Geprüfte Schutzmaßnahmen

Es gibt es genaue Vorschriften, wie die Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen in Gastgewerbe durchzuführen sind. Leider ist es so, dass es immer wieder zu Beanstandungen kommt. Das ist aber nicht erst ein neueres Problem in der Gastronomie und Hotellerie. Immer wieder kam es in der Vergangenheit dazu. Während der Pandemie (und besser auch danach) sind nun die Maßnahmen deutlich verschärft worden. Zum Beispiel sind in kürzeren Intervallen die Toiletten zu reinigen. Auch müssen die Tische nach jedem Gast desinfiziert werden. Dass das Abstandsgebot eingehalten wird und Mund-Nasen-Schutz getragen werden ist genauso zu beachten und Gäste sind darauf hinzuweisen. So sollen in Zeiten der Corona-Pandemie organisatorische und technische Maßnahmen an öffentlich zugänglichen Orten dazu bei tragen, das Risiko von Infektionen zu verringern.

Zertifizierung

Der TÜV-Verband und seine Mitglieder haben jetzt für Hotels und Gaststätten eine Zertifizierung entwickelt, mit der die Betriebe freiwillig die Einhaltung entsprechender Standards überprüfen lassen können. „Mit einer TÜV-Zertifizierung können Hotels und Gaststätten zeigen, dass sie die europäischen und internationalen Leitlinien für Hygiene und Infektionsschutz anwenden”, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV). „Die Gäste erkennen anhand des Zertifikats, dass in den Betrieben notwendige Maßnahmen für Hygiene und Infektionsschutz umgesetzt und überwacht werden.” Grundlage der Prüfung ist ein Kriterienkatalog, der von den TÜV-Organisationen speziell für das Gastgewerbe entwickelt wurde. Er berücksichtigt fachspezifische Leitlinien der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie Regelungen einzelner europäischer Staaten. Die Prüfungen werden von eigens geschulten Personen durchgeführt. Nach Vergabe des Zertifikats wird die Einhaltung der Vorgaben durch unangekündigte Überwachungsaudits halbjährlich kontrolliert. Entscheidend für die Wirksamkeit sei, dass Vorgesetzte, Mitarbeiter und Gäste die Vorgaben in der Praxis konsequent umsetzen.

Maßnahmenkatalog

Der Prüfkatalog der TÜV-Unternehmen umfasst sowohl technische, organisatorische und personelle als auch bereichsspezifische Hygieneschutzmaßnahmen. Diese reichen von der Ausarbeitung von Hygienekonzepten für verschiedene Bereiche wie Rezeption, Küche oder Housekeeping, über die Benennung von Verantwortlichen für Infektionsschutz bis zu konkreten Maßnahmen wie der Einzelausgabe von Mahlzeiten oder der Einführung von digitalen Checkin- und Reservierungssystemen. Grundsätzlich muss in allen Bereichen zwischen Personen ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Ist das nicht möglich, müssen die Betriebe andere Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder die Festlegung von Verkehrswegen (z.B. Einbahnstraßen) umsetzen. In Restaurants, Speisesälen oder Bars sind Kapazitätsgrenzen zu definieren, die Belegungsdichte an Tischen zu überprüfen und Speisekarten nach Möglichkeit nach jeder Benutzung zu desinfizieren. Zudem werden technische Maßnahmen wie die regelmäßige Wartung der Klimaanlagen überprüft. Taucht ein Verdachtsfall unter Beschäftigten oder Gästen auf, müssen die Betroffenen sofort räumlich isoliert werden. Je nach Art des Betriebs sind weitere Maßnahmen erforderlich. Auch wird geprüft, ob die Beschäftigten über Hygienestandards und Verhaltensweisen unterwiesen werden.

Die Zertifizierung richtet sich an Hotels und Gaststätten in Deutschland, soll zukünftig aber auch in anderen EU-Ländern angeboten werden. Für die wirtschaftlich stark von der Corona-Krise betroffenen Hotels und Restaurants sei das Zertifikat zudem eine Möglichkeit, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.