Unser Sozialsystem krankt. So versucht die Politik, zu retten, was noch zu retten ist. So sollen Beamte, Selbstständige und weitere Gruppen in das Sozialsystem einzahlen. Sicherlich kann das sinnvoll sein. Doch wer die Selbständigkeit wählt, möchte sich gerade nicht vom Staat und seiner Politik abhängig machen, meint luckx – das magazin.
Rechtsunsicherheit und Jobverlust
Schon seit Jahren werden Selbständige arg unter die Lupe genommen, wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausüben. Mit allen Mitteln und noch so fadenscheinigen Argumenten drängt die Rentenversicherungsanstalt diese Menschen in ein System, was Selbstständige vermeiden wollten. Sie haben in Eigeninitiative ihre Altersvorsorge selbst in die Hand genommen, weil sie es können. Das sollte und muss in unserer freien Marktwirtschaft möglich sein. Doch politische Unfähige wollen nun mit aller Macht an diesem Statur sägen. Jetzt soll es auch Trainer in der Fitness- und Gesundheitsbranche an den Geldkragen gehen. Seit vielen Jahren hat ihre Selbständigkeit eine feste und bewährte Tradition in dieser Branche. Doch immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status zwischen den Beteiligten. Während Fitnessunternehmen und Trainer von einer selbstständigen Tätigkeit ausgingen, bewertete die Deutsche Rentenversicherung die Situation häufig anders.
Überprüfung
In der Folge wurden Fitnessunternehmen regelmäßig geprüft und es wurden zahlreiche Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Aufgrund mangelnder Transparenz und unterschiedlicher Auslegung der Kriterien bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Fitnesswirtschaft teilweise gravierende und existenzbedrohliche Risiken. Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt der DSSV e. V. seinen Mitgliedern seit vielen Jahren, nur dann selbstständige Trainer einzusetzen, deren Status durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt und bestätigt wurde. Eine weitere Verschärfung ergab sich im Juni 2022 durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts. Auf dieser Grundlage passte die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfpraxis an. Die Politik reagierte darauf mit einer befristeten Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch (§ 127 SGB IV), die bis 2027 Zeit für die Entwicklung einer rechtssicheren gesetzlichen Neuregelung schaffen sollte. Der DSSV e. V., Europas größter Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen, warnt jedoch vor erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Schäden, da bislang kein Referentenentwurf für diese Neuregelung vorliegt. Obwohl die Übergangsfrist am 1. März 2025 begann, ist zur Halbzeit kein konkreter Gesetzesvorschlag in Sicht. Aus diesem Grund hat der DSSV das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an die zuständige Bundesministerin Bärbel Bas um Aufklärung gebeten. „Trotz mehrfacher und eindringlicher Nachfragen unsererseits sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist bislang keine ernsthafte Aktivität des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erkennbar. Dieses Vorgehen ist grob fahrlässig“, erklärt Prof. Dr. Thomas Wessinghage, 1. Vorsitzender des DSSV e. V.
Gesetzgebung weiter ausstehend
Der Verband befürchtet, dass ein späterer Entwurf eine sachgerechte Beteiligung der betroffenen Verbände faktisch unmöglich macht. Dies würde den Grundsätzen guter Gesetzgebung widersprechen und das Vertrauen von Unternehmen und Selbstständigen gleichermaßen gefährden. Bundesweit trainieren mehr als 11,7 Millionen Menschen in über 9.100 Fitnessanlagen. Mehr als 157.700 Menschen sind in der Branche direkt und indirekt beschäftigt. Der DSSV fordert nun eine Verlängerung der Übergangsregelung sowie die zeitnahe Erarbeitung eines praxistauglichen Gesetzesvorschlags, um Rechtsunsicherheit und den Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Zugleich signalisiert der Verband seine Gesprächsbereitschaft für eine praxisnahe und rechtssichere Lösung.