Kann keiner gebrauchen

Es gibt Dinge im Leben, die sind völlig unnütz. Sei es ein kaputter Staubsauger, Zahnschmerzen oder Kranksein im Urlaub. Doch bei so manchen überarbeiteten Zeitgenossen tritt das häufiger ein als es ihm lieb ist. Was zu tun ist, hat luckx – das magazin aufgeschrieben.

Krank im Urlaub

Die Sommerferien sind schon voll am laufen. Das Phänomen, dass man ausgerechnet jetzt im lang ersehnten Urlaub krank wird, ist weiterverbreitet, als man annehmen würde. Es gibt sogar einen Begriff dafür: „Leisure Sickness”, zu Deutsch in etwa „Freizeit-Krankheit”. Obwohl noch nicht hinreichend erforscht, sind sich die Experten einig, dass es sich um ein Stressphänomen handelt. Dabei ist es egal, ob man seinen Urlaub zuhause verbringt oder am Mittelmeer – wenn man währenddessen krank wird, müssen die Urlaubstage entsprechend vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden. Dazu muss allerdings ein Attest bzw. eine Krankschreibung vorliegen. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz, § 9, BUrlG.

Dabei ist es wichtig, dass Betroffene sofort zum Arzt gehen, auch im Urlaubsort, denn man hat nur Anspruch auf die Gutschrift von Urlaubstagen, an denen man nachweislich krank war. Lassen Sie sich also sofort ein Attest ausstellen und informieren Sie so bald wie möglich Ihren Arbeitgeber. Im Rahmen der Krankschreibung muss es sich um eine Erkrankung handeln, die Betroffene an der Ausführung Ihrer Arbeit hindern würde, hätten sie gerade keinen Urlaub. Ein leichter Schnupfen mag den Urlaubsgenuss trüben, würde aber in der Regel nicht zur Arbeitsunfähigkeit führen. Die Möglichkeit eine Krankschreibung zu erhalten, hängt von den Gesetzen und Praktiken des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern ist es üblich, dass Ärzte Krankschreibungen ausstellen, während es in anderen Ländern möglicherweise andere Verfahren gibt oder Krankschreibungen nicht üblich sind. Wenn eine Krankschreibung nicht verfügbar ist, gibt es Alternativen. Zum Beispiel kann der Arzt eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die den Grund für den Arztbesuch und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt. Diese Bescheinigung kann von dem Arbeitgeber akzeptiert werden, um Ansprüche geltend zu machen.

Ersatzkrankschreibung

Eine Rechnung des Arztes kann auch als Ersatz für eine Krankschreibung dienen. Diese Rechnung sollte die durchgeführten medizinischen Leistungen und die entsprechenden Kosten auflisten. Eine Auslandskrankenversicherung kann dazu beitragen, die finanziellen Belastungen und Unannehmlichkeiten im Falle einer Krankheit oder Verletzung im Ausland zu minimieren. Sie bietet Sicherheit und Schutz, damit Urlauber sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, anstatt sich Sorgen über die Kosten und Organisation von medizinischer Versorgung machen zu müssen. Im günstigsten Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, welche durch Behandlungen entstehen. Darauf kann man sich allerdings nicht immer verlassen. Es kann vorkommen, dass der nächstgelegene Arzt eine Privatpraxis führt – dann zahlt die Krankenkasse nicht. Ebenfalls möglich ist, dass die Behandlung am Urlaubsort mehr kostet als in Deutschland. Die Krankenkasse zahlt aber in der Regel nur den deutschen Standardsatz für die Behandlung was bedeutet, dass Sie den Rest selbst zahlen müssen.

Unfall und deren Folgen

Erleiden Versicherte beispielsweise einen schweren Unfall in Thailand und ein medizinischer Rücktransport nach Deutschland ist notwendig, so kostet dieser mehrere zehntausend Euro, wenn kein Schutz durch eine Auslandskrankenversicherung besteht. Außerhalb Europas leistet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. In Ländern wie Thailand oder Ägypten besteht kein Krankenversicherungsschutz und alle Krankheitskosten müssen selbst gezahlt werden. Ein Abschluss von verschiedenen Reiseversicherungen ist also ratsam. Neben einer Reisekrankenversicherung sollten Urlauber die sehr wichtigen und oft unterschätzten Assistanceleistungen beachten. Denn diese eine unmittelbare Verbindung zu erfahrenen Fachleuten, die rund um die Uhr erreichbar sind. Wenn ein Notfall eintritt, sei es eine plötzliche Krankheit, eine Verletzung oder ein anderer medizinischer Vorfall, können Reisende sofortige Unterstützung durch Experten erhalten, die sie durch den Prozess der medizinischen Versorgung führen können. Durch die Bereitstellung von Expertenberatung, Dolmetscherservice, medizinischer Organisation und praktischer Hilfe tragen Assistanceleistungen dazu bei, die Sicherheit und den Komfort von Reisenden im Ausland zu gewährleisten.

Reiserücktritt und Reiseabbruch: was hilft?

Das oben genannte Phänomen der „Leisure Sickness” tritt häufig zu Beginn des Urlaubs auf. Was aber, wenn man vor Reisebeginn krank wird und die Reise kurzfristig absagen muss? In dem Fall entstehen oft hohe Stornokosten. Bei kurzfristigen Absagen zahlt der Reiseveranstalter nur einen Teil des Reisepreises zurück, unter Umständen auch gar nichts. Wenn die Reise schon begonnen hat, und man muss sie wegen Krankheit abbrechen, entstehen ähnliche Probleme. Aus diesen Gründen sollte über eine Reiseabbruchversicherung bzw. einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch nachgedacht werden. Insbesondere betrifft dies Urlauber, die mit solchen Ereignissen schon Erfahrungen gemacht haben. So sind verschiedene Versicherungstarife zu vergleichen, da der individuelle Reisepreis und das Alter der jeweils reisenden Personen einen großen Unterschied bei der Versicherungsprämie ausmachen. Wer im Ausland erkrankt, sollte gut vorbereitet sein.

Fazit

Eine Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich, um die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rücktransporte abzudecken. Ohne eine solche Versicherung könnten die finanziellen Belastungen enorm sein. Zusätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch sinnvoll, um im Falle einer plötzlichen Krankheit vor der Reise oder während des Urlaubs finanzielle Verluste zu vermeiden.

Außerdem sollte bei eine Erkrankung die entsprechende Krankmeldung einzuholen. Die genauen Schritte können je nach Land und Art der Erkrankung variieren, aber in der Regel sollte man sich so früh wie möglich bei den zuständigen Stellen melden und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen einholen, um Ansprüche gegenüber der Versicherung und dem Arbeitgeber geltend zu machen. Diese Maßnahmen helfen sicherzustellen, dass im Falle einer Erkrankung im Ausland die nötige medizinische Versorgung erfolgt und um finanziell abgesichert zu sein.