Bis das der Tod euch scheidet. So oder ähnlich wurden Ehen geschlossen. Doch heute enden viele durch Scheidung. Mal früher, mal später. Natürlich gibt es weiterhin Ehen, die nur einem Zweck dienen sollen. Doch darüber wollen wir von luckx – das magazin keine Zeile verschwenden.
Vor- und Nachteile der Eheschließung
Die Liebe ist frisch, der Alltag klopft noch höflich an und irgendwo zwischen Abwasch und Schnarchkonzert taucht plötzlich ein neues Beziehungsmodell auf: Sleep Divorce. Wer noch nicht davon gelesen, hier eine kurze Erläuterung. Der Begriff „Sleep divorce“ (engl. divorce = Scheidung) verheißt nichts gutes. Dabei haben sich Paare dazu entschieden, getrennte Schlafzimmer zu nutzen. Es sind meistens ganz pragmatistische Gründe: Damit kann die Schlafqualität beider Partner verbessert werden. Besonders dann, wenn die Schlafgewohnheiten oder -bedürfnisse nicht zusammenpassen. Beide sollen ausgeruht und leistungsfähiger im Alltag zu sein. Durch eine verbesserte Schlafqualität sie sich besser auf ihre täglichen Aufgaben konzentrieren und effektiver mit Stress umgehen. Das trägt dazu bei, dass sie im Berufsleben und in der Freizeit aktiver und ausgeglichener sind. Insgesamt verbessert guter Schlaf nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das emotionale Wohlbefinden und die Beziehungsqualität. Sei es durchs Schnarchen oder durch unterschiedliche Arbeitsrhythmen.
Was ist eine Ehe?
Auch in diesem Fall gilt die Ehe rechtlich weiterhin als intakt, solange man nicht dauerhaft „von Tisch und Bett“ getrennt lebt.Doch was ist die Ehe eigentlich? Ein romantisches Versprechen oder juristisch hochkomplexes Gemeinschaftsprojekt? Natürlich wird aus Liebe geheiratet. Aber das Gesetz heiratet immer mit. Denn mit dem Ja-Wort kommen automatisch Regelungen zu Steuern, Vermögen, Unterhalt oder Absicherung ins Spiel. Steuerlich kann die Ehe ein echter Beziehungsturbo sein: Ehegattensplitting heißt das Zauberwort. Dabei rechnet das Finanzamt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet nur für eine Hälfte die Einkommensteuer. Dieses Ergebnis wird verdoppelt und ist dann die gemeinsame Einkommensteuer. Vor allem Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen profitieren davon.
Ehevertrag
Was meins ist, bleibt meins. Zumindest ohne Ehevertrag. Ohne den lebt man in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen getrennt, aber der Zugewinn während der Ehe wird im Fall der Scheidung ausgeglichen. Klingt fair, kann aber kompliziert werden, wenn Immobilien, Firmenanteile oder Erbschaften im Spiel sind. Die Kosten eines notariell geschlossenen Ehevertrags sind abhängig vom Vermögen: Je mehr vorhanden ist, desto teurer wird der Vertrag.
Was passiert eigentlich, wenn Schwiegereltern großzügig das Geld für eine Immobilie bereitstellen und die Ehe dann scheitert? Der Bundesgerichtshof hatte genau dazu etwas zu sagen. Ergebnis: Schwiegereltern können größere Geldgeschenke nach dem Ehe-Aus ganz unromantisch zurückfordern. Allerdings nicht ewig. Maximal zwei bis drei Jahre nach der Zuwendung ist Schluss mit den Ansprüchen (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 107/16).
Witwenrente und Nebenwirkungen
„Bis dass der Tod euch scheidet“ hatten wir schon mal. Doch der kann leider schneller eintreten, als es sich Paare wünschen. Und dann stellt sich die Frage: Gibt es eine Witwen- oder Witwerrente auch bei kurzer Ehe? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. So haben Gerichte entschieden, dass selbst zwei oder vier Monate Ehe ausreichen können, beispielsweise wenn klar ist, dass keine sogenannte „Versorgungsehe“ geplant war (Sozialgericht (SG) Berlin, Az.: S 11 1839/16 und SG Osnabrück, Az.: S 8 U 90/16). Andererseits entschieden Richter des Hessischen Landessozialgerichts, dass nach einer siebenmonatigen Ehe kein Anspruch auf Witwenrente besteht (Az.: L 2 R 140/13).
Die Ehe bringt auch Rechte mit sich, die viele gar nicht kennen. In der Regel dürfen Ehepartner Alltagsgeschäfte mit Wirkung auch für den anderen Partner erledigen. Darunter fallen sogar Versicherungsgeschäfte: So hat der BGH entschieden, dass ein Ehepartner die Vollkaskoversicherung für das gemeinsame Familienauto auch ohne Vollmacht des anderen kündigen darf. In diesem konkreten Fall hatte der Ehemann die teure Vollkaskoversicherung eigenmächtig gekündigt, um Geld zu sparen, dann aber einen Unfall verursacht, der ihn mehr als 12.000 Euro kosten sollte. Der Versuch der Ehefrau, die Vertragskündigung rückgängig zu machen, weil sie ohne ihre Einwilligung war, scheiterte (Az.: XII ZR 94/17).