Sicher ist sicher!

Wer eine Reise macht, muss immer auf alles aufpassen: kommt der Flug oder das Flugzeug pünktlich oder gibt es Verspätungen? Wichtig sind natürlich alle Tickets und Ausweisdokumente dabei zu haben. Aber auch genug Reiseproviant und Geld. Apropo Geld: wie es richtig aufbewahrt werden kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Diebe sind überall unterwegs

Die Reisezeit ist nicht nur für Erholungssuchende wichtig. Ob im Hotelzimmer oder Appartement, ob im Mietwagen oder am Strand – Langfinger haben nun Hochkonjunktur. Auch in einer Ferienwohnung sind Urlauber nicht vor Diebstahl sicher. Denn einer der Vorteile von Ferienwohnung oder -haus ist das Platzangebot. Aber auch ein Nachteil. Wenn man dann noch mit dem eigenen Auto anreist, kann eigentlich der gesamte Hausstand mit. Gerade mit Kindern eine lohnenswerte Alternative zum Hotel. Doch auch Diebe wissen diesen Vorteil zu nutzen und so sind Gebiete mit Ferienunterkünften in der Branche sehr beliebt. Im Feriendomizil ist der gesamte Hausrat über eine Hausratversicherung abgesichert ist. Befindet er sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände, greift die Außenversicherung, die in der Regel in jeder Hausratversicherung enthalten ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenstände aus einem Ferienappartement, einem Haus, einer Schiffskabine oder einem Hotelzimmer entwendet werden. Auch der Ort spielt keine Rolle, ein guter Hausratschutz gilt weltweit. Aber natürlich gibt es einige Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. So gilt der Außenschutz nur, wenn er vorübergehend ist. Je nach Police kann dieser Zeitraum zwischen einigen Wochen und ein paar Monaten variieren. Auch die Höhe der Versicherungsleistung unterscheidet sich je nach Vertrag. Doch aufgepasst: die Hausratversicherung leistet in der Regel nur, wenn es sich um einen gewaltsamen Einbruch handelt. Kann den Urlaubern Fahrlässigkeit nachgewiesen werden – beispielsweise, weil sie die Tür der Ferienunterkunft nicht abschließen oder die Fenster auf Kipp lassen – riskieren sie den Versicherungsschutz. Übrigens: Souvenirs, die vor Ort erworben wurden, sind nicht mitversichert, da sie nicht als versicherter Hausrat gelten.

Hotelzimmer

Bei dieser Unterkunft kommt es tatsächlich auf den Standort des Hotels an: Wer ein Hotelzimmer in Deutschland bucht, ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch geschützt, wenn Gegenstände aus dem Zimmer gestohlen werden (Paragraf 701, Absatz 1). Der Gastwirt muss für alle entwendeten Sachen des Gastes geradestehen. Allerdings gibt es laut Gesetz Höchstgrenzen: Zu ersetzen ist maximal das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens jedoch bis zu 600 Euro und höchstens bis zu 3.500 Euro. Bei gestohlenem Bargeld oder Schmuck liegt die Höchstgrenze bei 800 Euro. Besteht eine Hausratversicherung oder eine Reisegepäckversicherung, tritt diese bei einem Einbruch in das verschlossene Hotelzimmer unter Umständen für die Höchstgrenzen übersteigende Schäden ein. Werden Urlauber in ihrem Hotelzimmer im Ausland bestohlen, zählt das je nach Landesrecht zum allgemeinen Lebensrisiko. Hier haften unter Umständen weder Hotel noch Reiseveranstalter. Dabei ist es egal, ob ein vorhandener Safe im Zimmer genutzt wurde oder nicht. Auf dem Schaden bleiben die bestohlenen Urlauber sitzen. In einem konkreten Fall hatten zwei Urlauber ihr gesamtes Bargeld, Pässe, Handy sowie Schmuck im Gesamtwert von knapp 3.000 Euro im Zimmersafe vermeintlich sicher deponiert. Doch die dreisten Diebe schraubten einfach den gesamten Safe ab und nahmen ihn mit. Einen Ersatz bekamen die beiden nicht, weil das Gericht in der vermeintlich schlechten Befestigung des Safes keinen Reisemangel sah. Auch ihre Klage auf vertane Urlaubsfreude schmetterten die Richter ab (Amtsgericht Köln, Az.: 142 C 63/16).

Egal, wie gering die Chance ist, die Diebe zu erwischen: der Diebstahl sollte auch im Ausland bei Polizei, Hotel und Reiseveranstalter gemeldet werden, am besten mit Angabe von Zeugen. Denn kann nachgewiesen werden, dass das Hotel seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist und beispielsweise Türen oder Fenster nicht fest verschließbar waren, haftet eventuell der Hotelbetreiber.

Sicherheit im Wohnwagen, Reise- und Wohnmobil

Auch hier schlagen Langfinder bekanntermaßen gerne zu, weil sich oft viel Wertvolles finden lässt. Allerdings leistet bei einem Diebstahl von Hab und Gut aus dem Camper die Hausratversicherung nicht, weil das Fahrzeug nicht als versichertes Gebäude gilt. Hier benötigen Urlauber eine extra Versicherung, die auch das Inventar im Camper absichert, am besten auch fest verbaute Gegenstände wie z. B. Fernsehgeräte, Navis oder Radios. Oft sind auch Fahrräder, Surfbretter oder andere Sportgeräte dabei, die sich nicht im Wohnmobil befinden. Hier sollten Urlauber darauf achten, dass auch diese Gegenstände während des Urlaubs vertraglich geschützt sind. Vorzelte und Pavillons hingegen sind meist nicht versicherbar. Auch der Diebstahl von Gegenständen aus dem Vorzelt ist in der Regel nicht geschützt.

Auch wenn „freistehen“ oder „wildes Camper“ viel schöner als Camping- oder Stellplätze sind, so ist insbesondere in der Hochzeit darauf zu verzichten. Auch Rastplätzen sind keine sicheren Orte. Camper sollten sich darüber klar sein, dass ihre Fahrzeuge nicht den Mindeststandard eines „sicheren Zuhause“ bieten, wie sie aus dem PKW- oder LKW- Bereich kennen. Obwohl diese Freizeitfahrzeuge eherblich hochpreisiger sind, wird die Sicherheitsausstattung klein geschrieben. So muss sich der geneigte Camper teuer und mühsam nach geeigneten Sicherheitsausstattungen umschauen und in Heimarbeit für selbst für Sicherheit sorgen. Zwar gibt es spezielle Zusatzschlösser für Fenster und Türen. Auch Alarmanlagen sowie Wegfahrsperren für Lenkrad und Räder können Dieben das Leben deutlich erschweren. Doch im Endeffekt sieht das ganze irgendwie zusammengewürfelt aus.

Mietwagen

Mietwagen sind bei Dieben äußerst beliebt. Das Fenster ist schnell eingeschlagen und die Beute oft lohnenswert. Und Hand aufs Herz: Obwohl man es besser weiß, hat wahrscheinlich jeder von uns schon einmal die Kamera, das Handy, den Laptop oder andere Wertgegenstände im Mietwagen gelassen, weil man ja nur schnell shoppen, essen oder baden geht. Doch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietungen schließen die Haftung für aus dem Fahrzeug gestohlene Gegenstände in der Regel aus. Auch Schäden durch Vandalismus oder Glasbruch sind nicht immer gedeckt. Egal, ob Teil- oder Vollkaskoversicherung – hier ist ein Blick ins Kleingedruckte wichtig. Nicht immer begnügen sich Langfinger mit dem Inhalt von Fahrzeugen. Oft genug ist der Mietwagen selbst das Objekt der Begierde. In dem Fall kann eine Diebstahlversicherung helfen. In der Regel sind hierüber das Fahrzeug selbst, Schäden, die bei einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch entstehen, sowie fest verbaute Teile mitversichert. Aber Achtung: Sämtliche Gegenstände, die beweglich oder entnehmbar sind – dazu gehören nicht nur Hab und Gut der Urlauber, sondern auch Radio- und Navigationsgeräte – sind nicht versichert.