Urlaubsregeln

Während auf unseren Autobahnen immer noch „freie Fahrt für freie Bürger“ gilt, sollte bei einer Urlaubsreise mit dem Auto in unseren Nachbarländern aufgepasst werden. Denn in den meisten europäischen Ländern ist es mit der „freien Fahrt“ schon lange vorbei, wie luckx – das magazin recherchierte.

Neue Gesetze und Verordnungen

Wer im letzten Jahr noch wohlgemut mit dem Auto auf Urlaubsreise unterwegs war, wundert sich, wenn auf einmal neue Regeln gelten. Deshalb: bevor es los geht, hilft ein Blick auf die bekannten Info-Seiten für Autoreisende. Schon seit einigen Jahren ist die Geschwindigkeit auf Autobahnen in den Niederlanden beschränkt. In vielen Städten gilt bereits seit März Tempo 30. Damit reagieren die Behörden auf steigende Unfallzahlen, zudem soll durch das Tempolimit der Verkehrslärm eingedämmt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen: Wer fünf Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt innerorts 43 Euro, außerhalb geschlossener Ortschaften 39 Euro und auf Autobahnen 32 Euro. Übrigens: Zahlen muss die Strafe der Halter des Fahrzeugs und nicht der Fahrer. Zudem sollte schnell gezahlt werden, denn wer die Frist versäumt, zahlt 50 Prozent mehr. Und mit der zweiten Mahnung verdoppelt sich das Bußgeld.

Auch das Ignorieren des ausländischen Knöllchens ist nicht ratsam. Denn unter bestimmten Voraussetzungen werden Bußgelder EU-weit vollstreckt. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Und die Summe ist bei unseren Nachbarn schnell erreicht. So kostet das Telefonieren ohne Freisprechanlage beispielsweise 420 Euro; wenn man ohne Anschnallgurt fährt, sind 180 Euro fällig.

Trinken am Strand

War Mallorca früher das „Paradies für Alkoholkranke“, so ist nun das Trinken an vielen Orten verboten. So ist der Alkoholkonsum auf offener Straße und am Strand verboten. Während sich das Verbot vorher an Gruppen von trinkenden Menschen richtete, ist es nun auch Einzelpersonen untersagt, dort Alkohol zu trinken. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Auch der Konsum von Cannabis und anderen Drogen ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.

Vor Ihnen ist eine Blitzer“

Wer diese Warnung aus seinem Smartphone oder Radio hört, sollte aufpasen. Nicht nur wegen des Blitzers, sondern weil die Lage in Europa beim Thema Radarwarngeräte uneinheitlich ist. Während es in fast allen Ländern verboten ist, ein entsprechendes Gerät, was vor Radaranlagen warnt, im Auto zu benutzen, ist es in einigen Ländern sogar untersagt, einen Radarwarner auch nur mitzuführen. Strikt sind beispielsweise Frankreich, Italien und die Niederlande, während Belgien und Dänemark lediglich die Nutzung untersagen. Auch Österreich und Norwegen sehen es lockerer und erlauben das Mitführen von Radarwarngeräten.

Radfahren im EU-Ausland

Während es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, sieht es bei unseren europäischen Nachbarn zum Teil anders aus. Daher sollten Rad-Urlaubern nicht nur wegen möglicher Strafen sondern aus Sicherheitsgründen, einen Helm tragen. Die jeweiligen Tourismusbüros informieren über die aktuellen Verkehrsregeln. So schreibt Frankreich beispielsweise eine Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren vor, egal, ob das Kind im Kindersitz oder Anhänger transportiert wird oder selbst fährt. Musikhören und Telefonieren über Kopfhörer per Freisprecheinrichtung auf dem Rad ist in Frankreich – im Gegensatz zu Deutschland – untersagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radler nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.

In Dänemark ist das Tragen eines Fahrradhelms lediglich eine Empfehlung. Aber auch hier gilt: Telefonieren und Musikhören auf dem Rad ist verboten. Und für Radfahrer gibt es eine besondere Regel: Radler dürfen nicht direkt links abbiegen. Stattdessen müssen sie auf der rechten Seite geradeaus über die Kreuzung weiterfahren, an der nächsten Ecke anhalten und den Geradeausverkehr vorbeilassen. Erst dann dürfen sie über die Kreuzung fahren.

Südtirol wird digital

Urlauber, die es in die nördlichste Provinz Italiens zieht, können neuerdings den Südtirol Guest Pass auch digital auf das Handy oder per Mail bekommen. Bisher wurde der Pass als vorgedruckte Karte ausgegeben. Die digitale Gästekarte ermöglicht es Feriengästen, öffentliche Verkehrsmittel sowie – je nach Region – Museen und andere Sehenswürdigkeiten zu nutzen. Aktuell beträgt der Beitrag 60 Cent pro Nacht und Gast. Die Abgabe wird vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb als Umlage erhoben und abgerechnet und muss unabhängig von der Nutzung von jedem Gast bezahlt werden.

Venedig kostet Eintritt

Als Maßnahme gegen den Massentourismus erhebt die italienische Stadt Venedig seit Ostern an Wochenenden fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die Gebühr ist nur für Tagesgäste ab 14 Jahren gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. An folgenden Juli-Wochenenden wird die Gebühr jeweils von 8.30 bis 16 Uhr fällig: vom 6. bis 7. sowie vom 13. bis 14. Juli. Weitere Termine sollen folgen. Wer Venedig ohne Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets gibt es in Form von QR-Codes, die auf einer mehrsprachigen Plattform abgerufen werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“.