Wie üblich ist in den letzten Tagen der erste Schnee im Harz gefallen. Zwar war ab und zu in der Vergangenheit schon Skilanglauf möglich. Doch dieses Jahr müssen wir wohl noch einige Zeit auf das „weiße Gold“ etwas warten. Auch wenn lange und harte Winter in unseren Breiten seltener geworden sind, stellt das plötzliche Auftreten des Winters Autofahrer vor eine veränderte Herausforderung. Zugeschneite Straßen sowie Glatteis sind gefährlich und erfordern erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Aber Achtung, nicht nur das Unfallrisiko steigt, sondern auch die Bußgelder. Welche Fallen beim Autofahren im Winter lauern, möchte luckx – das magazin aufzeigen.
Fuß vom Gas
Genau wie im Herbst bei Nebel und Regen sollten Autofahrer bei Schnee und Regen im Winter die Geschwindigkeit reduzieren. Wer bei schlechtem Wetter nicht mit angemessener Geschwindigkeit fährt und dabei von der Polizei ertappt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. In dieser Situation ist auch kein Blitzer notwendig. Allein die Polizisten entscheiden, ob der Fahrer mit einer angemessenen Geschwindigkeit gefahren ist.
Beträgt durch das Wetter die Sichtweite eines Fahrers weniger als 50 Meter, darf dieser laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 fahren. Wird ein PKW bei der Übertretung dieser Geschwindigkeit geblitzt, muss der Fahrer bis 25 km/h außerorts mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts sind es 95 Euro und ein Punkt. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur das Bußgeld, hinzu kommt auch noch ein einmonatiges Fahrverbot und die Punkte verdoppeln sich auf zwei.
Schneefall
Schwierig wird es für Autofahrer, wenn die Verkehrsschilder zugeschneit sind. Bei einer eindeutig identifizierbaren eckigen Form, wie bei Stopp- oder Vorfahrtsschildern muss sich der Fahrer an die Hinweise halten, egal ob mit oder ohne Schnee. Ist das nicht erkennbare Schild rund, ist die Nachsicht größer. Nicht nur Verkehrsschilder können zuschneien. Auch Autos sind vom Schneefall und von Vereisungen betroffen. In diesen Fällen drohen dem Fahrer folgende Bußgelder:
Fahren mit einem Auto, dessen Autodach nicht vom Schnee befreit ist (25 Euro)
Fahren mit einem Auto, dessen Kennzeichen verschneit ist (5 Euro)
Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
Freie Fahrt mit freien Scheiben
Beim Autofahren ist die eigene Sicht immer entscheidend. Daher sind bei Schnee und Eis einige Dinge zusätzlich zu beachten. So sind die Scheiben immer von Schnee, Reif und Eis zu befreien, bevor es losgeht. Ist die Windschutzscheibe unzureichend freigekratzt, wird es nicht nur durch die eingeschränkte Sicht gefährlich. Es droht auch noch ein Verwarngeld von 10 Euro. Kommt es beim Fahren mit unzureichend freigekratzten Scheiben zu einem Unfall (ohne Personenschaden), drohen gar 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Vereisungen und beschlagenen Scheiben helfen zwar die Enteisungsfunktion oder das Gebläse des Fahrzeuges, allerdings hat man dann eventuell das Problem, dass einem 10 Euro Strafe wegen Warmlaufens des Autos drohen.
Um sehen zu können, sollten die Wischerblätter bei der Wintervorbereitung geprüft werden. Gegebenenfalls sind diese zu reinigen oder auszutauschen. Verschmutzte Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Auch sollte an das Frostschutzmittel im Scheibenreiniger gedacht werden. Denn auch da drohen Bußgelder, wenn die Waschanlage nicht funktioniert.
Licht an
Licht spielt im Winter eine große Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Wird es etwas dunkler, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Zusätzlich ist das Auto mit Tagfahrlicht hinten nicht beleuchtet. Fährt man bei schlechter Sicht dennoch ohne Abblendlicht, drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt.
Winterreifen
Spätestens, wenn Glatteis, Schneeglätte oder -matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das Auto mit Winterreifen nach der Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet werden. Aber Achtung: Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol, auch Schneeflockensymbol genannt, aufweisen. Allerdings sind Reifen mit der M+S Kennzeichnung noch bis zum 30. September 2024 ausreichend. Danach ist die Übergangsfrist vorbei und es muss umgerüstet werden. Grundsätzlich gilt: Wer mit Reifen fährt, die nicht dem Wetter angepasst sind, dem drohen 60 Euro sowie ein Punkt. Auch auf die minimal zulässige Profiltiefe sollte man achten. Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Sollte diese nicht eingehalten werden, droht ebenfalls ein Bußgeld von Minimum 60 Euro sowie ein Punkt.
Wer sein Auto von der Werkstatt mit Winterreifen ausstatten lässt, ist vielleicht von dem auffallenden Aufkleber mit der Aufschrift „190″, „210″ oder „240″, der danach im Innenraum des Fahrzeuges prangt, irritiert. Der Aufkleber kann sich direkt auf dem Lenkrad oder Armaturenbrett befinden. Er muss im Fahrzeug angebracht sein, wenn die zugelassene Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen unter der im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeit liegt. Das heißt: Wenn die Höchstgeschwindigkeit eines Autos mit 210 km/ aufgeführt ist und die Maximalgeschwindigkeit der montierten Reifen bei 190 km/h liegt, ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erforderlich. In der Folge darf man mit den Reifen höchstens Tempo 190 fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Wo eine Regel ist, ist meist auch eine Ausnahme. Denn verfügt das Fahrzeug über eine Fahrzeugelektronik, die die Geschwindigkeit automatisch auf die Höchstgeschwindigkeit der Reifen begrenzt, ist kein Aufkleber notwendig.
Schneeketten
Wer an Winterreifen denkt, sollte auch die Schneeketten im Blick haben. Eine generelle Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Entsprechende Schilder können aber auf eine Pflicht an bestimmten Stellen hinweisen. Sind Schneeketten montiert, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Bei nicht Einhaltung werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Höhe der Überschreitung verhängt.