Nicht nur wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist zur Ersten Hilfe verpflichtet. Anderenfalls ist es unterlassene Hilfeleistung. Das gilt auch im Unternehmen. Dort können ähnliche Unfälle passieren. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie in einem Ernstfall damit umzugehen ist, meint luckx – das magazin.
Ob im Straßenverkehr oder auf der Arbeitsstätte
Bis Ärzte und Sanitäter an einer Unfallstelle eintreffen, kann viel Zeit vergehen. Zwar trainieren die Rettungsdienste täglich, um noch schneller am Einsatzort zu sein. Bis diese Profis eintreffen, müssen wir alle als Erst-Helfer-Laien unser Bestes geben. Und da in Notfällen jede Sekunde zählt, kann jeder zum Lebensretter werden. Ach ja, dabei können wir bestimmt einiges falsch machen, weil wir einige Maßnahmen und Vorgehensweisen vergessen haben. Doch nichts zu tun, ist das Schlimmste, was wir (nicht) tun können. Deshalb sollten wir engagiert zur Sache gehen und uns nicht scheuen, aktiv zu werden. Auch ist es wichtig, genaue Anweisungen an Schaulustige und Untätige zu verteilen (Rettungsdienste rufen, Polizei verständigen, Decken und Unterlagen zu besorgen, Wasser zu reichen und vieles mehr; was unbedingt erforderlich ist).
Straßenverkehrsunfälle
Rund 1,21 Millionen von der Polizei registrierte Straßenverkehrsunfälle ereigneten sich im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren dies zwar zwei Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, jedoch wurden dabei 175.000 Menschen verletzt – 1.322 Personen sogar tödlich, was einem Anstieg um 25 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. „Gerade bei Unfällen im Straßenverkehr kann jede Minute über Leben oder Tod entscheiden. Ersthilfe ist daher essenziell wichtig, bis die Rettungskräfte eintreffen. Es reicht nicht aus, lediglich im Rahmen der Führerscheinausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Entscheidend ist vielmehr, die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Nur wenn alle wissen, wie sie im Ernstfall handeln müssen, werden unsere Straßen sicherer“, appelliert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., an die Bevölkerung.
Erste Hilfe ist Pflicht
Wie wichtig regelmäßige Auffrischungskurse sind, zeigt auch eine Umfrage im Namen des Deutschen Roten Kreuzes von 2024: Hier zeigte sich deutlich, dass das Wissen tendenziell nachlässt, je länger der Kurs zurückliegt. Laut Umfrage war es bei 55 Prozent der Bevölkerung mehr als zehn Jahre her, seit ein Kurs besucht wurde. Was vielen zudem nicht bewusst ist: In Deutschland besteht nach § 323c Strafgesetzbuch die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten – sofern sich daraus keine erhebliche Gefahr für den Ersthelfer ergibt und damit auch keine andere wichtige Pflicht verletzt wird. Sollte es nicht möglich sein, direkt einzugreifen – etwa an einer sehr gefährlichen Stelle auf der Autobahn –, ist dennoch ein Notruf oder eine anderweitige Alarmierung von Hilfskräften zumutbar. Unterlassene Hilfeleistung kann entsprechend mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.