Erste Hilfe zählt

Ob ein Autounfall auf der Straße, Verletzungen im Büro oder auf der Baustelle: Erste Hilfe ist und kann von jedem geleistet werden. Zwar ist eine gute Vorbereitung hilfreich. Doch das wichtigste ist meist schwer einzuhalten: Ruhe bewahren und mit einfachen Maßnahmen helfen, meint luckx – das magazin.

Erster

Wer als Erster an einem Unfallort ankommt, weiß oft nicht, wie er helfen soll. Viele fühlen sich überfordert, unsicher oder zögern. Gerade in diesen Momenten ist es aber wichtig, zu handeln und erste Hilfe zu leisten. Was darf ein Ersthelfer tun, was muss er tun, wenn Erste Hilfe erforderlich ist, und wo endet seine Verantwortung? Was viele dabei nicht bedenken: Erste Hilfe ist keine freiwillige Geste. In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe zu leisten, sofern dies zumutbar ist und der Ersthelfer sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Wer nicht hilft, macht sich strafbar nach §323c des Strafgesetzbuches. Das Gesetz schützt gleichzeitig alle die helfen, denn auch, wer Ersthelfer behindert, macht sich strafbar. Andere Vorschriften sorgen dafür, dass Menschen, die Erste Hilfe leisten, nur im Ausnahmefall für Fehler haften, nämlich bei vorsätzlich zugefügten Schäden oder grober Fahrlässigkeit. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall bei unterlassener Absicherung der Unfallstelle. Wer jemandem beim Versuch einer Herzdruckmassage versehentlich eine Rippe bricht, haftet in der Regel nicht.

Sicherheit an erster Stelle

Wer erste Hilfe leistet, muss zuvor die eigene Sicherheit gewährleisten. Eine ungesicherte Unfallstelle kann schnell zu weiteren Unfällen führen. Deshalb gilt: Überblick über die Situation bekommen und Gefahren erkennen. Dazu gehören fließender Verkehr, auslaufende Flüssigkeiten, Stromleitungen oder Feuer. Dann eine Warnweste anziehen, die Unfallstelle absichern und helfen. Dabei ist das Absichern der Unfallstelle sehr einfach: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls weitere Helfer um Unterstützung bitten. Das Warndreieck dabei im Stadtverkehr in 50 Metern Abstand zur Unfallstelle aufstellen, auf der Landstraße in 100 Metern und auf der Autobahn in mindestens 150 Metern Abstand. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, verletzte Personen soweit möglich aus einer Gefahrenzone zu bringen.

Soforthilfe

Am Unfallort zählt oft jede Minute. Deshalb ist es wichtig, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Wer als Erster am Unfallort ist, setzt nach dem Absichern der Unfallstelle den Notruf 112 ab: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen liegen vor? Am Ende auf Rückfragen warten.

Danach beginnen die Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Atmung und Bewusstsein prüfen

ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis der Rettungsdienst vor Ort ist

Blutungen stillen

Betroffene beruhigen, Maßnahmen gegen Schockzustand einleiten

Personen in die stabile Seitenlage legen

Auch wenn viele Angst haben, etwas falsch zu machen. Doch das größte Risiko ist, gar nichts zu tun. Menschen sind nach einem Unfall oft verängstigt, verwirrt oder geschockt. Beruhigende Worte und Blickkontakt können helfen, Panik zu vermeiden und die Erstversorgung zu erleichtern. Es ist außerdem wichtig, systematisch vorzugehen und Aufgaben gegebenenfalls mit anderen Ersthelfern zu koordinieren. Auch die Betreuung von Betroffenen gehört zu erster Hilfe.

Vorbereitung hilft im Ernstfall

Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt alle wichtigen Schritte, zum Beispiel die stabile Seitenlage oder das Absetzen eines Notrufs. So sollten eigentlich alle ihren Wissensstand und ihre Fähigkeiten in einen Kurs regelmäßig erneuern. Vorbereitung bedeutet aber nicht nur Wissen, sondern auch praktische Vorsorge. Ein vollständiger Verbandskasten und griffbereite Warnwesten gehören daher immer ins Auto.