Was gibt es schöneres im Sommerurlaub, als einen perfekten Strandtag am Meer zu verbringen. Ob Nordsee oder Ostsee, ob Mittelmeer oder Atlantik: dafür ist uns Deutsche kein Weg zu weit. Damit es auch ein schöner Urlaubstag wird, hat luckx – das magazin einmal die notwendigen Infos zusammengestellt.
Schaufel und Sandförmchen nicht vergessen
Die Sonne lacht, der Sand ist heiß, das Getränk kalt, das Meer türkis, so sollte der Tag beginnen. Wenn dann auch noch jeder sein eigenes Sandförmchen hat und gut eingecremt ist, steht der familiären Idylle nichts mehr im Wege. Zumindest fast. Denn das Wasser ist eine Gefahr für sich. Ohne Schwimmkenntnis kann dabei schon etwas schief gehen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) hat erfreuliche Zahlen zu vermelden: Bei den Schwimmabzeichentagen, die Anfang Juni durchgeführt wurden, legten 24 Prozent mehr Teilnehmer eine Schwimmprüfung ab als noch im Vorjahr. Eine weitere erfreuliche Bilanz: Im vergangenen Jahr konnten Rettungsschwimmer der DLRG 1.120 Menschen das Leben retten. Und trotzdem ertranken 378 Menschen in Deutschlands Gewässern, unter anderem, weil die Schwimmfähigkeit nicht ausreichte.
Ab ins Wasser
Damit auch die Eltern einen entspannten Urlaub am Meer erleben, sollte der Nachwuchs schwimmen können, mindestens aber ausreichend ans Wasser gewöhnt sein. Je früher Eltern ihre Kinder mit dem Wasser vertraut machen, desto besser. Wassergewöhnungskurse gibt es bei vielen Schwimmvereinen bereits für Ein- bis Vierjährige; richtiger Schwimmunterricht ist mit etwa fünf Jahren möglich. Übrigens: Das Seepferdchen-Abzeichen ist für einen ungetrübten Spaß im Meer nicht ausreichend. Es zeigt lediglich, dass ein Kind nicht sofort untergeht. Erst mit dem bestandenen Schwimmabzeichen Bronze gelten Kinder nach DLRG-Angaben als sichere Schwimmer.
Und wenn es dann mit dem Nachwuchs ins Wasser geht, kann schon Farbe wichtig sein. Keine Farbe sorgt im Wasser für mehr Aufmerksamkeit als orange. Auch bei der Badekleidung sind bunte und knallige Farben sowie Neon-Varianten unbedingt empfehlenswert. Dunklere Farben, aber auch Weiß-, Blau- und Grautöne sind vor allem in Schwimmbecken, aber auch im Meer, so gut wie unsichtbar, weil sie optisch mit Wasser und Boden eins werden.
Das Recht am Strand
Wie auch im Schwimmbad gibt es am Strand Regeln und nicht jeder kann einfach machen, was er will. Den Anweisungen der Rettungsschwimmer ist Folge zu leisten und Strandbesucher sollten die Bedeutung der verschiedenen Flaggenfarben am Strandzugang nicht nur kennen, sondern sich auch daran halten. Bei einem Spaziergang durch die Dünen an Nord- und Ostsee gilt: Dünenschutz ist Küsten- und Artenschutz. Durch die sandigen Hügel wird das Hinterland vor Sturmfluten geschützt. Zudem brüten in Dünen viele Vogelarten und es wachsen dort zahlreiche unter Naturschutz stehende Pflanzen. Daher sollte der ausgeschilderte Weg unbedingt eingehalten werden. Mancherorts droht ein hohes Bußgeld, wenn Abkürzungen quer durch die Dünen genommen werden.
So manche Regel ist dann doch kurios; jedenfalls von den Hütern der Regeln angewandt. So wollten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Lübeck einen Gast wegen Wildpinkelns kräftig zur Kasse bitten. Und zwar mit einem Bußgeld von 60 Euro. Das sollte laut ein Mann zahlen, weil er es wagte, des nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die Richter ließen Milde walten. Eine „Belästigung der Allgemeinheit“ erkannten sie ebenso wenig wie eine „grob ungehörige Handlung“. Auch eine Belästigung von Gerüchen sei bei einer durchschnittlichen Pipi-Menge von geschätzt 200 Millilitern und einer Wassermenge von mehr als 20.000 Kubikkilometern Ostseewasser eher marginal. Abschließend räumten die Richter dem Menschen die gleichen Rechte wie dem Reh im Wald, dem Hasen auf dem Feld und der Robbe im Spülsaum der Ostsee ein: Nämlich einfach zu pinkeln, wenn die Blase drückt (Amtsgericht Lübeck, Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23).
Doch aufgepasst: Echtes Wildpinkeln in der Öffentlichkeit, beispielsweise während eines Stadtfestes an einen Baum, obwohl Toiletten zur Verfügung stehen, ist sehr wohl verboten und kann teuer werden.
Regeln mit Wasserfahrzeugen
Sich mit Hilfe eines Paddels stehend auf einem Brett auf dem Wasser fortzubewegen – das sogenannte Stand Up Paddling (SUP) – kommt immer mehr in Mode. Und mit steigender Anzahl von SUP-Boards im Wasser steigt auch die Unfallgefahr. Daher ist es ratsam, nur bei anlandigem Wind aufs Wasser zu gehen, da man sonst leicht abgetrieben werden kann. Ungeübte SUP-Fahrer sollten stets in Ufernähe paddeln und am besten im Stehrevier bleiben. So gelingt das Aufsteigen leichter, sollte man ins Wasser gefallen sein. Ratsam ist es auch, ein Telefon in einem wasserdichten Behältnis mitzuführen, um im schlimmsten Fall Hilfe rufen zu können.
Und natürlich gibt es Regeln für das Stand Up Paddling. Das SUP-Board ist ein Kleinfahrzeug, für das die normalen Verkehrsregeln auf dem Wasser gelten. Das heißt, SUP-Fahrer müssen Berufsschiffen, wie z. B. Fahrgastschiffen oder Güterschiffen sowie Segelschiffen ausweichen. Kreuzen sich zwei SUP-Paddler, gilt wie im Straßenverkehr rechts vor links. Wo es eng wird oder in Kanälen gilt für SUP-Fahrer ein Rechtsfahrgebot. Zwar müssen private Motorboote SUP-Fahrern ausweichen, doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Und wie auch im Straßenverkehr gilt eine Promille-Grenze von 0,5 auf dem SUP-Board. Wer bei einer Alkoholkonzentration von 0,3 Promille auffällig paddelt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Übrigens: Kiffen und der Konsum anderer Betäubungsmittel ist auf dem Brett verboten.