Manchmal wird zu kurz gesprungen. Dann landen ganze Gesetzesvorhaben im Graben. So ist es auch der Bundesregierung mit dem sogenannten Heizungsgesetz ergangen. Auch wenn vielfach für Aufklärung gesorgt wurde, so ist vieles noch immer im Rauch um das Gesetz herum unklar geblieben, wie luckx – das magazin feststellt und sucht nach Aufklärung.
Gebäudeenergiegesetz
Der Ansatz war richtig, doch die Zeit ist noch nicht reif. Was sich so gut anhört oder liest, ist meist nur die halbe Wahrheit. Das trifft wohl auf das Gebäudeenergiegesetze (GEG) zu. Die Umstellung auf Wärmepumpenheizungen lässt sich aufgrund der vorhandenen Lieferkapazitäten nicht im vorgesehenen Zeitrahmen umsetzen, obwohl die Industrie kurzfristig ihre Kapazitäten ausbauen will. Allein die Energieversorgung aus nachhaltig erzeugtem Strom ist bis heute nicht möglich. Das liegt nun nicht an der aktuellen Regierung, sondern reicht auch in die Zeit vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie (2013–2017) Sigmar Gabriel zurück. Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen wurde dramatisch zurückgefahren und dadurch eine gesamte Branche in Deutschland vernichtet. Auch die Errichtung von Windkraftanlagen hat das viel beschworene Deutschlandtempo nicht erreicht. Aus dem eigenen politischen Lager des jetzigen Wirtschaftsminister fliegen die Knüppel (oder Steine) in die Rotorblätter. Will heißen: aus ökologischen oder persönlichen Gründen werden Windkraftanlagen verhindert oder erst zeitlich verzögert errichtet. Ähnliches erfolgt mit dem Stromtrassen seit 20 Jahren. Diese werden dringend benötigt, um die Stromversorgung in Bayern und Baden-Württemberg durch nachhaltig erzeugter Windenergie aus den Windparks in der Nordsee oder aus Wasserkraft Norwegens zu ermöglichen. Denn ohne diese geht dem bayrischen Söder bald kein Licht mehr auf, weil er Windenergieanlagen in seinem Bundesland verhindert.
Also die ganzen Anstrengungen umsonst? Nein. Denn alte Heizungen verbrauchen viel Energie und treiben die Heizkosten in die Höhe. Um das zu verhindern und den Klimaschutz zu verbessern, gibt es ein Förderpaket. Ob diese im Folgenden aufgezeigten Möglichkeiten aktuell sind, muss dringend jeder Interessent vorab klären. Denn sonst kann es zu Finanzlücken führen.
Förderung
Beim Umstieg von veralteten Öl- oder Gasheizungen auf umweltfreundliche Alternativen, zum Beispiel Wärmepumpen, sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich. Die maximale Förderung besteht aus einer Basisförderung, die mit verschiedenen Boni kombinierbar ist, 70 Prozent aber nicht übersteigen darf. Anspruch auf eine Förderung haben sowohl Eigentümer von Wohn- wie auch von Nichtwohnimmobilien. Die Voraussetzung: Die neue Heizung muss mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Höhe der Förderung variiert. Von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent profitieren alle Eigentümer von Wohn- und anderen Immobilien, also Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen. Förderfähig sind bei Wohnimmobilen Ausgaben in Höhe von bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei zwei bis sechs Wohneinheiten können bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden, ab der siebten immerhin noch 8.000 Euro je Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Förderung nach der Quadratmeterzahl: So können bei einer Nettogrundfläche von bis zu 150 Quadratmetern Ausgaben bis maximal 30.000 Euro gefördert werden. Bei mehr Fläche sinkt die Förderung prozentual.
Weitere Förderungen sind möglich. So gibt es bei Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichem Kältemittel einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder ihre funktionstüchtigen und mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen austauschen. Aber: Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozent. Zudem können selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen.