Schon den Winterurlaub geplant?

Für uns Deutsche ist der Winterurlaub „eine heilige Kuh“. Auch wenn so mancher Umweltengel alle Skisportler gern in der Hölle schmoren lassen möchte und mit dem Jet sich Richtig Thailand absetzt, geht es ohne Wintersport nicht. Wer mit dem Auto sich in die Berge begibt, muss unbedingt auf die „Sohlen“ seines Fahrzeuges achten, meint luckx – das magazin.

Winterreifen im Ausland

Mit dem Auto in den Winterurlaub – das ist für viele Deutsche selbstverständlich. Doch wer mit dem Pkw ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die dort geltenden Winterreifenregelungen informieren. Denn die Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land zum Teil erheblich. So setzen manche Länder auf eine feste Winterreifenpflicht in bestimmten Monaten, etwa die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen. In anderen Ländern – wie Deutschland, Luxemburg oder seit 1. Juli 2025 auch Dänemark – gilt eine witterungsabhängige Pflicht, also bei Schnee, Eis, Matsch oder Reifglätte. Österreich, Tschechien oder Schweden zum Beispiel kombinieren die Regelungen: Dort gilt die Pflicht in einem festgelegten Zeitraum, sofern es die Wetterbedingungen erfordern. In Frankreich und Italien sind Winterreifen (oder Schneeketten an Bord) innerhalb eines bestimmten Zeitraums und bei entsprechender Beschilderung vorgeschrieben. Im italienischen Aostatal und auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt abweichend davon eine saisonale Pflicht. Und in einigen Ländern gibt es gar keine gesetzliche Pflicht, auch wenn Winter- oder Ganzjahresreifen in den Wintermonaten dringend empfohlen werden, zum Beispiel in Polen oder Belgien.

Symbol auf den Reifen beachten

Ein wichtiger Punkt ist die Kennzeichnung der Reifen. In Deutschland sind seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) vorgeschrieben. Dieses Symbol ist auf allen seit 2018 in der EU produzierten Winterreifen zu finden. Ältere Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung haben, gelten in Deutschland nicht mehr als taugliche Winterreifen. In anderen Ländern dürfen sie teils noch verwendet werden. Auch Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark haben – wie Deutschland – das Alpine-Symbol vorgeschrieben.

Deshalb sollten sich Reisende unbedingt vorab informieren, wie die Regelungen sind. Ein erster Blick sollte den vorhandenen Reifen gelten, ob diese die Bedingungen erfüllen könnten. Dann gilt es die Vorschriften des Reiselandes zu checken. Doch aufgepasst, dass die Reise nicht schon vorher endet. Denn auch für Transitländer sind die Winterreifenvorschriften zu beachten. Des Weiteren ist das Alpine-Symbol zu beachten. Dieses ist in Deutschland vorgeschrieben und gilt europaweit als sicherer Standard.

Profiltiefe, Schneeketten und Sonstiges ist zu beachten

Trotz europäischer Gemeinschaft gelten weiterhin unterschiedliche Regelungen auch was die Mindestprofiltiefe betrifft. In Deutschland liegt sie bei 1,6 mm. Strenger sind z. B. Estland, Litauen, Schweden oder Finnland (3 mm) sowie Tschechien und Lettland (4 mm). In Österreich gelten 4 mm für Radial- und 5 mm für Diagonalreifen.

Schneeketten sollten mitgeführt werden in Wintersportregionen, etwa in Österreich oder der Schweiz. So kann bei schneebedeckten Straßen eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Deshalb vorab prüfen, ob die Schneeketten überhaupt auf die Winterreifen aufgezogen werden können.

Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall und sind keine geeigneten Reifen montiert, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder reduzieren.

Was gilt für Mietwagen?

Vermieter sind verpflichtet, ein verkehrssicheres Fahrzeug bereitzustellen. Wer in Bergregionen oder Skigebiete reisen möchten und es – wie z. B. in Frankreich – keine generelle Winterreifenpflicht gibt, sollten vorab klären, ob der Mietwagen mit der notwendigen Winterausrüstung ausgestattet ist und ob dafür Zusatzkosten anfallen, etwa wenn das Fahrzeug in Marseille angemietet wird.