Nun ist die Intention für eine Ehe nicht unbedingt ein Steuersparmodell. Wer dies als Grund für eine Eheschließung heranzieht, sollte sich über die Folgekosten zuerst einmal Klarheit verschaffen. Größere Wohnung, Möbel anschaffen, eventuell Kinder. Das alles sind laufende Kosten, die die Steuervorteile in keiner Weise aufwiegen, wie luckx – das magazin erfuhr.
Romantik ade?
Bekam in früheren Zeit der Bräutigam das halbe Königreich und noch ein Pferd dazu, so ist heute eine Hochzeit mit handfesten, anderen wirtschaftlichen Folgen verbunden. Besonders deutlich wird das bei der Steuer. Davon waren die Hochzeiter im Märchen ausgenommen. Eher umgekehrt war es der Fall: Sie konnten von den Steuereinnahmen ihren aufwändigen Lebensstil bestreiten. Heute profitieren Eheleute und Verpartnerte zwar von von höheren Freibeträgen und Wahlmöglichkeiten in Sachen Steuerklasse als Alleinstehende. Sie können auch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Doch dann ist auch Schluss mit den Vorteilen.
Deshalb sollte der romantische Teil nicht soweit weg geschoben werden. Denn gerade im täglichen Leben zählt eher das Gemeinsame als das finanziell Trennende. Und wenn es dann am Monatsende knapp werden sollte, lässt sich so eine Situation gemeinsam besser durchstehen als allein.
Doch zurück zur Steuererklärung. Eine sogenannte gemeinsame Veranlagung spart einiges an Arbeit. Mit dem integrierten Ehegattensplittings lässt sich dann auch oft noch etwas Geld sparen. Aber so richtig vorteilhaft ist das auch nicht. Der Grund: das Finanzamt betrachtet Eheleute und Verpartnerte technisch als einen Steuerzahler – und das ist vielfach günstiger. Doch wie funktioniert das Verfahren?
Splitting-Vorteil
Um zu errechnen, wieviel Steuern (frischverheiratete) Eheleute zahlen müssen, ermitteln die Finanzbeamten zunächst deren gemeinsames Einkommen. Anschließend teilen sie die Summe durch zwei und ermitteln die Einkommensteuer, die auf diesen Betrag anfallen würde. Im dritten Schritt wird das Ergebnis verdoppelt und ergibt nun den Betrag, den das gemeinsam veranlagte Paar tatsächlich an Einkommensteuer zu zahlen hat.
Eine Garantie für niedrigere Steuern ist das Ehegattensplitting allerdings nicht. Die Effekte sind vor allem dann zu spüren, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen – zum Beispiel, weil einer gerade die Arbeitszeit reduziert hat, um sich um die Familie zu kümmern.
Große Ersparnis
Wie groß die Effekte des Ehegattensplittings sein können, zeigt das Beispiel von Sandra und Markus. Das Paar ist seit Anfang 2022 verheiratet. Sandra arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Markus ist aktuell in Teilzeit, weil er sich nebenbei um den Bau des Familienheims kümmert. Sein zu versteuerndes Einkommen ist daher auf 15.000 Euro geschrumpft. Wären die beiden nicht gemeinsam veranlagt, müsste Sandra laut Grundtabelle 2022 genau 10.014 Euro und Markus 955 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Kirchensteuer). Dank Ehegattensplitting fordert das Finanzamt insgesamt 929 Euro weniger Steuern ein.
Weniger üppig ist das Sparpotenzial bei Lisa und Marie. Auch sie sind seit Anfang des Jahres verheiratet, jedoch arbeiten beide Vollzeit. Lisa hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro, Marie kommt auf 25.000 Euro. Würden die beiden konfessionslosen Frauen ihre Steuererklärung jeweils selbst machen, müsste Lisa der Grundtabelle 2022 zufolge 6.581 Euro und Marie 3.562 Euro Steuern zahlen. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich für sie zwar ebenfalls. Da die Einkommensdifferenz überschaubar ist, liegt ihre ehebedingte Ersparnis aber nur bei 103 Euro.
Der Splitting-Vorteil gilt immer rückwirkend für das ganze Jahr. Ob nun im Februar, im Sommer oder am Silvesterabend 2022 geheiratet wird,isat unerheblich. Wer will, kann aber auch auf die gemeinsame Veranlagung verzichten, so dass auch nach der Hochzeit beide Partner ihre eigene Steuererklärung abgeben.
Da dieses Vorgehen eher ungewöhnlich und nur in Ausnahmefällen zu empfehlen ist, müssen Paare ihre Entscheidung dem Finanzamt durch zwei einzelne Steuererklärungen mitteilen und angeben, dass sie eine Einzelveranlagung wünschen. So kann eine Einzelveranlagung beispielsweise günstiger sein, wenn ein Ehepartner Einkünfte aus dem Ausland bezieht oder steuerfreie Entgeltersatzleistungen erhält, die gegenüber dem Einkommen des Partners relativ hoch ausfallen.