So mancher hat noch die Bilder vor Augen, als der Scheuer Andi, damaliger Bundesverkehrsminister, wackelig über den Ministeriumshof erste E-Scooter-Runden drehte. Das ist zum Glück vorbei, meint luckx – das magazin.
Mehr Sicherheit
Zum Glück für die Bundesbürger wurde der Andi aus dem Verkehr gezogen, mit viel Schaden für die Bundesbürger. So hat er die PKW-Maut vermasselt. Darüber hinaus hat er den E-Scooter-Fahrern noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung beschert und ein Versicherungskennzeichen mit erheblichen Kosten hinterlassen. Wer wie wir von luckx – das magazin viel in Europa unterwegs ist, gibt sich mit den deutschen E-Rollern der Lächerlichkeit preis. In keinem anderen Land werden die Bürger so belastet mit Beschränkungen (bei den E-Scootern) wie in Deutschland. Dabei haben sich die Scooter innerhalb weniger Jahre vor allem in Städten als ein fester Bestandteil der Mikromobilität entwickelt. Wahrscheinlich wurde aber so mancher EU-Bürokrat von einem E-Scooter rasant überholt, so dass nun einheitliche europäische Standards für die kleinen Elektroroller gefordert werden. Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (European Transport Safety Council, ETSC) wird vor den Karren gespannt und soll die Entwicklung verbindlicher technischer Anforderungen in puncto Höchstgeschwindigkeit, Mindestbremswirkung oder Beschleunigung für alle in der EU verkauften E-Scooter vorantreiben. Damit auch Deutschland gut vertreten ist, hat sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) als auch der Automobilclub KS e.V. dieser Forderung an geschlossen.
Seit 5 Jahre nur Ärger?
Zuerst wurden sie gepriesen als das richtige Gefährt für die mobilen Menschen unserer Zeit. Ja, nachhaltig und umweltfreundlich sollen sie sein. Doch anscheinend waren und sind wir Menschen mit der Handhabung von Mobilität überfordert. So haben seit 2019 die E-Scooter viel Ärger auf sich gezogen – vor allem, wenn die Roller der Verleihfirmen von den Nutzern nach der Fahrt achtlos irgendwo hingeworfen und so zum Hindernis für alle anderen Verkehrsteilnehmer – vom Fußgänger über den Radfahrer bis zum Autofahrer – wurden. Dann wurden – Dank deutscher Gründlichkeit – Abstellflächen vor allem in Innenstädten ausgewiesen. Also dort, wo besonders viele Menschen mit dem E-Scooter unterwegs sind. Das Problem haben anscheinend zahlreiche Kommunen in den Griff bekommen. Nun soll es den Unfallzahlen an den Kragen geht.
Unfälle
Sicherlich, die Unfallzahlen sind gestiegen. Das hängt auch damit zusammen, dass immer mehr Mitmenschen sich eines solchen Rollers bedienen. Allein in Deutschland sind über 11 Millionen E-Scooter auf den Straßen unterwegs. Damit hat die Elektromobilität „auf der letzten Meile“ eine rasante Entwicklung genommen. Europäische Zahlen sind aktuell nicht bekannt. Der ETSC bemängelt nun, es gäbe keine verbindlichen europäischen Standards, vor allem bezüglich der Sicherheit. Er begründet das mit der Unfallstatistik: Danach ist die Zahl der Schwerverletzten in 18 europäischen Ländern, darunter Deutschland, von 4.231 im Jahr 2021 auf 5.867 im Jahr 2022 angestiegen – die Zahlen beziehen sich auf die Kategorie „motorisierte Mikromobilitätsgeräte“, in der zum größten Teil E-Scooter vertreten sind. Zugleich gab es 2022 bei den E-Roller- Unfällen 119 Tote in Europa; in Deutschland kamen im vergangenen Jahr 23 Menschen bei Unfällen mit E-Scootern ums Leben. Auch weist der ETSC auf eine vermutlich hohe Dunkelziffer von nicht gemeldeten schweren Verletzungen hin, sowohl in Fällen, in denen Scooter-Fahrer ohne die Beteiligung anderer gestürzt sind, als auch bei Unfällen mit vulnerablen Gruppen, wie Fußgängern oder Radfahrern.
Falscher Ansatz bei den Sicherheitsmaßnahmen
Nun behauptet der Europäische Verkehrssicherheitsrat, dass aufgrund der hohen Nutzung durch die europäischen Bürger mehr „beschränkende“ Maßnahmen erforderlich sind. Ja, hat denn irgendeiner von den Mitgliedern dieses Rates jemals einen E-Scooter in der Hand gehabt oder ist mit diesem eine längere Strecke gefahren, ohne heruntergefallen zu sein? Denn dann würde auch dem letzten Ratsmitglied klar werden, dass es weder Geschwindigkeitsbeschränkungen noch einer Helmpflicht bedarf. Solange die E-Scooter von mangelhaften Geradeauslauf geprägt sind, mit Vollgummireifen ausgestattet und die Bremsen aufgrund deren Unzuverlässigkeit besser nicht betätigt werden, müssen wir uns über Verkehrsbeschränkungen nicht auseinandersetzen. Solange mit diesen Sicherheitsmängeln E-Scooter angeboten und in den Verkehr gebracht werden dürfen, sind zuerst einmal hier die Bestimmungen bei den Herstellern einzufordern. Es wird wieder einmal der falsche Weg beschritten. Doch das ist normal, wenn Unerfahrene sind eines Problems annehmen.
Hersteller in die Pflicht nehmen
Auch heute noch werden die konstruktiv schlechten E-Scooter verkauft. Die Prüforganisationen sollten alle nach Europa zum Beispiel aus China eingeführten E-Fahrzeuge für die letzte Meile sich einmal genauer anschauen und dann die schon bestehenden Siegel vergeben. Bei anderen Produkten hat es auch geklappt. Dann kommen auch nur noch funktionierende Fahrzeuge auf den europäischen Markt. Der Schrott bleibt in China.