Nun lässt sich ein Wildtier, das vor das Auto läuft und einen Schaden hinterlässt, nicht wegen Unfallflucht belangen. Denn in den aller seltensten Fällen können die Personalien festgestellt werden. Also bleibt der Unfallgeschädigte auf den Kosten sitzen. Was tun, fragt luckx – das magazin.
Kfz-Versicherung
Wer als Kfz-Besitzer eine Kasko-Versicherung hat,kann sich vertrauensvoll an seinen Versicherer wenden. Das haben 2024 sehr viele Fahrzeugeigentümer gemacht, sodass die Versicherer insgesamt über eine Milliarde Euro an Wildschadenkosten ersetzt haben. Insgesamt waren es über 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos. So steigen die Kosten für Wildunfälle seit Jahren an, inzwischen zahlen die Versicherer im Schnitt rund drei Millionen Euro pro Tag. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2024 die durchschnittliche Schadenhöhe nach einem Wildunfall von 3.850 auf 4.100 Euro. Für diesen Anstieg macht der Gesamtverband der Versicherer (GDV) zwei wesentliche Gründe aus. Sowohl die Preise für Karosserieteile als auch die Stundensätze der Kfz-Werkstätten steigen seit Jahren stärker als die allgemeine Inflation. Da sich diese höheren Reparaturkosten nicht nur bei Wildunfällen, sondern bei nahezu allen Schäden in der Kfz-Versicherung niederschlagen, haben die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren Verluste von insgesamt rund fünf Milliarden Euro gemacht, wie der Verband meldete.
Warnung vor Wildunfällen
Besonders im Herbst warnt der GDV vor einem erhöhten Unfallrisiko durch Wildwechsel. So ereignen sich im Schnitt täglich über 750 Wildunfälle, doch in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember steigt die Gefahr nochmals deutlich an. Gefährlich sind vor allem Dämmerungsphasen, wenn die Sicht eingeschränkt ist und Tiere unvermittelt auf die Fahrbahn laufen. Deshalb sollten Autofahrer unbedingt die Warnhinweise beachten und ihre Geschwindigkeit verringern. Das gilt besonders an Feld- und Waldrändern sowie in der Dämmerung. Taucht Wild auf der Straße auf, gilt: Fernlicht abblenden, Tempo reduzieren und keinesfalls riskante Ausweichmanöver unternehmen. Denn die Kollision mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Tier.
Richtiges Verhalten sichert schnelle Regulierung
Für eine reibungslose Schadenbearbeitung rät der GDV, die Unfallstelle zunächst abzusichern – etwa durch Einschalten des Warnblinklichts und Aufstellen eines Warndreiecks. Anschließend sollte die Polizei verständigt werden. Verletzte oder getötete Tiere sollten keinesfalls berührt werden. Das Bergen ist Aufgabe des zuständigen Försters oder Jagdpächters. Hilfreich für die Schadenregulierung sind zudem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Fahrzeug. Darüber hinaus empfiehlt der GDV, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Versicherer möglichst frühzeitig zu informieren – auf jeden Fall, bevor das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Nach einem Wildunfall übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug – vorausgesetzt, es handelt sich um sogenanntes Haarwild wie Rehe oder Wildschweine. Einige Versicherer haben ihren Schutz inzwischen erweitert und decken auch Unfälle mit weiteren Tierarten oder sogar Tieren aller Art ab. Wichtig für Versicherte: Ein Wildunfall wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.