Auto ist keine Wohnung

Bei uns in Deutschland ist alles geregelt. Auch wenn es viele nicht so richtig wahrnehmen: Die Regelungen sind ziemlich liberal. Das gilt auch für´s übernachten im Auto. Ob eines der vielen Biere zu viel waren oder die Müdigkeit die Augen zuklappt: manchmal kann die Übernachtung im Auto vor Gefahren schützen. Was dabei trotzdem zu beachten ist, hat luckx – das magazin recherchiert.

Romantische Nächte

Es ist schon ein tolles Erlebnis in einer sternenklaren Nacht aus dem Schiebedach den Himmel zu beobachten. Das geht natürlich am besten in einem Kombi. Aber auch eine Nacht am Strand kann ein wunderbares Erlebnis sein. Wir von luckx – das magazin wissen, wovon wir gerade berichten. Denn in vielen Nächten sind wir mit dem Wohnmobil unterwegs und genießen dies. Aber auch welchen Gründen auch immer, Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Nacht im Auto verbringen, einiges sollte dabei beachtet werden. Grundsätzlich spricht kein Gesetz dagegen. Doch eines ich wichtig: Zur Wohnung darf das Fahrzeug nicht werden.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es durchaus erlaubt, im Auto zu übernachten. Insbesondere dann, wenn die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Aber man sollte darauf achten, wo man sein Fahrzeug abstellt. Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind. Auch in Baustellennähe sollte man besser von einer Nacht im Auto absehen.

Wie viele Nächte sind erlaubt?

Es gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch ist es ratsam, nicht allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.

Denn wer sich häuslich im Auto einrichtet – in Universitätsstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit – muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen: Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohnermeldeamt nachfragen, wenn man keine Wohnung anmeldet. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.

Betrunken im Auto schlafen

Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings ist zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es ohnehin gemütlicher!

Warm sollte es sein, oder?

Winterliches Übernachten – gerade im PKW – kann schon ein großer Reiz sein. Dann sollte es zumindest ein Kombi und ein Schlafsack für tiefe Temperaturen geeignet sein. Sonst könnte es gefährlich werden. Wer im Winter eine oder mehrere Nächte im Auto schlafen muss oder möchte, sollte gut überlegen, welche Wärmequellen für das jeweilige Fahrzeug geeignet sind. In Campingfahrzeugen gibt es in der Regel zwar eine Gasheizung oder einen Gaskocher, mit dem man sich warmhalten kann. Allerdings sollte die Heizungsanlage professionell geprüft sein, sonst droht ein Erstickungstod während des Schlafens. Auch die Autoheizung ist nicht ratsam, weil für ihren Betrieb der Motor laufen gelassen werden muss. Dadurch könnten Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen. Wer auf diese Variante setzt, sollte das Fenster unbedingt einen Spalt geöffnet lassen.

Sex im Auto

Was ist, wenn sich aus einem romantischen Abend im Auto mehr entwickelt? Sex im Auto ist grundsätzlich zwar nicht verboten. Doch die Turteltauben sollten es nicht darauf anlegen, entdeckt zu werden und sich niemand dadurch gestört fühlen. Kommt es zu einer Anzeige, drohen entweder ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro wegen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit oder sogar eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Übernachten im Camper

Nun gibt es eine große Anzahl von sogenannten „Freistehern“. Diese übernachten mit ihren Campingfahrzeugen nicht auf einem Campingplatz, sondern suchen sich ein schönes Plätzchen. Dieses Wilde Campen ist grundsätzlich nicht erlaubt – außer zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit. Und das gilt eigentlich in ganz Europa. Doch wie immer gibt es Ausnahmen und Duldungen. So sollte alles unterlassen werden, was auf Camping hindeutet; also keine Campingstühle aufbauen oder den Grill anzünden. Wer nicht auffällt, kann sowohl in Griechenland als auch in Holland übernachten. Wer also niemanden behindert oder stört, kann mit dem Wohlwollen der Ordnungshüter rechnen.