Osterurlaub

Streiks, Zugausfälle, Flugannulierung, Staus: Gibt es noch etwa Schlimmeres, was den Urlaubsbeginn stören kann? Na klar. In einigen Urlaubsländern haben die Regierungen neue Regeln zu Beginn des Jahres erlassen, was den Urlaub vermiesen kann. Luckx – das magazin hat recherchiert.

Rauchverbote

Ein Inselurlaub ist etwas feines. Doch es gibt nichts schlimmeres, wenn in einzelnen Bereich Verbote erlassen werden. Das macht nur nur das Leben anstrengender, sondern kann auch schnell zu einer unbekannten Strafe führen. So wurde u.a. das Rauchverbot in Frankreich kontinuierlich ausgeweitet. Zurzeit gibt es bereits über 7.000 rauchfreie Zonen in über 70 Departements, darunter viele Strände an Atlantik und Mittelmeer. Aber auch Parks und Städte ziehen mit: Hier darf nur in dafür ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 450 Euro Strafe zahlen. Auch in Spanien kommen immer mehr rauchfreie Strände hinzu. So sind es beispielsweise auf Mallorca knapp 50 Strände, an denen es heißt: „Platges sense fum“ (deutsch: Strände ohne Rauch).

Zutrittsbeschränkungen

Schon seit Jahren beklagen sich viele Städte über den immer mehr zunehmenden Tourismus. Auf der einen Seite „zocken“ sie Urlauber mit ihren hohen Übernachtungs- und Gastronomiepreisen ab. Andererseits schaffen sie immer mehr Anreize für einen Besuch. Das ist schon Schizophrenen: Ja zu den Einnahmen, aber die Gäste können gern draußen bleiben. Was denn nun? Attraktionen wie Venedig bitten nun Tagestouristen mit einem Eintritt zur Kasse. Das soll als Maßnahme gegen den Massentourismus dienen. Die Lagunenstadt erhebt künftig fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die Gebühr ist nur für Tagesgäste ab 14 Jahren gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. Testweise wird die Gebühr zunächst für 29 Tage erhoben, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr. Die gute Nachricht für Osterurlauber: Der erste Zeitraum, in dem die fünf Euro fällig werden, beginnt am 25. April und endet am 5. Mai. Danach sind es folgende Wochenenden, an denen die Gebühr erhoben wird: Im Mai 11. bis 12., 18. bis 19. und 25. bis 26. Im Juni alle Samstage und Sonntage außer dem ersten Juni-Wochenende und im Juli sind der 6. bis 7. sowie der 13 bis 14. Juli betroffen. Wer Venedig ohne Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets gibt es in Form von QR-Codes, die auf einer mehrsprachigen Plattform abgerufen werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“.

Auch der Strand von Elafonisi an der Kretischen Westküste ist nicht mehr direkt mit dem Auto erreichbar. Oberhalb des Strandes wurde ein großer Parkplatz schon im letzten Jahr eingerichtet, für den eine Parkgebühr von 5 Euro zu entrichten ist. Wie weit die Maßnahme auch in diesem Jahr umgesetzt wird, war noch nicht zu erfahren.

Keine Blitzerfotos mehr

Italienurlauber aufgepasst: wer als Urlauber in Italien unterwegs ist, muss nun die überhöhte Geschwindigkeit sofort bezahlen. Damit werden insbesondere in cognito Reisende geschützt als auch Menschen, die mit ihrer Affäre unterwegs sind. Doch aufatmen ist fehl am Platz. Zwar wird die Privatsphäre von Autofahrern besser geschützt. Das Bußgeld ist sofort fällig. Ob das bei der Begleitung Eindruck macht, sei dahingestellt.

Bearbeitungsgebühr

Eine deutsche Autovermietung darf ihren Kunden keine Gebühr für die Bearbeitung von Strafzetteln in Rechnung stellen. In einem konkreten Fall verlangte ein Mietwagenunternehmen für Parkvergehen mit einem Mietwagen in Spanien laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschal 40 Euro als Bearbeitungsgebühr. Doch deutsches Recht gilt auch für Buchungen eines Fahrzeugs im Ausland, wenn die Buchung über die deutsche Internetseite getätigt wurde. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam, solange sie dem Kunden keine Möglichkeit geben, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 53/23).

Parken in Paris

Wen es in den Osterferien in die Stadt der Liebe zieht, sollte sich vorher überlegen, wie er sich in Paris fortbewegt. Das Auto ist alleine aus Parkplatzmangel keine gute Idee. Zudem ist es recht teuer, in Paris zu parken. Sonntags und nachts zwischen 20 und 9 Uhr kann man kostenfrei parken, wenn man denn einen Parkplatz ergattern kann. Während man ansonsten im Zentrum mit vier Euro pro Stunde rechnen muss, sind es etwas weiter außerhalb auch immer noch gut über zwei Euro. Außerdem ist es in der Regel nicht länger als 24 Stunden erlaubt, auf der Straße zu parken. Wer also länger bleiben möchte, sollte auf Parkhäuser und Tiefgaragen ausweichen. Und die kosten mindestens 20 Euro für einen Tag. Zudem sollten Urlauber sich vorab online einen Parkplatz reservieren, da auch bei Einwohnern diese Plätze sehr begehrt sind. Auch Smartphone-Apps, wie z. B. Parclick oder Onepark können bei der Suche und Reservierung hilfreich sein. Außerdem sollte unbedingt noch dieser Artikel gelesen werden: Scheinheiliger Volksentscheid

Bußgelder sind europaweit vollstreckbar

Wer ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Nun können Bußgelder EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen vollstreckt werden. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautet der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.

Bußgeld sparen

In einigen EU-Ländern können Urlauber bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen, wenn sie sofort bezahlen. So gibt es zum Beispiel in unserem Nachbarland Belgien bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn man einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annimmt. In Frankreich werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Man zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob der Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt wurde oder erst später zugestellt wird. Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen lohnen: Hier wird in der Regel bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Autofahrer 30 Prozent abziehen, wenn sie innerhalb von fünf Tagen zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei schwerwiegenden Delikten, die ein Fahrverbot oder eine Kfz-Beschlagnahme nach sich ziehen. In Spanien und Großbritannien schließlich sind sogar bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn innerhalb der jeweils vom Gesetz vorgesehenen Frist gezahlt wird.