Ist Wildcampen verboten?

Wenn wir diese Frage einfach und schnell beantworten wollen, dann ist die Antwort: ja. Doch es gibt einige Regeln für das Parken von Reisemobilen. Welche das sind und wie wir von luckx – das magazin damit umgehen, wollen wir hier beschreiben.

Reisen mit dem Freizeitfahrzeug

Immer mehr Urlauber reisen mit einem Freizeitfahrzeug. Das kann sowohl eines der beliebten VW Bullis sein, oder ein Mercedes Sprinter oder ein Fahrzeug eines anderen Anbieters. Diese Fahrzeuge sind meist als Campingfahrzeug zu erkennen. Das gilt natürlich auch für Wohnwagen. Angesichts oft überfüllter Camping- und Stellplätze stellen sich viele die Frage, wo sie übernachten dürfen. Generell ist es in Deutschland erlaubt, außerhalb eines Campingplatzes zu parken, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das heißt: Wer zu müde ist, um weiterzufahren, darf seinen Camper parken und sich ausruhen, bis er wieder fit ist. Das gilt auch für das Übernachten im Pkw.

Im europäischen Ausland gelten unterschiedliche Regelungen für das Campen außerhalb von Campingplätzen: In Dänemark dürfen Wohnmobile – wie andere Kraftfahrzeuge auch – nicht an Stränden, in Wäldern und Parks, in Naturzentren und anderen geschützten Gebieten fahren oder parken, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Italien ist das Kampieren außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten.

In Österreich ist Campen beziehungsweise Zelten im Wald ausdrücklich verboten, es sei denn, es wurde die Zustimmung des Waldeigentümers eingeholt. Verstöße können je nach Schwere und Bundesland mit Strafen bis zu 14.500 Euro geahndet werden. Das Campieren außerhalb des Waldbereichs hingegen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen. In Schweden dürfen Autos, Wohnmobile oder Wohnwagen nur auf gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Das so genannte „Jedermannsrecht“ gilt vor allem für Zelturlauber.

Parken

Nicht nur für das Campen, auch für das bloße Parken gibt es mitunter besondere Regeln. In Deutschland dürfen in den Innenstädten Wohnmobile, Caravans und Gespanne grundsätzlich am Straßenrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden, sofern die Straßenverkehrsordnung keine besonderen Einschränkungen vorsieht. Viele Einschränkungen gelten nur für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das Abstellen von angekuppelten Wohnanhängern ist erlaubt, sofern kein Verkehrszeichen das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern verbietet. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen jedoch in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz abgestellt werden. Danach ist der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere Fahrzeuge freizugeben.

Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten für Camper. So darf nur dort geparkt werden, wenn für Fahrzeuge mit der größtmöglichen Breite (2,55 Meter plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand) ausreichend Platz zum Durchfahren bleibt. Gegenüber Grundstückszufahrten müssen mindestens 3,5 Meter freigehalten werden, um unzumutbares Rangieren zu vermeiden. Wer sein Wohnmobil oder seinen Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, muss beachten, dass das Fahrzeug außerhalb des angegebenen Zeitraums grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.

Fahrzeugausstattung

So manchen Campingliebhaber geht die Individualität über alles, weil sie keine „weiße Ware“ lieben (etwas abwertend für Campingfahrzeuge, weil diese immer so weiß wie Waschmaschinen und andere Elektrogroßgeräte sind). Da werden Kühlanhänger zu Wohnwagen ausgebaut oder der LKW mit Ladebordwand wird zum Wohnmobil mit ausklappbarer Terrasse. So mancher baut das Fahrzeug als sogenannter „stealth“ Fahrzeug um, so dass dieses gut getarnt ist und nicht als Campingfahrzeug erkannt werden kann. Diese Fahrzeuge sind dann so ausgestattet, dass sie tage- oder wochenlang ohne Strom- und Wasserversorgung auskommen. Auch das Wohnmobil von luckx – das magazin lässt sich für mehrere Tage ohne Strom- und Wasserversorgung sowie Schmutzwasser- und Toilettenentleerung nutzen. Das Fahrzeug ist auch eher ein Büro- statt Campingmobil. Wir nutzen dankenswerter Weise vielfach Messeparkplätze für Journalisten. Auch hilft uns vielfach die schon genannte Regel zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Darüber hinaus, insbesondere bei Recherchereise im In- und Ausland, suchen wir verschiedene Parkmöglichkeiten für eine Übernachtung. Auch übernachten wir an den Stränden des Mittelmeer. Weil wir nicht zum nachahmen auffordern wollen, nennen wir hier weder Orte noch veröffentlichen Bilder dazu. Nur eines sei dazu ergänzt: eigentlich wird das immer geduldet. Manchmal erlebten wir auch, dass die Polizei regelrecht uns „beschützte“ und mehrmals in der Nacht Kontrollfahrten unternahm, wie zum Beispiel in Griechenland. Bisher wurden wir in über 10 Jahren Reisen mit dem Wohnmobil dreimal aufgefordert, den Platz zu verlassen. Immer freundlich und zuvorkommend. Natürlich nutzen wir in seltenen Fällen auch Camping- und Stellplätze. Doch Wohnmobilkuscheln überlassen wir den anderen und nehmen keine Stellplätze weg.