Die letzten Jahre haben die Geldbeutel der Bundesbürger arg strapaziert. So mancher versucht, Kosten zu sparen. Bei den größten Posten sind die Deutschen eher zurückhalten mit Vertragskündigungen, wie zum Beispiel beim Energiebezug. Aber auch bei den Kontokosten kann gespart werden, weiß luckx – das magazin.
Erschreckend
Als wir vor einigen Monaten uns mit den Energiekosten in unseren Büroräumen auseinandersetzten, mussten wir erschreckend feststellen, dass wir jedes Jahr auf viel Geld verzichtet haben. Einfach nur aus Bequemlichkeit? Ein Vergleich mit anderen Anbietern bringt dieses Jahr eine Ersparnis von über 1.000 Euro. Damit kann man schon einmal einen netten Nachmittag genießen (grins.). Genauso ist es bei den Kontokosten. Zwar kommen hier nur etwas mehr als 100,- Euro im Jahr zusammen. Aber das reicht ja auch für einen Kaffee und ein Stück Torte. Mehrmals. Weshalb nicht einfach das Konto wechseln und dadurch Geld für andere Dinge einsparen?
Zwar erscheint es genauso wie beim Energiebezug üblich, dem bisherigen Anbieter treu zu bleiben. Doch wir sollten bei unserer „Geiz ist geil“ Mentalität auch an unsere Geldbörse denken. Denn diese fühlt sich einfach besser an, wenn sie gut gefüllt ist. Und es gibt immer wieder Situationen, wo ein „Notgroschen“ gute Dienste leisten kann. Also auf und die Bankverbindung wechseln. Doch was ist bei der Kündigung eines Girokontos zu beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden?
Schneller Wechsel
Ein Girokonto kann grundsätzlich ohne die Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sollte das Girokonto gewechselt werden, sind beide Anbieter verpflichtet, bei der Information der Zahlungspartner und der Kündigung des bisherigen Girokontos zu helfen. Die Kündigung eines Girokontos sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, ob durch den Wechsel zu einer Bank mit besseren Konditionen oder einfach aufgrund von Unzufriedenheit mit dem aktuellen Anbieter. Eine Studie von Bitkom aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Ihrer Bank nicht mehr treu bleibt und somit bereits das Hauptgirokonto gewechselt hat. Wie ein Kontowechsel funktioniert, zeigen die folgenden Informationen.
Kündigungsfrist
Gemäß § 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht grundsätzlich keine Kündigungsfrist für Girokonten. Dies bedeutet, dass das Konto jederzeit gekündigt werde kann. Außer, im Vertrag wurden spezielle Regelungen vereinbart. Solche Regelungen dürfen eine Frist von einem Monat nicht überschreiten. Beachtet werden sollten, dass eine Kündigung des Girokontos nicht möglich ist, wenn sich das Konto im Minus befindet. Bevor also eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten die Folgen beachtet werden. Es ist sicherzustellen, dass das Kontostand ausgeglichen ist.
Falls bereits ein neues Girokonto eröffnet wurde, hilft in der Regel die neue Bank im Rahmen der gesetzlichen Kontowechselhilfe. Ein Formular lässt sich beispielsweise auf der Website der Bank finden. Dieser Service umfasst grundsätzlich die Unterstützung beim Umzug des Kontos samt Daueraufträgen und bestehender Lastschriften und die Kündigung des alten Girokontos. Viele Banken bieten alternativ dazu auch einen einfachen und schnellen digitalen Kontowechselservice an, um den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Zahlungskontengesetztes (ZKG) gerecht zu werden. Es ist jedoch ratsam, das bisherige und das neue Konto für eine gewisse Zeit parallel laufen zu lassen. So lässt sich sicherstellen, dass alle Zahlungsaufträge reibungslos übertragen werden können.
Wer sein Konto selbst kündigen möchte, sollte dies schriftlich vornehmen. So gibt es einen Nachweis über die Kündigung. Die Kündigung kann per Post oder, bei vielen Banken, auch digital über deren Online-Banking-Plattform erfolgen.
Girokonto-Kündigung online
Zahlreiche Banken bieten die Möglichkeit, ein Girokonto online zu kündigen. Dies kann auf den folgenden verschiedenen Weisen funktionieren:
Über das Onlinebanking-Portal: Viele Banken ermöglichen es ihren Kunden, die Kündigung direkt im Onlinebanking-Bereich mit nur wenigen Klicks durchzuführen. Diese Option ist besonders bequem, da bereits eine Kontoanmeldung vorhanden ist. So liegen der Bank alle notwendigen Informationen zur Verifizierung der Identität vor.
Per E-Mail: Einige Kreditinstitute bieten auch die Möglichkeit, die Kündigung via E-Mail einzureichen. Hierfür ist oft eine spezielle E-Mail-Adresse vorgesehen, die entweder im Hilfebereich der Bankenwebseite zu finden ist oder direkt im Onlinebanking-Bereich verlinkt wird.
Durch Online-Formulare: Manche Banken stellen spezielle Online-Formulare zur Verfügung, über die der Kündigungswunsch mitgeteilt wird. Diese Formulare sind oft so gestaltet, dass sie die nötigen Informationen abfragen, um die Kündigung schnell und sicher bearbeiten zu können. Wird fortgesetzt.
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