Recht auf Reparatur

Schon seit vielen Jahren fordern Umweltverbände und viele Organisationen, dass insbesondere Elektrogeräte reparaturfreundlicher sein müssen. Voreinigen Jahren war es auch Hauptthema der IFA. Nun endlich wird das Recht auf Reparatur in deutsches Recht überführt, wie luckx – das magazin recherchierte.

Ready to Repair

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ressourcenschonung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Dabei ist es nicht nur so, dass eine Reparatur eine längere Produktlebensdauer ermöglicht. Es reduziert Abfälle und stärkt die Unabhängigkeit von importierten Rohstoffen. Entscheidend ist die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis. Trotzdem sollte, so fordert es der TÜV-Verband, die Reparaturförderung nicht zulasten der Produkt- oder IT-Sicherheit gehen. Gerade bei digital vernetzten Produkten können Eingriffe in Hard- und Software erhebliche Risiken bergen. Deshalb müssen Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturprozesse sicherheitskompatibel ausgestaltet sein. Zugleich brauchen Verbraucher transparente und vergleichbare Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten. Nach Ansicht des TÜV-Verbandes sollte ein unabhängiges Prüfzeichen wie ‚Ready for Repair‘ Orientierung bieten und Greenwashing entgegenwirken. Nach seiner Ansicht sollte auch im freien Reparaturmarkt Kompetenznachweise durch unabhängige Stellen zentral kontrolliert werden, um Qualität sichtbar zu machen und Vertrauen zu stärken. Wer dahinter nun ein neues Geschäftsmodell der Prüforganisation vermutet, liegt mit Sicherheit nicht falsch. Doch warum sollte ein Siegel die Qualität prüfen, wenn schon das gesamte Produkt mit seinen Bestandteilen einer Prüfung unterzogen wurde? Wenn die (kostengünstigen) Ersatzteile direkt vom Hersteller oder deren Zuliefere kommt, wurde das alles schon mehrfach geprüft.

Ersatzteile

Viel wichtiger als ein Siegel zu hohen Kosten ist die Sicherstellung der Ersatzteilversorgung. So müssen zertifizierte Ersatzteile nicht nur an Fachwerkstätten geliefert werden, sondern auch Privatpersonen dürfen Ersatzteile beim Hersteller oder seinen Vertriebsorganisationen bestellen dürfen. Hersteller müssen dazu verpflichtet werden, Reparatursätze zu liefern. Denn es darf nicht sein, dass ein zerbrochenes Scheinwerferglas beim Auto sofort zum Ersatz des kompletten Scheinwerfers müssen muss. Ebenso muss Verbrauchern auch der Reparatursatz eines defekten Lüfters bei einem Auto angeboten werden, der nur 50 Euro im Vergleich zu 500 Euro des vollständigen Lüftergestells kostet. Hier muss zwingend eine Aufklärungspflicht in der gesetzlichen Regelung vorhanden sein. Das sind nur zwei Beispiele aus dem täglichen Leben. Jeder von Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser, hat schon ähnliches erlebt und kann von den hohen Kosten mehrere Lieder singen. Darüber hinaus müssen Reparaturangebote strukturiert, zugänglich und verlässlich auffindbar sein. Zuständigkeiten, Qualitätsanforderungen und Governance-Strukturen sollten frühzeitig geklärt werden, damit das Recht auf Reparatur seine volle Wirkung entfalten kann.