Schon angemeldet?

Ob Sportverein, Fitnessstudio, Personaltrainer oder selbständig Sporttreiben: Alles ist besser als gar nichts zu tun. Wer nun zum Jahreswechsel den Entschluss fasste, endlich etwas für seinen Körper zu tun, sollte die nächsten Zeile bei luckx – das magazin aufmerksam lesen.

Fitnessstudio

So mancher ist der festen Ansicht, schon die Anmeldung in einem Fitnessstudio recht, um der Gesundheit etwas gutes zu tun. Doch ohne Fleiß keinen Preis. Bedeutet, eine Anmeldung reicht nicht aus, um das Wohlbefinden und die Fitness zu steigern. Auch mit dem sporadischen Besuch purzeln weder die Pfunde noch verbessern wir unsere Gesundheit. Es ist Kontinuität und Ausdauer gefragt. Erst nach mehreren Wochen und Monaten zeigt die Waage erste Ergebnisse. Doch nur dann, wenn auch die Ernährung den neuen Verhältnissen und insbesondere den Zielen angepasst wird. Das sind nur einige Aspekte. Wer mehr wissen möchte, sucht in der Suchfunktion oben rechts nach Sport oder Bewegung oder Gesundheit. Da gibt es viele weitere Tipps.

Nach dem ersten Besuch im Fitnessstudio kommt der Vertrag. Der sollte aufmerksam und bis zum Ende durchgelesen werden. Insbesondere ist wichtig zu wissen, was passiert, wenn das Durchhaltevermögen sinkt. Und das sinkt erfahrungsgemäß mit den Monaten, die ins Jahr ziehen. Dabei sind die meisten Mitgliedschaften kein Schnäppchen und man sollte sich diese Investition also gut überlegen.

Welches Fitnessstudio darf es sein?

Im Jahr 2023 erwirtschaftete die Fitnessbranche mehr als fünf Milliarden Euro. Grund dafür waren sowohl zunehmende Mitgliederzahlen als auch jährlich steigende Beiträge. Der Sportbereich boomt also und mit ihm die Angebote. So hat der Sportbegeisterte die Qual der Wahl, wie er trainieren möchte: Eine weit verbreitete Fitnesskette, so dass man örtlich flexibel trainieren kann? Oder lieber das kleine persönlich geführte Studio um die Ecke? Der exklusive Club oder der Sportlertreff für jedermann? Funktionales Training oder Geräte-Zirkel? Geschlechterspezifisch oder gemischt? Die Auswahl ist groß, eins ist jedoch bei allen gleich: Man unterschreibt einen Mitgliedsvertrag. Und der ist zunächst einmal bindend. Beim Vertragsabschluss im Fitnessstudio selbst – im Gegensatz zu beispielsweise telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen – besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. So sollte insbesondere auf die Vertragslaufbahn geachtet werden.

Für gewöhnlich bieten die Studios verschiedene Laufzeiten an, die unterschiedliche Beiträge nach sich ziehen: Je länger man sich bindet, desto günstiger wird es. Dieser Zeitraum darf allerdings maximal zwei Jahre betragen. Bei durchschnittlich 45 Euro pro Monat hat man dann auch schon ein gutes Sümmchen auf den Tisch gelegt. Es kann also durchaus Sinn machen, sich für eine kürzere Laufzeit zu entscheiden, auch wenn die monatlichen Konditionen ungünstiger sind.

Vertragsbeendigung

Prinzipiell ist ein schneller Ausstieg aus einem frisch abgeschlossenen Vertrag aufgrund des fehlenden Widerrufrechts erst einmal nicht möglich. Eine der wenigen Chancen, den Vertrag unter Umständen vorzeitig zu beenden, kann eine plötzliche Erkrankung oder Verletzung sein. Erfahrungsgemäß wird aber auch dann angeboten, zu pausieren und das Training nach der Genesung wieder aufzunehmen. Eine Vertragsaufhebung bleibt also eher die Ausnahme. Ein Blick ins Kleingedruckte vor der Unterzeichnung sorgt diesbezüglich für Klarheit. Dort findet man übrigens auch den Ausschluss anderer Gründe, die der Laie möglicherweise für ein Sonderkündigungsrecht heranziehen möchte, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein Wohnortwechsel. Selbst eine Preiserhöhung kann dort bereits inkludiert sein und dient somit, anders als beispielsweise bei Krankenkassen oder Stromanbietern, ebenso wenig als Begründung für ein früheres Vertragsende. Auch der Gang vor Gericht hat wenig Aussicht auf Erfolg. Die meisten Klagen werden abgewiesen und die Urteile vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH XII ZR 24/22).

Vertragsverlängerung

Vorsicht ist unbedingt geboten, wenn im Vertrag automatische Verlängerungen vorgesehen sind. Und das ist in der Regel der Fall. Denn auch wenn man die kürzeste Mindestlaufzeit wählt, heißt das noch nicht, dass die Mitgliedschaft dann endet. Vielmehr sehen die meisten Verträge vor, dass sie wie ein Abonnement ohne neue Absprache weiterlaufen, wenn nicht gekündigt wird. Allerdings hält sich das Übel in Grenzen, sollte man die Kündigungsfrist verpassen: Nach der ersten festen Laufzeit ist für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, eine Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsfrist erlaubt.

Entscheidend für eine fristgerechte Kündigung ist der richtige Termin und der wird im Vertrag festgelegt. Bestimmt dieser eine dreimonatige Frist, meint das, dass die Kündigung spätestens am letzten Werktag vor dem Beginn der besagten drei Monate vor Laufzeit-Ende beim Fitnessstudio vorliegen muss. Gut zu wissen: Wurde der Vertrag ab dem 1. März 2022 geschlossen, dürfen die AGB nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. Unbedingt sollte schriftlich gekündigt werden. Will man ganz sicher gehen, nutzt man ein Einschreiben mit Rückschein oder gibt das Schreiben persönlich ab und lässt sich den Erhalt bestätigen. Nur so verfügt man später über einen Nachweis, wenn es hart auf hart kommt.