Zähne putzen

Eltern kennen das Problem. Die Jüngste zum Zähneputzen anzuleiten, ist manchmal mit viel Bemühungen verbunden. Dabei ist gute Mundhygiene für gesunde Zähne wichtig. Was beim Zähneputzen zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Vorbeugen ist besser als bohren

Das zweimalige tägliche Zähneputzen ist für gesunde Zähne wichtig. Doch mit der Zahnbürste allein gelingt es nicht. Dazu gehören fluoridhaltige Zahnpasta und einmal täglich Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürste. So lassen sich die Zähne sauber halten. Ob eine Hand- oder eine elektrische Zahnbürste genutzt wird, ist nicht so wichtig. Mindestens jeweils zwei Minuten – am besten morgens und abends – sollte das Zähneputzen dauern. Nach dem Putzen die Bürste unter fließendem, warmem Wasser gründlich abspülen. Dann mit dem Kopf nach oben trocknen lassen, damit sich keine Keime vermehren. Zweimal jährliche Kontrollen beim Zahnarzt und die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) ergänzen die Prophylaxe.

Prophylaxe

Der mit Abstand wichtigste Inhaltsstoff in Zahnpasta ist Fluorid. So enthält Erwachsenenzahnpasta durchschnittlich 1.000 bis 1.500 ppm Fluorid. Fluoride helfen dabei, Mineralstoffe in den Zahnschmelz einzulagern. So härten sie die Oberfläche des Zahns. Studien belegen, dass Fluoride aus Zahnpasta bei regelmäßiger, zweimal täglicher Anwendung das Risiko für Karies um 40 Prozent senken. Fluoride sind einer der weltweit am gründlichsten untersuchten Wirkstoffe. Werden sie korrekt eingenommen, hat sich bisher in 300 wissenschaftlichen Studien kein Hinweis auf eine Gefährdung der Gesundheit ergeben.

Die Zahnbürste erreicht nur 70 Prozent Ihrer Zahnoberflächen. Für die anderen Flächen werden spezielle Hilfsmittel benötigt. Einmal täglich sollten daher Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürste zum Einsatz kommen. Die Zahnseide sollte in einem Abstand von etwa 15 cm mit beiden Händen gespannt werden. Die Seide sollte dann zwischen die Zähne und und dann u-förmig von unten nach oben entlang der gekrümmten Oberfläche der Zähne gezogen werden.

Mit Zahnzwischenraumbürsten – auch Interdentalbürsten genannt – lassen sich die Zwischenräume direkt am Zahnfleisch reinigen. Diese kleine Bürste sollte vorsichtig hin und her geschoben werden. Sie sind vor allem mit zunehmendem Lebensalter besser für die Reinigung der Zahnzwischenräume geeignet. Die Bürsten gibt es in verschiedenen Größen. Bei der Wahl der richtigen Größe berät der Zahnarzt. Am besten sollte der Gebrauch von Zahnseide und Zahnzwischenraumbürstchen vom Zahnarzt gezeigt werden.

Zahnarztbesuch

Die Vorsorge beim Zahnarzt ist kostenfrei. Dennoch deuten einige Zahlen darauf hin, dass die Menschen seltener zum Zahnarzt gehen. So sind laut einer Untersuchung der AOK NordWest Kinder und Jugendliche in den letzten zwei Jahren seltener zur Prophylaxe gegangen. Zu Beginn der Pandemie im zweiten Quartal 2020 betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr sogar 16,7 Prozent. In diesem Jahr wurden die aufgeschobenen Zahnarztbesuche nicht nachgeholt. Die Vermutung: Die Eltern haben Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und verzichten weiter auf einen Zahnarztbesuch ihrer Kinder. Dabei ist die regelmäßige Untersuchung beim Zahnarzt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene der wichtigste Baustein der Prophylaxe. Die mögliche Angst ist auch unbegründet. Während der Pandemie ist es zu keiner Gefährdung in Zahnarztpraxen gekommen. Ein Grund: Zahnärzte sind seit jeher Hygiene-Experten. Keine anderen Fachärzte investieren so viel in Hygiene.

Vorsorge kostenfrei

Zudem haben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 17 Jahren je Kalender-Halbjahr einen Anspruch auf die zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Dabei erhebt der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Mundhygienestatus und informiert Kinder und Eltern über Mundhygiene und Ernährung. Zusätzlich können die Zähne bei Kariesneigung bis zu zweimal je Halbjahr mit speziellem Fluoridlack gehärtet werden. Da die großen Backenzähne mit ihren Rillen und Vertiefungen, den so genannten Fissuren, besonders kariesgefährdet sind, können die Fissuren entsprechend versiegelt werden. Die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.