Die Nachrichten aus der Bundesregierung stimmen für unsere Altersvorsorge nicht zuversichtlich. Die Rente soll wohl verringert werden, Rente mit 63 ist anscheinend passé und wer nicht in jungen Jahren für das „jahrhunderte entfernte“ Rentendasein vorsorgt, nagt am Altershungertuch. Doch es gibt Möglichkeiten, hat luchx – das magazin recherchiert.
Altersvorsorge
Jetzige Rentner scheinen mit einem „blauen Auge“ vom Hungertuch entfernt zu sein. Obwohl ihre Renten zweimal besteuert werden (einmal beim Einzahlen und jetzt beim Bezug) bekommen viele noch eine auskömmliche Altersrente. Doch bei zahlreichen, die „nur Mutter waren“, weil der Ehemann wie damals üblich Hauptversorger war, sind am Monatsende noch viele Tage übrig, bis die nächste Rentenzahlung erfolgt. Ob es dann tatsächlich zur Rente mit 70 kommt, bleibt offen. Das widerspricht entschieden den EU Prinzipien. Denn danach sollen sich die Lebensverhältnisse im europäischen Raum anpassen. Wenn es danach ginge, dann müssten Rentner wie in Griechenland mit 62 Jahren (meist noch früher) die erste Rentenzahlung erhalten. Warum die Bundesregierung dieses Fass aufmacht und abermals wichtige Wähler ohne Not verärgert, kann sie wohl selbst nicht erklären.
Also suchen wir von luckx – das magazin nach anderen Geldquellen, wenn es denn möglich sein sollte. Für junge Menschen und Berufstätige, die noch ein paar Jahrzehnte bis zur Rente haben, lohnt sich der Abschluss des neuen Altersvorsorgedepots (AV-Depot). Sie können sich ab 2027 eine kapitalgedeckte Zusatzrente aufbauen. Wer 30 bis 150 Euro monatlich in kostengünstige, breit gestreute ETF-Sparpläne einzahlt, profitiert von einer Anlage und nimmt die Förderung mit. Wird der AV-Vertrag nicht bei Versicherern, sondern Direktbanken oder Neobrokern ab, die in den Wettbewerb einsteigen, können noch günstigere Konditionen möglich sein und die Rendite steigern. Das bedeutet aber, dass sich Anleger mit dem Kapitalmarkt beschäftigen müssen, um Anlageentscheidungen selbst treffen zu können. Für Börsenneulinge könnte das Standarddepot, das jeder Anbieter im Portfolio haben muss, eine Alternative sein. Durch das staatliche Fondsangebot werden die Kosten für die geförderte AV sinken.
Geringverdiener
Obwohl der Gesetzgeber vieles nachgebessert hat, profitieren nicht alle gleichermaßen von der Reform. Geringverdiener, die nur den Mindestbeitrag von zehn Euro monatlich einzahlen, erhalten durch die beitragsproportionale Förderung geringere Zulagen als bei Riester. Ab einem Monatsbeitrag von 25 Euro gibt es aber auch beim neuen Altersvorsorgedepot die volle Kinderzulage und damit eine ähnlich hohe Förderung wie im alten System.
Umstieg von alten Riester-Verträgen
Ob sich ein Umstieg von den bisherigen Riester-Verträgen lohnt ist davon abhängig, ob noch fünfzehn oder zwanzig Jahre Zeit besteht, um von einer renditestarken Anlage zu profitieren oder ob die Rentenzeit kurz bevorsteht. Pauschale Antworten sind schwierig. Auch kommt es darauf an, wie viel monatlich eingezahlt werden kann und wie der Versicherer bisher gewirtschaftet hat. Hier ist Beratung besonders wichtig, welche Optionen bestehen und welche die beste ist. Eine unabhängige Beratung gibt’s bei den Verbraucherzentralen. Bank- oder Versicherungsberater empfehlen häufig Produkte, für die sie Provision kassieren.
Altersvorsorgedepot
Sind es noch mindestens 10, besser 20 Jahre bis zum Renteneintritt, dann lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot häufig. Der Betrag kann förderunschädlich in diese Anlage übertragen und einen Auszahlplan vereinbart werden.
Wer kurz vor der Rente steht, muss überlegen, ob sich ein Wechsel noch lohnt, besonders wenn der Versicherer schlecht gewirtschaftet hat. Fällt das Guthaben über 20 Prozent niedriger aus als die Summe der bisher geleisteten Beiträge und Zulagen, könnte es besser sein, im alten System zu bleiben. Denn der Versicherer muss zu Rentenbeginn die Garantieleistung erbringen. Wer den Vertrag kündigt und überträgt, zahlt womöglich drauf.
Wer nicht wechselt, bleibt alles beim Alten. Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden. Zahler dürfen mit ihrem Altvertrag aber auch zur neuen beitragsabhängigen Förderung optieren. Wer mehr einzahlt, bekommen dann eine höhere Förderung.