Wo bleibt die Technologieoffenheit?

Es scheint schon eine müßige Diskussion zu sein. Immer wieder wird Technologieoffenheit bei der Energiewende gefordert. Doch, wenn wir hinter die Kulissen schauen, fällt etwas anderes auf: Gefördert werden vornehmlich Elektrofahrzeuge als auch Wärmepumpen. Eine Reform dieses Ansatz erscheint notwendig, meint luckx – das magazin.

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eher als Heizungsgesetz bekannt. Der damalige Wirtschaftsminister hat es als den großen Wurf der Energiewende angekündigt. Doch der bliebt aus. Auch wurde vom ihm Ende 2023 „über Nacht“ die Förderung von Elektrofahrzeugen beendet. Übrig blieben ein politischer Scherbenhaufen und verunsicherte Bürger. So etwas darf in der Politik nicht passieren. Wer nun meint, die jetzige Regierung hat daraus etwas gelernt, wird täglich eines Besseren gelehrt. Die angekündigten Veränderungen während des Wahlkampfes sind bisher nicht erfolgt. Aber vielleicht ist es doch die politische Großmäuligkeit wie sie der amerikanische Präsident an den Tag legt, und erfolglos (außer: zum eigenen Vorteil) die USA gegen die Wand fährt.

Doch zürück zu den Problemen der deutschen Hauseigentümer und Mieter. So hat das aktuelle GEG sein Ziel verfehlt. Statt spürbarer Fortschritte in der Wärmewende führt das Gesetz zu einer Rezession im Markt: Statt der 1,2 Millionen Installationen von Wärmepumpen, die nötig wären, um die Wärmewende auf Kurs zu halten, erwartet die Branche in diesem Jahr lediglich rund 650.000 neue Heizungen. Deshalb schlägt der Verband Gas- und Wasserstoffwirtschaft in einem Eckpunktepapier fünf Punkte vor, mit denen die Wärmewende wieder Fahrt aufnehmen soll.

Wärmewende

Ohne Wärmewende im Gebäude lassen sich die ehrgeizigen Klimaziele nicht erreichen. „Nach bald zwei Jahren GEG wird klar: Das Gesetz bremst die Wärmewende, anstatt sie zu beschleunigen“, sagt Dr. Timm Kehler, Vorstand des Verbands. „Das aktuelle GEG hat den Heizungsmarkt in die Krise gestürzt und Modernisierer verunsichert. Unsere fünf Thesen zeigen, wie die Wärmewende wieder Fahrt aufnehmen kann. Wir müssen den CO2-Fußabdruck des Gebäudes in den Mittelpunkt stellen, statt uns auf starre Quoten zu fixieren. Sanierungen, Effizienzsteigerungen und erneuerbare Energien müssen gemeinsam gewertet werden, damit Klimaschutz bezahlbar bleibt“, so Kehler weiter. Statt auf starre Quoten zu setzen, müsse der Rechtsrahmen konsequent auf die tatsächliche CO2-Einsparung unter Berücksichtigung der Gesamtbilanz des Gebäudes abzielen. Hierfür wird ein Erneuerbaren-Äquivalenzansatz vorgeschlagen. Denn nur durch eine ganzheitliche Modernisierung, die auch die Gebäudehülle, moderne Heiztechnik neben dem Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt, werde der CO2-Fußabdruck wirklich verringert.

Technologieoffenheit

Zugleich müsse die Gesetzgebung echte Technologieoffenheit herstellen. Mit Hybridheizungen, bei denen eine kompakte Wärmepumpe die bestehende Gasheizung ergänzt, könnten nachweislich bis zu 70 Prozent Emissionen eingespart werden. Ebenso würden Heizlösungen, die auf Biomethan, synthetischem Methan oder Wasserstoff basieren, weitgehend ausgeschlossen. Eine technologieoffene Wärmewende müsse daher Übergangsregelungen für alle klimafreundlichen Energieträger schaffen, um auch deren Markthochlauf zu ermöglichen. „Das jetzige Gesetz bevorzugt zwei Pfade – Wärmenetze und Wärmepumpen – und benachteiligt grüne Moleküle wie Biomethan und Wasserstoff. Wir brauchen ein Level-Playing-Field, auf dem alle klimafreundlichen Lösungen konkurrieren können. Und dafür brauchen wir auch in Zukunft Gasnetze. Nur so entstehen passende und bezahlbare Heizlösungen für Altbauten ebenso wie für Neubauten“, betont Kehler. Der Verband fordert daher Übergangsregelungen für die Einführung von grünem Methan und Entwicklungsperspektiven für die Gasnetze sowie eine Grüngasquote, um den Markt für grünes Methan und Wasserstoff zu öffnen und den Hochlauf dieser Energieträger nicht länger zu blockieren.

Zugleich müsse die einseitige Pflichtberatung wegfallen. „Wer sich heute für eine Gasheizung entscheidet, wird zur Beratung verpflichtet – bei Fernwärme oder einer Wärmepumpe nicht. Das ist nicht objektiv. Hauseigentümer müssen über alle Kostenbestandteile und Risiken informiert werden können. Nur dann können sie die für sie passende Technologie wählen“, so Kehler weiter.

Mit dem Eckpunktepapier ruft der Verband die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Novellierung des GEG einen Paradigmenwechsel einzuleiten. „Ein GEG 3.0 darf nicht wieder Verunsicherung und Markthemmnisse schaffen. Es muss den CO2-Fußabdruck des Gebäudes in den Mittelpunkt rücken, echte Technologieneutralität herstellen und den Markthochlauf grüner Gase ermöglichen. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger wieder Vertrauen fassen, wird die Wärmewende zum Erfolg“, fasst Kehler zusammen.