Rückzugsorte

Wer vielleicht nicht mal einen Balkon hat, sucht nach andere Möglichkeiten, sich an der frischen Luft zu erholen. So suchen viele Menschen nach der kleinen Freiheit im Schrebergarten. Warum diese so beliebt sind, hat luckx – das magazin recherchiert.

So sind Schrebergärten entstanden

Am Beginn des 19. Jahrhunderts stiegt die Bevölkerung rapide an. Wohlmeinende Landesherren, Fabrikbesitzer, Stadtverwaltungen und Organisationen wollten mit einer Initiative vor mehr als 200 Jahren dem Hunger und der Verarmung vorbeugen. So entstanden zu dieser Zeit sogenannte Armengärten. Darin konnten die Menschen Obst und Gemüse zur Selbstversorgung anbauen. Insbesondere in den Städten gab es eine große Nachfrage. Eine andere Intention verfolgte der Leipziger Arzt Moritz Schreber. Als Orthopäde stellte er fest, dass es der Bevölkerung an Bewegung mangele. So sollten neben einer diätetischen Ernährung diese „Schreber-Gärten“ der körperlichen Ertüchtigung dienen. In einer Gartenkolonie, die sich in einer Vereinsform organisierte, gab es eine Vielzahl von Kleingärten. Insbesondere Kinder konnten dann in diesen Gärten durch die Anlage von „Kinderbeeten“ die Nähe zur Natur erleben. Darüber hinaus wurden diese Gärten auch zur Bewegung und zum Spielen genutzt. Auch heute ist die Beleibheit dieser Schrebergärten ungebrochen.

Voraussetzungen und allgemeine Regelungen für einen Kleingarten

Vor allem in den Städten träumen heute viele Menschen von einem ruhigen Rückzugsort im Grünen und dem eigenen Gemüsebeet. Doch die Wartelisten für einen Kleingarten sind lang. Wer eine der begehrten Parzellen ergattert, muss bei der Nutzung einige Regeln beachten – denn nicht alles ist im Schrebergarten erlaubt. Bis sich Hobbygärtner und solche, die es werden möchten, den Wunsch nach einem kleinen Garten erfüllen können, müssen sie laut Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) durchschnittlich drei Jahre warten. Einen einen Garten zu pachten, müssen Interessenten zunächst Mitglieder in einem Kleingartenverein werden. Danach können sie einen Pachtvertrag mit diesem abschließen. Der Verein regelt in seinen Statuten die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Beispielsweise werden Ruhezeiten und weitere Verhaltensregeln festgelegt. So herrscht etwa in vielen Kleingartenanlagen zwischen 13 und 15 Uhr Mittagsruhe. Hinzu kommen weitere rechtliche Rahmenbedingungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) sowie die regionalen Kleingartenordnungen der Städte oder Gemeinden. Gehört das entsprechende Land einer Gemeinde und verpachtet sie dieses an den Verein, kann sie ebenfalls Vorgaben machen.

Bepflanzung

Einfach so drauf losgärtnern und nach Lust und Laune anpflanzen, was das Herz begehrt, ist im Schrebergarten nicht möglich. Hobbygärtner müssen sich an die in § 1 des BKleingG festgelegten Regeln zur Nutzung der Parzelle halten. So dürfen ausschließlich Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf angebaut werden. Außerdem dient der Garten der Erholung. Weitere Vorgaben zur konkreten Bepflanzung, etwa die Heckenhöhe, legen meist die Vereinssatzungen und die städtischen Kleingartenordnungen fest. Häufig sind zudem besonders große oder breite Bäume wie Tannen, Eichen, Birken oder Kastanien, die den Anbau anderer Gartenpflanzen behindern, verboten. Auch für Hecken kann es Einschränkungen geben. Manche Nadelgehölze tragen beispielsweise zum Versauern des Bodens bei und sind anfällig für Krankheiten.

Tierhaltung

Ob Tiere im Schrebergarten erlaubt sind, ist von Verein zu Verein unterschiedlich. So gestatten manche Satzungen das Halten von Tieren wie Bienen, Hasen, Hühner oder Fische. Immer mit der Beschränkung, solange sie die Gartennutzung nicht einschränken oder andere Mitglieder sich gestört fühlen. Um Ärger zu vermeiden, sollte die Tierhaltung mit dem Vorstand abgesprochen werden. Für Hunde, die beispielsweise zu Besuch sind, gilt außerdem in vielen Anlagen eine Leinenpflicht.

Gartenlaube

Zu einem echten Schrebergarten gehört natürlich auch eine Gartenlaube. § 3 des BKleingG legt fest, dass die Laube schlicht aussehen muss und die Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz maximal 24 Quadratmeter betragen darf. Zum dauerhaften Wohnen darf sie nicht eignet sein. Auch wenn manche Kleingartenvereine aufgrund der Wohnungslage hier Ausnahmen zulassen. Doch das alles regeln die Verine in ihren Satzungen. Außerdem geben diese meist vor, ob und in welcher Form zusätzliche Bauten erlaubt sind. Auch bei Umgestaltungen reden die Vereine mit. Auch wenn das dauerhafte Wohnen nicht zulässig ist, so spricht gegen ein gelegentliches Übernachten im Schrebergarten meist nichts.