EU-Fluggastrechte

Wenn es nach den Fluggesellschaften gehen würde, wären die EU-Fluggastrechten ersatzlos gestrichen worden. Treiber dieser Initiative war und ist Ryan-Air mit ihrem Vorsitzenden Michael Kevin O’Leary. Doch die EU ist ihren Bürgern verpflichtet und hat anders entschieden wie luckx – das magazin recherchiert.

Diffamierungen

Im Rahmen des Entscheidungsprozesses gab es harte verbale Auseinandersetzungen, die mit unserem Verständnis einer Diskussionskultur nicht vereinbar sind. So wurde u.a. in mehrere Presseveröffentlichungen durch den schon genannten O’Leary die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, persönlich diffamiert. Wir von luckx – das magazin haben daher die deutsche Presseagentur aufgefordert, so etwas zu unterlassen. Diese hatte sich damit ausgeredet, den Text von der irischen Fluggesellschaft vorgegeben zu bekommen. So haben wir die Agentur aufgefordert, uns aus ihrem Verteiler zu streichen. Sicherlich gibt es immer wieder unterschiedliche Sichtweisen der Dinge. Doch dieser Kevin O’Leary hat es einfach nicht verstanden. Sei es drum. Die Fluggastrechte wurde bestätigt und in einigen Punkten für die EU-Bürger verbessert und angepasst.

Mehr Rechte für Fluggäste ab Mitte 2027

So hat die EU die neuen Fluggastrechte endgültig beschlossen. Reisende können sich künftig unter anderem auf mehr Preistransparenz, besseren Schutz bei Rückflügen und kostenlose Sitzplätze für Kinder neben ihren Eltern freuen. Gleichzeitig gibt es aber auch eine wichtige Verschlechterung. Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juli 2026 die Reform der EU-Fluggastrechte endgültig beschlossen. Bis die neuen Vorschriften gelten, wird es allerdings noch dauern: Sie sollen frühestens ab Mitte 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Fluggastrechte. Mit der Reform will die EU die Rechte von Fluggästen stärken und gleichzeitig für mehr Klarheit bei Flugbuchungen sorgen. Die neuen Regelungen bringen für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht nur Vorteile.

Künftig müssen Fluggesellschaften den Flugpreis einschließlich der Kosten für das Handgepäck bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Angebote verschiedener Airlines einfacher vergleichen können. Wer den Hinflug nicht antritt, soll den gebuchten Rückflug künftig grundsätzlich trotzdem nutzen können. Bislang konnten Fluggesellschaften in solchen Fällen den Rückflug häufig stornieren. Mit der neuen Regelung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor sogenannten No-Show-Klauseln geschützt werden.

Entschädigung bei Flugverspätungen

Für einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bleibt es grundsätzlich dabei: Beträgt die Flugverspätung mindestens drei Stunden, können Fluggäste weiterhin eine Entschädigung dafür verlangen. Neu ist, dass Fluggesellschaften betroffene Fluggäste künftig innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft elektronisch über solche Ausgleichsansprüche informieren müssen. Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf werden besser geschützt. So dürfen Kinder künftig ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen. Auch Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen ohne Aufpreis einen Sitzplatz neben ihrer Begleitperson erhalten.

Doch es gibt auch Verschlechterungen. Ansprüche aus den EU-Fluggastrechten sollen künftig bereits nach neun Monaten verjähren. Nach bisherigem deutschem Recht konnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche deutlich länger geltend machen. Wer von einer Flugverspätung, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung betroffen ist, sollte seine Ansprüche daher künftig möglichst zeitnah prüfen und gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Die neuen Regelungen treten nicht sofort in Kraft. Bis sie voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin auf die bisherigen EU-Fluggastrechte berufen.

Sichtweise des Airlineverbandes BARIG

Aus Sicht des BARIG (Board of Airline Representatives in Germany) ist die getroffene Einigung gescheitert. Denn sie verfehlt ihre eigentliche Zielsetzung. Chairman und Executive Director Michael Hoppe stellt es so da: „Die Reform ist gescheitert. Eine für alle Beteiligten sinnvolle Überarbeitung der Verordnung EU261 wäre möglich gewesen, doch diese Chance wurde bedauerlicherweise vertan. Der jetzt gefundene Kompromiss des EU-Parlaments und des Rats der EU enthält nur marginale Veränderungen, vergrößert den bürokratischen Aufwand zusätzlich und ist insgesamt weder im Sinne der Passagiere noch der Fluggesellschaften. Aufgrund der aktuell sehr kurzen Zeitvorgaben haben Airlines im Falle eines außergewöhnlichen Verspätungsfalls kaum die Möglichkeit, eine Ersatzmaschine bereitzustellen. Insbesondere bei Mittel- und Langstrecken ist es nicht realisierbar, innerhalb der kurzen Fristen Ersatzflüge zu organisieren oder notwendige Reparaturen durchzuführen.

Pünktliches Fliegen ist Kerninteresse der Airlines. Wer sich aus beruflichen oder privaten Gründen für eine Flugreise entscheidet, möchte sicher und zuverlässig ans Ziel gelangen. Gleichzeitig muss das Fliegen auch bezahlbar sein. Die Verordnung EU261 steht dagegen jetzt für mehr Komplexität, zusätzliche Bürokratie und steigende Kosten. Schlimmer noch: Die verpasste Chance einer Reform schwächt weiter die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrs im internationalen Vergleich. Dies führt bekanntlich zu einer weiteren Reduzierung des Flugangebotes mit verminderter Konnektivität sowie Verschiebung von Verkehren – eine Situation, wie wir sie in Deutschland, wo die absurd hohen Standortkosten zu massiven Wettbewerbsnachteilen führen, schon erleben. Mit dem starren Festhalten am Status quo der Verordnung EU261 hat die EU ihren Bürgern, der Wirtschaft und dem Luftverkehr einen Kompromiss ohne Gewinner in Europa beschert.

Luftverkehr verbindet Menschen sowie Länder miteinander und gewährleistet zügigen, unkomplizierten Warenverkehr. Die Fluggesellschaften als Teil der Luftverkehrsinfrastruktur brauchen weitere Optimierungen des Luftraummanagements und Weiterentwicklung der Systeme. Ineffizienzen müssen abgebaut werden, um chronische Engpässe im Luftraum deutlich zu vermindern. Hier muss die nationale wie europäische Politik für notwendige Veränderungen sorgen – schnell, zielgerichtet und nachhaltig.“

Fazit

Ja, die Forderungen des BARIG wurden nicht umgesetzt. Und das ist gut so. So haben die Bürger einen Anspruch auf eine offene Preisauszeichnung. Dazu gehört auch, dass Gepäck kostenfrei mitgenommen werden kann. Aber auch, dass Getränke wie Wasser ebenfalls kostenfrei gereicht werden. Wer mehr möchte, muss dafür bezahlen. Die griechische Aegean Air, nicht unbedingt eine Musterbeispiel für eine Fluggesellschaft, zeigt durch kleine Aufmerksamkeiten wie kostenfreie Getränke und ein kleines Häppchen, wie es geht. Zwar haben sich die Sicherheitskontrollen durch verbesserte Technik etwas gelockert. Passagiere können an einigen Flughäfen Getränke mit an Bord nehmen. Denn so eine Flugreise ist für viele ein anstrengendes Erlebnis. Darüber hinaus ist es doch im Interesse der Fluggesellschaften und der Passagiere, das bestens gewartete und voll funktionierende Fluggeräte eingesetzt werden. Nur dadurch lassen sich die hohen Anforderungen im Flugverkehr gewährleisten. Wenn Fluggeräte wie bei Boeing reihenweise aus dem Verkehr genommen werden müssen und Start- bzw. Landeverbote erhalten, dann trägt das zur Luftverkehrssicherheit bei. Auch das einige Fluggesellschaften aufgrund der bisher gezeigten Qualität nicht in der EU landen dürfen, schützt die Bürger. Als am 18. August 2026 ein Hubschrauber auf der griechischen Insel Sifnos mit einem britischen Brautpaar abstürzte, fanden drei Menschen den Tod. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Hubschrauber längere Zeit nicht gewartet und es fanden keine Kontrollen statt, wie griechische Medien berichteten. Davor müssen wir alle geschützt werden.