Verkehrssicherheit

Für die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr wurde bisher sehr viel getan. Doch immer wieder kommt es zu Unfällen. Dabei sind vielfach Radfahrer aufgrund ihrer aggressiven Fahrweise selbst schuld. Dieses lässt sich aber ebenso wie bei den aggressiven Autofahrern nicht verhindern. Was trotzdem getan werden kann, hat luckx – das magazin recherchiert.

Sicher durch den Verkehr

Eigentlich ist Radfahren eine umweltfreundliche und gesunde Fortbewegungsart. Gleichzeitig leben Radler aber auch gefährlich: So stieg die Zahl der Radfahrer, die im Straßenverkehr verstorben sind, deutlich um über zwanzig Prozent auf 474 Tote. Und jeder getötete Radfahrer als auch jeder getötete Verkehrsteilnehmer ist einer zu viel. Meist hilft ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr und die sich darin bewegenden Mitmenschen. Denn beispielsweise ist nicht jeder dazu in der Lage, gleichzeitig ein Verkehrsmittel oder zu Fuß sich zu bewegen und das Handy zu bedienen. Laut beim Autofahren oder Radfahren zu telefonieren, ist leider keine Seltenheit. Auch Fußgänger führen Telefonate und rennen nicht achtend auf andere auf die Straße. Da fehlt dann die Konzentration für das Wesentliche.

Sicherheit beim Radfahren

Beim Radfahren ist verkehrssicheres Rad Pflicht. Wer sich also auf zwei Rädern sicher durch den Straßenverkehr bewegen möchte, sollte neben aller Umsicht vor allem darauf achten, was der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorschreibt. Dazu gehören zunächst zwei unabhängig funktionierende Bremsen: die Vorderbremse und die Hinterradbremse. Um sich bemerkbar zu machen, darf eine Klingel nicht fehlen, die darf auch gerne laut und schrill sein. Auch bei der Beleuchtung gibt es einige Vorschriften zu beachten: Der Frontscheinwerfer muss weiß sein und über einen weißen Rückstrahler verfügen. Nach hinten gehören eine rote Schlussleuchte und ein roter, großflächiger, nicht dreieckiger Rückstrahler. Pro Rad sind je zwei gelbe Speichenreflektoren vorgeschrieben oder alternativ weiße Reflektorstreifen oder weiß reflektierendes Material an Speiche, Reifen oder Felge. Auch die Pedale müssen leuchten. Sie müssen über je zwei gelbe Rückstrahler verfügen, die nach vorne und hinten reflektieren.

Mindestüberholabstand

Um Radler noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu geben, wurde die StVO 2021 in einigen Punkten neu geregelt. Dazu gehört unter anderem ein Mindestüberholabstand. Danach müssen Autofahrer im Ort eineinhalb Meter Sicherheitsabstand einhalten – übrigens auch gegenüber Fußgängern und E-Scootern. Außerorts sind es zwei Meter Seitenabstand. Lkw und Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen – also auch größere Wohnmobile beispielsweise – dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Das soll dem gefährlichen toten Winkel entgegenwirken. Außerdem: Auf Schutzstreifen, die den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen, gilt ein generelles Halteverbot. Vorher durften Autos dort bis zu drei Minuten halten. Darüber hinaus gibt es ein Verkehrsschild, dass Radfahrer nicht überholt werden dürfen.

Fahrradstraßen und Einbahnstraßen

Analog zu den Tempo-30-Zonen können Städte und Gemeinden so genannte Fahrradzonen einrichten. Für den Fahrverkehr gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Dort haben Radfahrer Vorrang und dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren, solange genug Platz da ist. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, müssen sie hintereinanderfahren. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn es entsprechende Zusatzschilder gibt. Aber auch in einer Fahrradstraße gilt für alle Nutzer – sofern nicht anders ausgewiesen – rechts vor links!

Es hält sich immer noch das Gerücht, dass Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen. Das ist aber falsch. Vielmehr stellt das Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Eine Ausnahme gilt für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße, die mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ gekennzeichnet ist.

Helm tragen

In Deutschland gibt es zwar weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht, aber mit Helm können bis zu 70 Prozent tödliche Hirnverletzungen reduziert werden.Jegliche Ablenkung ist zu vermeiden wie z. B. Handy oder Musik auf den Ohren. Denn wie am Lenkrad eines Autos ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten. Selbst per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist das Telefonieren oder Musikhören problematisch. Erlaubt ist das nur, wenn Warnsignale noch wahrgenommen werden können. Aufgepasst: auch Radfahrer sind nicht vor Eintragungen in Flensburg sicher. Ab 60 Euro Bußgeld gibt es Punkte in der Verkehrssünderkartei, sogar wenn man überhaupt keinen Führerschein besitzt.

Drogenkonsum

Natürlich sind Alkohol und Cannabis auch für Radfahrer nicht geeignet. Auch, wenn es gemeinhin oft als Kavaliersdelikt gilt. Deshalb ist davon abraten, im stark alkoholisierten Zustand aufs Rad zu steigen: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und es droht eine Anklage vor Gericht. Übrigens auch dann, wenn man weniger getrunken, aber einen Unfall verursacht hat. Das kann sogar den Führerschein kosten. Für Cannabis müssen die Grenzwerte noch vom Gesetzgeber beschlossen werden. Im Gespräch sind 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum, was in etwa 0,2 Promille Alkohol im Blut entspricht. Bereits jetzt können bekifften Fahrradfahrern unter Umständen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet werden.

Räder gut sichern gegen Diebstahl

Am besten lässt sich ein Rad mit einem guten Fahrradschloss sichern. Erstaunlicherweise wird daran noch oft gespart. Denn wenn man den Verlust und den Ärger bedenkt, den ein Diebstahl mit sich bringt, ist ein hochwertiges Schloss eine gute Investition. Bügelschlösser sind nach wie vor ungeschlagen, aber auch gute Falt-, Ketten- oder Panzerkabelschlösser können inzwischen in Sachen Sicherheit durchaus mithalten. Rahmenschlösser dagegen reichen als Diebstahlschutz keinesfalls aus. Die meisten Versicherungen schreiben nämlich vor, dass das Rad an einer festen Verankerung angeschlossen sein muss.

Bei der Versicherung gegen Diebstahl haben Radler zwei Möglichkeiten. Die Basis wäre die Hausratversicherung. Sie versichert grundsätzlich das Fahrrad mit. Doch das Rad ist nur dann versichert, wenn es in der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage abgestellt und gesichert ist. Mit einer speziellen Fahrradversicherung ist meistens auch Diebstahl auf der Straße versichert, sofern das Bike mit einem entsprechenden Schloss gesichert ist. Eine gute Fahrradversicherung verzichtet auch auf eine Nachtzeitklausel, sondern versichert das Rad rund um die Uhr. Es gibt auch Versicherungen, die den Helm und fest verbundenes Zubehör in die Leistung einschließen.