Stürmische Zeiten

Die Schäden auf den Straßen und in den Wäldern konnten immer noch nicht erfasst werden, die von den zwei Orkantiefs in Deutschland angerichtet wurden. Mehrere große Sturmfluten an Nord- und Ostsee sorgten auch Flussaufwärts zum Beispiel an der Elbe für große Schäden. Auch im Harz wurden Spitzengeschwindigkeiten von über 150 Kilometer pro Stunde gemessen, wie luckx – das magazin erfuhr.

Unterrichtsausfall wegen Unwetter

So warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem Unwetter, das ganz NRW betraf und die Landesregierung zum Schutz der Schüler den Unterrichtsentfall anordnete. Auch in Niedersachsen fiel der Unterricht aus. Wer nun denkt, die Schulen wären dann geschlossen, irrt gewaltig. Lehrkräfte sind nicht vom Dienst befreit. Sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulässt, in die Schule kommen. Denn dort gilt es, Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und zur Schule gekommen sind.

Arbeitende Eltern

Während Unterrichtsausfall für Schüler in der Regel ein Fest ist, sind arbeitende Eltern meist in der Zwickmühle, vor allem, wenn die Kinder noch klein sind und betreut werden müssen. Doch Eltern können ebenfalls zu Hause bleiben dürfen, wenn der Nachwuchs per Anordnung nicht in die Schule kann. Allerdings müssen Eltern vorher jegliche zumutbare Anstrengung unternehmen, um eine alternative Betreuung zu finden. Ist dies nicht gelungen, dürfen sie bei vollem Anspruch auf Lohnfortzahlung den Arbeitsplatz verlassen und ihre Kinder zu Hause betreuen. Doch ist es ratsam, mit dem Arbeitnehmern dies vorher abzusprechen. Vielleicht ist es ja auch möglich, im Home-Office zu arbeiten, solange Schule oder Kita aufgrund der Wetterlage geschlossen bleiben.

Gefahren auf dem Schulweg

Wenn der Schulbetrieb trotz Orkanböen weitergeht, gilt für die meisten Schulstandorte, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.

Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entschließen, ihr Kind wegen der erwarteten Orkanböen nicht zur Schule gehen zu lassen, sollten sie jedoch unverzüglich die Schule darüber informieren. Dies ist besonders wichtig, um eventuell fehlende Kinder auszumachen und im Notfall nach ihnen zu suchen.

Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie den Schulweg auf sich nehmen oder nicht. Auch wenn das Schulversäumnis bei einer herrschenden Unwetterwarnung entschuldigt ist, muss in jedem Fall die Schule informiert werden. Fortsetzung hier.

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