Weiße Weihnacht?

Schnee, Regen und Kälte bestimmen die Vorweihnachtszeit. So mancher wünscht sich trotzdem eine schöne geschlossene Schneedecke über Deutschland. Auch wenn so eine weiße Weihnacht schön ist, greift sie in den Geldbeutel der Bundesbürger, weiß luckx – das magazin.

Einheizen

Wenn es draußen bitterkalt ist, soll es trotz Energiekrise innen kuschelig warm sein. Was denn „kuschelig warm“ ist, entscheidet jeder für sich. Manchmal reichen 20 Grad Celsius; anderen wird es erst bei 25 Grad so richtig warm. So ist insbesondere das individuelle Wärmeempfinden entscheidend für die Heizkostenabrechnung. Wer es warm haben möchte, greift eben tiefer in die Tasche. Schon im letzten Jahr mussten Verbraucher rund 14 Prozent mehr für Strom, Gas und andere Brennstoffe ausgeben als im Vorjahr. Wer also ein angenehmes Wohnklima schaffen möchte und auch Heizkosten sparen will, kann so einiges dafür tun. Das fängt schon damit an, wann Wohnräume geheizt werden. Das hängt zum Beispiel davon ab, wie gut ein Haus gedämmt ist, ob eine Wohnung durch Restwärme aus umliegenden Apartments und Durchlaufrohren bis zu einem gewissen Punkt mitgeheizt wird und was die eigene Wohlfühltemperatur ist. In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April sollten Vermietern bzw. Eigentümern dafür zu sorgen, dass die Heizung angeschaltet wird und dass nach bestem Wissen und Gewissen geheizt wird. Zwar ist auch in diesem Zeitraum niemand verpflichtet, die Heizung aufzudrehen, zumindest muss jedoch dafür gesorgt werden, dass durch zu kalte Temperaturen keine Schäden an Heizkörpern oder Rohren entstehen. Laut Rechtsprechung sollte die Raumtemperatur in der Heizperiode tagsüber bei etwa 18 bis 20 Grad liegen und nachts nicht unter 16 Grad sinken.

Heizung einschalten und lüften

Ab wann geheizt werden muss, hängig von Alter und Art des Gebäudes ab. So ist das in Altbauten, die vor 1977 errichtet wurden, ab einer Außentemperatur von 15 bis 17 Grad Celsius der Fall. Neubauten, die nach 1995 gebaut wurden, müssen erst bei 12 bis 15 Grad Celsius geheizt werden. In Niedrigenergiehäusern liegt der Richtwert bei 11 bis 14 Grad Celsius und Passivhäuser können mitunter sogar noch bis zu einer Mindesttemperatur von neun Grad Celsius ungeheizt bleiben. Denn sie speichern Wärme über einen längeren Zeitraum.

Was für Vermieter und Verwalter gilt, kann auch von Mietern erwartet werden. Es reicht nicht aus, die eigene Räume zu heizen. Auch das richtige Lüften ist erforderlich. So muss unbedingt mehrmals am Tag gelüftet werden. Da gilt insbesondere fürs Homeoffice von Arbeitnehmer, Studierende und Menschen, die die meiste Zeit in der Wohnung verbringen. Durchs Atmen, Kochen als auch die Nutzung von Waschmaschine und Trockner entsteht Feuchtigkeit in der Wohnung. Die muss raus. Das geschieht durch das Lüften. Dabei gelangt trockenere Luft in die Wohnung und feuchtere geht hinaus. Wenn nicht ausreichend gelüftet wird, schlägt sich die Feuchtigkeit an den Außenwänden nieder und kann dort nach kurzer Zeit Schimmel bilden. Wir alle wissen, dass besonders die Schimmelsporen zu Erkrankungen führen können, wenn diese in die Lunge gelangen.

Was für die täglich genutzten Räume gilt, muss natürlich auch in ungenutzten Räumen gemacht werden. Hier sollte die Temperatur nicht unter 15°C fallen und mindestens einmal am Tag ist zu lüften.