Energie

Ob es nun tatsächlich zu einem Kerosinmangel kommt, ist ungewiss. Doch Urlauber haben heute schon Angst, dass ihr Urlaub nicht stattfinden könnte. Genauso ungewiss ist es, wie wir in Zukunft unsere Wohnung beheizen dürfen, recherchierte luckx – das magazin.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nun in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt werden. Ob mit einer neuen Namensgebung Vorteile verbunden sein werden, lässt sich nur spekulieren. Worüber wir uns als Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer aber Gedanken machen sollten, ist, wie wir durch entsprechende Maßnahmen die Nebenkosten reduzieren können. Besonders trifft dies auf die Heizung und Warmwassererwärmung zu. Denn diese beiden Positionen stellen die größten Kosten beim Wohnen dar. Und damit kommen wir auch gleich zu den Pflichten von Eigentümern und Vermietern als auch zu Wohnungskäufern. So sollten Eigentümer ihre Pflichten kennen. Wer also saniert, umbaut oder eine Immobilie kauft, muss energetische Vorgaben einhalten. Deshalb richtet sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht nur an Bauherren von Neubauten. Auch Eigentümer bestehender Gebäude müssen unter bestimmten Voraussetzungen energetisch nachrüsten. So sind in vielen Gebäude veraltete Heiztechnik und unzureichender Dämmung vorhanden. Ob geplante Sanierung, Heizungstausch oder Immobilienkauf: Eigentümer sollten die geltenden Pflichten kennen. Denn bei Verstößen gegen die GEG-Anforderungen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bestandsgebäude

Auch wenn die Bundesregierung das GEG in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) umzubenennen und inhaltlich zu überarbeiten plant, sind Vorgaben weiterhin einzuhalten. Ziel soll ein technologieoffeneres und einfacheres Regelwerk sein. Ein Kabinettsbeschluss war ursprünglich für Ende Februar 2026 geplant, verzögert sich derzeit aber. Bis zur Verabschiedung gelten die bisherigen GEG-Regelungen unverändert weiter. Eigentümer sind aber nicht verpflichtet, ihr Haus pauschal auf Neubau-Niveau zu bringen. Das GEG definiert jedoch klare Anlässe, bei denen energetische Anforderungen einzuhalten sind. Dazu gehören Änderungen an der Gebäudehülle wie der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Fassade oder die Erneuerung des Dachs. Werden dabei mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche verändert, müssen die betroffenen Bauteile die im GEG festgelegten Höchstwerte für den Wärmedurchgang einhalten. Auch bei An- oder Ausbauten gelten die gesetzlichen Vorgaben. Ein häufig unterschätzter Auslöser ist der Eigentümerwechsel: Nach dem Kauf einer Immobilie treten Nachrüstpflichten in Kraft, die innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden müssen. Erwerber können mit Sanierungskosten je nach Gebäudezustand ab 40.000 rechnen. Dieser Betrag sollte in die Kaufentscheidung einfließen.

Nachrüstpflichten

Einige Pflichten bestehen unabhängig davon, ob eine Sanierung geplant ist. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden, wenn der darüberliegende Dachraum unbeheizt und ungedämmt ist. Heizungs- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume wie Keller verlaufen, benötigen ebenfalls eine Dämmung. Außerdem dürfen Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht weiter betrieben werden. Ausgenommen von diesen Pflichten sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der Eigentümer das Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hat. Bei einem Eigentümerwechsel entfällt diese Ausnahme jedoch.

Seit 2024 müssen neue Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Großstädte müssen eine kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen. Ab dann wird die 65-Prozent-Vorgabe auch beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden verpflichtend.

Sanierungskosten

Die Kosten hängen stark vom Gebäudezustand ab. Der Einbau einer Wärmepumpe kostet zwischen 12.000 und 30.000 Euro. Im besten Fall zahlen sich einzelne Maßnahmen bereits nach zehn Jahren über die eingesparten Heizkosten aus. Förderprogramme können die Amortisationszeit zusätzlich verkürzen. Das das ist alles unsicher.