Risiko

Schon in den ersten Lebenstagen sind für uns Menschen risikobehaftet. Und dann geht es so weiter. Überall werden wir auf Risiken hingewiesen. Unsere Eltern halten uns immer an, aufzupassen. Auch Versicherungen haben unsere so gelernte Angst erkannt, weiß luckx – das magazin.

Urlaubsreise

Unsere so erlernte Vorsicht führt auch dazu, dass viele Mitmenschen sich eher zurückhaltend verhalten. Ob das angemessen ist, muss jeder für sich entscheiden. Doch manchmal kann es sinnvoll sein, diese Zurückhaltung aufzugeben und mal was außergewöhnliche tun. Zum Beispiel eine Abenteuerreise. Wobei jeder unter Abenteuer etwas anderes versteht. Vom Spaziergang im Park bis zum Klettern auf den Mount Everest ist dann alles dabei. Und damit nichts schief geht, sichern wir uns ab. Eine Branche hat erkannt, das wir die gelernte Angst möglichst minieren wollen. So springen uns Versicherungen bei Seite, und nehmen uns einiges an Risiko ab. So auch, wenn eine Reise nicht stattfinden kann. Sei es durch Krankheit, oder verschiedener anderer Vorkommnisse. Meistens fallen Kosten an. Und je kürzer vor Reisebeginn die Absage erfolgt, desto höher die Kosten. Abhilfe kann eine Reiserücktrittsversicherung schaffen. Wie sinnvoll ein Abschluss ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt sicherlich der Preis der Reise eine bedeutende Rolle: Je teurer die Reise, umso besser ist es, auf Nummer sicher zu gehen. Aber auch der Buchungszeitpunkt ist nicht unbedeutend: Je früher gebucht wird, desto eher kann noch einmal etwas dazwischenkommen. Bei kurzfristigen Wochenendtrips etwa kann man eher auf die Versicherung verzichten als bei einer dreiwöchigen Luxus-Kreuzfahrt, die bereits ein Jahr vorher gebucht wird. Insbesondere ist dann Vorsicht geboten, wenn zum Beispiel ältere Menschen oder Kinder mitreisen. Die Versicherung macht also dann Sinn, wenn Unwägbarkeiten oder viel Geld im Spiel sind.

Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung?

Vor Abschluss der Versicherung sollte jedem klar sein, dass eine Versicherung nur dann greift, wenn der Grund für die Absage oder das Verschieben der Reise im Versicherungsschutz enthalten ist. Übliche versicherte Gründe sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankungen, Unfälle, der Tod eines nahen Angehörigen, aber unter Umständen auch arbeitsseitige Gründe wie z. B. der Verlust der Anstellung oder die berufliche Umbesetzung. Des Weiteren können persönliche Belange wie Vorladungen vor Gericht eingeschlossen sein. Auch die plötzlich notwendig gewordene Pflege eines Elternteils oder Kindes ist oftmals abgesichert.

Nicht versichert wenn aufgrund eines chronischen Leidens eine akute Erkrankung auftritt. Hier kann vom Versicherer der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. So handelt es sich nicht um ein unvorhersehbares Ereignis, das üblicherweise die Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist. Auch höhere Gewalt oder die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Rücktrittsgründe. In diesen Fällen können sich Reisende für gewöhnlich an den Reiseveranstalter wenden. Und übrigens: Eine Meinungsänderung oder die Trennung vom Reisepartner sind ebenfalls keine versicherten Gründe.

Wo sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Bei einer Onlinebuchung wird in der Regel von jedem Anbieter, egal, ob Fluggesellschaft, Deutsche Bahn, Hotellerie oder sonstige Unterkunftsvermittlung, die Reiserücktrittsversicherung gleich mit angeboten. Dennoch sollte man, selbst wenn es gute Gründe für den Abschluss einer solchen Versicherung gibt, nicht gleich unbedarft klicken. Vielmehr sind verschiedene Versicherungen in Leistungen und Kosten zu vergleichen. Dabei sollten folgende Anhaltspunkte eine Rolle spielen: Kosten der Versicherung, Einschluss umfassender Rücktrittsgründe, Selbstbeteiligung, Umfang der versicherten mitreisenden Personen, die Laufzeit sowie Einschluss von Mehrkosten. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn möglicherweise aus einer Reise von mehreren Personen die einer Einzelperson wird, was sich auf Unterkunft oder Transferkosten auswirken kann, oder wenn durch verspätete Transfers An- oder Abreisen verpasst werden.

Der Sinn der Versicherung ist, dass bei Absage oder Verschieben der Reise möglichst keine Kosten entstehen. Somit werden vor allem die anfallenden Stornokosten erstattet sowie die Beträge, die bei einer Umbuchung zusätzlich anfallen. Je nach Versicherungsgesellschaft oder gewähltem Tarif sind weitere Leistungen inbegriffen. Es gibt aber Kosten, die nicht erstattet werden. So bleibt der Kunde üblicherweise zum Beispiel auf den Kosten sitzen, die durch besondere Buchungen und Dienstleistungen am Urlaubsort anfallen, wie etwa Ausflüge oder Events.

Wo ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Der notwendige Abbruch eines Urlaubs ist übrigens nicht mitversichert, wenn dies nicht explizit eingeschlossen ist. Ohne einen solchen Zusatz wird unterschieden, ob die Reise bereits angetreten oder vorher gecancelt wurde. Ist man schon unterwegs und muss verfrüht nach Hause, deckt gewöhnlich nur eine Reiseabbruchversicherung die Mehrkosten der Rückreise. Hat man diese nicht zusätzlich abgeschlossen, müssen Reisende diese Kosten selbst tragen. Aber Achtung: Auch eine Abbruchversicherung übernimmt üblicher Weise keinen Krankenrücktransport, sondern lediglich ganz reguläre Beförderungen. Sollte man im Krankheitsfall speziell befördert werden müssen, benötigt man dafür eine Reisekrankenversicherung. Diese ist vor allem für das Ausland ratsam.