Schutzmaßnahmen

Ob Sonnenschein, Regen, Schnee oder eisglatte Fahrbahn: Radfahrer und Rad müssen darauf immer angepasst vorbereitet sein. Welche Schutzmaßnahmen im Verkehr und gegen Diebstahl sinnvoll sein können, hat luckx – das magazin recherchiert.

Ganzjahresradfahrer

Viele nutzen ihr Rad inzwischen ganzjährig. Ob zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen, ob mit oder ohne Kinder oder Hund im Gepäck: Durch den Boom von E-Bikes und Lastenrädern hat die Zahl der Fahrradfahrer deutlich zugenommen. Aber es gibt auch noch die Freizeit- und Schön-Wetter-Fahrer – und für die ist nun Saison. So oder so: Das Wichtigste ist die Sicherheit, und zwar für die Fahrer und das Rad. In Deutschland waren 2025 rund 90,6 Millionen Fahrräder unterwegs, Tendenz steigend. Wahrscheinlich nicht alle zur gleichen Zeit, sonst müssten mehrere erfahrene Radfahrer es mit zwei Bikes möglich machen. Besonders E-Bikes gewinnen weiter an Bedeutung. Damit wächst auch die Verantwortung für sicheres Verhalten und eine zuverlässige technische Ausstattung.

Verkehrssicherheit

Ein verkehrssicheres Fahrrad muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem zwei funktionierende Bremsen, ein weißer Frontscheinwerfer ohne Blend- oder Blinkwirkung und ein weißer Rückstrahler sowie eine rote Rückleuchte und ein roter Rückstrahler. Radler, die ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs sind, müssen bei einem Unfall mit einem Pkw damit rechnen, dass sie haftbar gemacht werden (Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 4 U 65/11). Ergänzt wird die Ausstattung durch Reflektoren an Pedalen und Reifen sowie eine gut hörbare Klingel. Gerade nach längeren Standzeiten, etwa im Winter, empfiehlt sich eine gründliche Inspektion.

Sichtbarkeit

Die eigene Sichtbarkeit spielt neben der Technik eine wichtige Rolle. Helle Kleidung und zusätzliche Reflektoren erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr. Auch das Tragen eines Fahrradhelms ist sinnvoll. Zwar besteht in Deutschland keine Helmpflicht, dennoch wird das Tragen ausdrücklich empfohlen. Nicht zuletzt, weil auch die Statistik zeigt, dass die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrradfahrer sichtbar zurückgegangen ist, seit mehr Helme getragen werden.

Teilnahme am Straßenverkehr

Für Radfahrer gelten grundsätzlich dieselben Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer – auch bei der Vorfahrt. So kann ein Fahrradfahrer allein haftbar gemacht werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt (Landgericht Lübeck, Az.: 6 O 8/22). Auch andere Verstöße können spürbare Konsequenzen haben. Wer beispielsweise eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld zwischen 60 und 120 Euro rechnen und riskiert zudem einen Punkt in Flensburg. Auch beim Hören von Musik über Kopfhörer gilt: Umgebungsgeräusche müssen weiterhin wahrnehmbar bleiben (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87). Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist, wie im Auto, nicht erlaubt.

Alkohol am Lenker

Ebenfalls wichtig sind die Alkoholgrenzen. Auch beim Radeln liegt ab 1,6 Promille eine Straftat vor, unabhängig davon, ob ein Unfall passiert. Es droht sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 1 ORs 33/23). Allerdings kann bereits ab 0,3 Promille ein Strafverfahren drohen, wenn Fahrunsicherheit erkennbar ist oder ein Unfall geschieht. Das Schieben eines Fahrrads ist hingegen auch unter Alkoholeinfluss erlaubt (Landgericht Freiburg, Az.: 10 Ns 530 Js 30832/20). Für das Radeln unter Cannabiseinfluss gibt es zurzeit keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert. Es gilt grundsätzlich, dass die sichere Teilnahme am Straßenverkehr jederzeit gewährleistet sein muss.

Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl bleibt ein weit verbreitetes Problem. Im Jahr 2024 wurden rund 246.000 Fälle registriert. Die tatsächliche Zahl dürfte nach höher liegen. Umso wichtiger ist es, das eigene Fahrrad wirksam zu sichern. Ein stabiles Schloss ist dabei die wichtigste Grundlage, wobei Bügelschlösser als besonders zuverlässig gelten. Zusätzlich kann eine Codierung sinnvoll sein. Eine eingravierte Eigentümer-Identifikations-Nummer erleichtert im Ernstfall die Zuordnung und kann potenzielle Täter abschrecken. Viele Polizeidienststellen bieten regelmäßig Codieraktionen an. Zudem sollte das Fahrrad immer an festen Gegenständen angeschlossen und gut sichtbare, möglichst belebte Abstellorte gewählt werden.

Versicherung

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lässt sich ein Diebstahl nicht immer verhindern. In solchen Fällen kann eine Versicherung helfen, den finanziellen Schaden zu begrenzen. Fahrräder sind in der Hausratversicherung oft nur unzureichend abgesichert. Häufig ist der Schutz begrenzt. Angesichts durchschnittlicher Preise von rund 2.650 Euro für ein E-Bike oder noch höherer Kosten für Lastenräder reicht das oft nicht aus. Für hochwertige Fahrräder kann daher eine spezielle Fahrradversicherung sinnvoll sein. Damit die Versicherung im Schadensfall leistet, ist der Kaufbeleg aufzubewahren. Besser ist es, eine Registrierung oder einen Fahrradpass nachweisen zu können. Der Diebstahl ist umgehend bei der Polizei zu melden.