Wir Deutsche gehören ja zur „Geiz ist geil“ Liga und versuchen an allen Ecken und Enden zu sparen. Viele von uns haben das schon mit der Muttermilch aufgesogen. Doch an manchen Beleuchtungen sollten wir den Schalter an lassen, wie luckx – das magazin meint.
Sicherheit
Nun ist es ja nicht so, wie uns die russische Propaganda weiß machen möchte, dass wir unsere Autos mit dem Hafermotor betreiben oder uns in der guten Stube an einem Lagerfeuer erwärmen. Dank der Verantwortung unserer Mitmenschen in der Energie-und Versorgungswirtschaft läuft alles wie geschmiert. Dazu hat auch die so oft gescholtene Politik beigetragen. Es gibt keine galoppierende Arbeitslosigkeit, sondern es werden Fachkräfte überall gesucht. Und wenn das so weiter geht, wird aus der von „Experten“ vorhergesagten Rezession ein Wirtschaftsaufschwung. Also, alles in Butter?
Fast jedenfalls. Denn „Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zurzeit in vielen Bereichen umgesetzt werden, dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitswege unsicher werden“, darauf weist Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. „Sicherheitsrelevante Beleuchtung“, so Tichi, „muss eingeschaltet bleiben, das ist in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten.“
Beleuchtung
Tichi sorgt sich insbesondere um Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Diese tragen Zeitungen in der Regel zwischen zwei und sechs Uhr in der Nacht aus. Für sie, aber auch für viele andere Berufstätige, die nachts unterwegs sind, ist die ausreichende Beleuchtung von Grundstücken und Wegen unerlässlich, argumentiert Tichi. So ereigneten sich im Jahr 2021 knapp 3.000 Unfälle von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Bei jedem vierten Unfall verletzten sich die Zusteller an Hüfte oder Bein. Bei einem weiteren Viertel wurden Fuß oder Knöchel verletzt.
Die Sicherheit der Zustellerinnen und Zusteller hängt nicht nur von der Beleuchtung von Straßen und Grundstücken ab. Verlage und Zustellunternehmen können viel zur Sicherheit ihrer Beschäftigten beitragen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind, statten die Unternehmen ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller etwa mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen aus. Zustellerinnen und Zusteller schützen sich, in dem sie festes – möglichst knöchelhohes – Schuhwerk tragen.
Doch nicht nur Zeitungszusteller sind in der Dunkelheit unterwegs. Viele weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in der dunklen und kalten Jahreszeit ihren Weg sicher zur und von der Arbeitsstätte finden. Dazu gehören auch Mitarbeiter der Sozialen- und Pflegenden Berufe wie Pflegedienste, Klinikmitarbeiter als auch Altenpfleger. Gedacht werden sollte auch an die Mitarbeiter des Hotel- und Gaststättengewerbes. Aber auch Notdienste müssen schnell und sicher an ihren Einsatzort kommen. Deshalb: Licht an, wo es notwendig ist.