Eigentlich sollte das Panschen mit Wein längst der Vergangenheit angehören. Als die Österreicher Glykol in den Wein mischten in den 1980er Jahren oder die Italiener Chianti, Barolo und viele anderen Sorten ebenfalls in den 1980er und 2000er Jahren mit giftigen Substanzen verschnitten, war der Schaden riesengroß. Nun hat die französische Hauptstadt ihren Skandal, wie luckx – das magazin recherchierte.
Gäste werden getäuscht
Die Produkt- und Preisauszeichnung auf Speisekarten schreibt genau vor, was dort zu stehen hat. Weine sind genau mit Jahrgang, Herkunft und vielen weiteren Kriterien zu beschreiben. Doch immer wieder kommt es vor, dass in Restaurants nur der Wein – die Weinsorte – genannt wird. Da fehlen dann viele rechtlich geforderte Bezeichnungen. Nun hat die französische Zeitung «Le Parisien» einen Skandal in der Pariser Gastroszene aufgedeckt. Viele Restaurants in der französischen Hauptstadt täuschen ihre Kunden, indem sie ihnen andere, billigere Weine servieren als die, die auf der Karte stehen. Dabei haben die Kollegen aus Paris zahlreiche Restaurants untersucht. Dafür hatte sie Sommeliers in Restaurants geschickt, die sich als Touristen ausgaben, und zudem anonym mit Mitarbeitern gesprochen. Dabei kam heraus, dass es in vielen Lokalen, insbesondere in touristischen Gegenden, gängige Praxis ist, den vom Kunden bestellten Wein durch einen anderen, günstigeren zu ersetzen. „Umfüllen“ werde dieses Vorgehen intern genannt, räumte etwa eine Frau, die nach eigenen Angaben seit 30 Jahren in der Pariser Gastronomie arbeitet, der Zeitung gegenüber ein: „Es kommt vor, dass ich für die Happy Hour Weinreste in eine Flasche zusammen fülle, oder Bardolino durch Chianti ersetze, der viel billiger, aber geschmacklich überhaupt nicht dasselbe ist. Oder sogar Beaujolais, den manche Chefs in grossen Mengen kaufen, als Côtes-du-Rhône ausgebe.“
Tourist werden betrogen
Ein anderer ehemaliger Kellner, der in einer Brasserie in Montmartre gearbeitet hatte, gab zu: „Abgesehen von den Stammgästen wurden alle anderen Gäste betrogen. Wenn ich amerikanische Touristen auf der Terrasse sah, wusste ich, dass sie über den Tisch gezogen werden würden.“ Nun hat nun die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Dgccrf) des französischen Wirtschaftsministeriums die Reißleine gezogen. Die Leitlinien zum Erstellen von Weinkarten wurden verschärft. Jede Weinkarte muss wesentliche Informationen enthalten, besagen die Leitlinien, darunter die Verkaufsbezeichnung: Es muss die AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung), die IGP (geschützte geografische Angabe) oder, die allgemeine Herkunftsbezeichnung wie „Vin de France“ angegeben werden. Darüber hinaus muss die Menge angegeben sein, der Preis einschliesslich Steuern und Service, sowie Allergene. Optional sind demnach Angaben zu Farbe, Alkoholgehalt, Rebsorte, Hersteller, Jahrgang, Auszeichnungen und biologischer Herstellungsmethode, sofern diese überprüft werden können und nicht irreführend sind.
Ausführliche Beschreibung erforderlich
Weine mit AOP oder IGP müssen die vollständige Bezeichnung tragen, wie „AOP Bordeaux“ oder „IGP Pays d’Oc“, bzw. die ausländischen Äquivalente wie DOC oder DOCG für italienische Weine. Weine ohne geografische Angabe müssen das Herkunftsland deutlich angeben, wobei mehrdeutige Bezeichnungen wie Vin du Languedoc zu vermeiden sind. Überdies muss die Weinkarte innerhalb und ausserhalb des Lokals sichtbar sein und während der Öffnungszeiten mindestens fünf Flaschen pro angebotenem Wein vorgehalten werden.