftige von steigenden Kosten nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig einen Zuschlag. Dieser soll mit der Dauer der Pflege steigen: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Außerdem werden in der ambulanten Pflege die Sachleistungsbeträge um 5 Prozent erhöht und der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent angehoben. Ab dem 1. September 2022 sollen zudem nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel soll die Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte erleichtern und so dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken.

Kontrollierter Cannabis-Verkauf?

Die Parteien der Ampel-Koalitionen wollen den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken legalisieren. Darauf hatte sich die Koalition geeinigt. Geplant ist eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften. So solle die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Wann die Legalisierung umgesetzt werden soll, steht allerdings noch aus. Unter Medizinern ist die Legalisierung umstritten. Zu den möglichen Risiken gehören Psychosen, Störungen des Bewusstseins und der kognitiven Fähigkeiten, klare Einschränkungen der Aufmerksamkeit und der Psychomotorik. Doch wie war und ist es mit dem Verkauf von Zigaretten und Alkohol? Es gibt immer Wege Beschränkungen zu umgehen.

Organspende

Mehr als 9000 Menschen warten in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation auf eine Organspende. Die meisten davon brauchen eine Niere. Die Zahl der Menschen, die einen Organspendeausweis besitzen, ist in den vergangenen Jahren zwar gestiegen. Dennoch wissen noch immer nicht genügend Menschen über das Thema Organspende Bescheid. Hausärztinnen und Hausärzte kommt deshalb eine aktivere Rolle bei der Aufklärung über die Organspende zu. Ab März 2022 sollen sie ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende informieren. Das sieht das Gesetz „zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende” vor, dass der Bundestag im Januar 2020 verabschiedet hatte. Ab März soll zudem ein neues Organspenderegister an den Start gehen. Dort soll dann eine Spendererklärungen auch elektronisch abgegeben oder widerrufen werden können. Wird fortgesetzt.

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