Schnell unterwegs

In Deutschland dürfen E-Scooter maximal 20 km/h schnell sein. Das sieht im europäischen Ausland anders aus. Dort gelten höhere Geschwindigkeit. Aber auch bei geringen Geschwindigkeiten kommt es häufig zu Unfällen. Auch weitere Schäden werden durch die Nutzer angerichtet, wie luckx – das magazin weiß.

Haftungsregeln

Was im Ausland möglich ist, sollte auch bei uns möglich sein. So lässt sich beobachten, dass E-Scooter-Fahrer mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Bis zum 100 km/h sollen erreichbar sein. Wie das geht, lässt sich wohl einfach umsetzen. Doch dafür sind weder die Scooter noch die Batterien ausgelegt. Zu schweren Unfällen rücken die Rettungskräfte täglich aus. Aber auch Miet-Scooter haben ihre Tücken. Unerfahrene Nutzer sind eher unsicher unterwegs. Darüber hinaus werden die Scooter irgendwo abgestellt und behindern den anderen Verkehr. Autofahrer, Radler als auch Fußgänger stolpern über abgelegte Fahrgeräte. So mancher Scooter landet dabei auch im Gebüsch oder schlimmer noch, in Flüssen, Seen oder Kanälen.

Nun hat die Bundesregierung reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen die Haftungsregeln für E-Scooter verschärft werden. Halter – oft die Sharing-Anbieter von Leih-Scootern – sollen künftig verschuldensunabhängig für Schäden haften, während für Fahrer ein vermutetes Verschulden gelten soll. Damit sollen Geschädigte ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen können.

Dabei sind E-Scooter praktisch, flexibel und daher gerade in Städten für kürzere Entfernungen äußerst beliebt. Doch der Ruf ihrer Fahrer ist mitunter nicht der beste. Nicht nur machen achtlos hingeworfene Leih-Scooter Passanten das Leben schwer – besonders, wenn sie mit Rollator, Kinderwagen und Co. unterwegs sind –, auch die oftmals rabiate Fahrweise stört viele. Da die Elektroflitzer noch dazu klein und wendig sind und sich überall durchschlängeln können, geschehen auch entsprechend viele Unfälle.

Unfallzahlen

Von Jahr zu Jahr steigen die Zahlen: 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – ganze 26,7 Prozent mehr als im Jahr davor. Insgesamt kamen dabei 27 Menschen und damit nochmals mehr als im Vorjahr ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 83,9 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch die Todesopfer. Vor allem junge Menschen bis 25 Jahren verunfallen mit dem Elektroroller. Die Unfallgründe: An erster Stelle steht die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Zur Erinnerung: E-Scooter müssen, soweit vorhanden, Radwege oder Schutzstreifen benutzen und ansonsten auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen; das Fahren auf Gehwegen ist nicht erlaubt. Aber auch Alkoholeinfluss, nicht angepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt sind häufige Unfallursachen.

Im Jahr 2020 waren laut Versicherungswirtschaft 180.000 versicherte E-Scooter gemeldet, 2023 waren es bereits 990.000. Und auch wenn 2024 gerade einmal in 4,1 Prozent aller Verkehrsunfälle ein E-Scooter-Fahrer involviert war – zum Vergleich: 32,1 Prozent aller Verkehrsunfälle geschahen mit Fahrradbeteiligung –, so steigt die Zahl doch auch jährlich an, meldet des Statistischen Bundesamtes.

Ausnahmeregelung

Aus diesem Grund ist auch die Frage der Haftung stärker in den Blickpunkt gerückt, denn bislang sind im geltenden Recht E-Scooter – wie auch andere Elektrokleinstfahrzeuge – von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Parallel zur Entwicklung der Unfallzahlen ist auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten gestiegen: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gibt an, dass die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden regulierte, während es 2024 bereits 5.000 Schadensfälle waren. Zudem, so das BMJV, zeigten Fälle in der gerichtlichen Praxis, dass selbst erlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter, gerade für Menschen mit (Seh-)Behinderungen, Barrieren darstellten, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen könnten.

Aktuell profitieren E-Scooter von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Das bisherige Recht gesteht den Fahrern zu, dass Geschädigte bei E-Scooter-Unfällen ein Verschulden darlegen oder nachweisen müssen, um Ansprüche geltend machen zu können. Das führt dazu, dass Geschädigte ihre Ansprüche häufig nicht durchsetzen können, insbesondere wenn Verantwortliche nicht ermittelt werden können.

Mehr Verantwortung

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, für E-Scooter künftig vergleichbare Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge einzuführen. Halter sollen verschuldensunabhängig im Sinne einer Gefährdungshaftung haften. Für Fahrerinnen und Fahrer soll ein vermutetes Verschulden gelten. Dadurch sollen Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Die Schadensregulierung soll weiterhin über die Haftpflichtversicherung erfolgen, die Halter von E-Scootern ohnehin schon nach geltendem Recht abschließen müssen. Neben E-Scootern sollen die neuen Haftungsregeln auch für selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways gelten. Für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle und andere langsam fahrende Kraftfahrzeuge soll die Ausnahme von der Gefährdungshaftung auch weiterhin gelten.