Die Lebensmittelindustrie steht stark in der Kritik. Das fängt schon mit den Rohprodukten und der Landwirtschaft an. Bei der Verarbeitung wird zu viel Fett und Zucker dazu gegeben. Und bei der Herstellung gelangen noch nicht erforderliche Enzyme zum Beispiel in den Brotteich. Welche Verordnung die EU erlassen hat, hat luckx – das magazin recherchiert.
Lebensmittel sicherer machen
Lebensmittel sind unsere tägliche Ernährung. Ohne diese geht es nicht. Damit wir uns gesund ernähren können, müssen die Lebensmittel auch ohne Schadstoffe sein. Doch so richtig scheint das nicht zu gelingen. Wenn dann noch regionale Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinzukommen, werden die Anforderungen noch größer. Dazu werden Lebensmittel heute oft in internationalen Wertschöpfungsketten produziert und vermarktet. Dabei profitiert Europa von gemeinschaftlichen Qualitätsregelungen. Ihre Besonderheiten in der Art und Zusammensetzung der Lebensmittel wollen die EU-Mitgliedsstaaten aber nicht gemeinsam gesetzlich regeln, etwa die kulinarischen Reichtümer der europäischen Länder oder die Zusammensetzung der Lebensmittel.
Kontaminationen
Dabei kann es immer zu Verunreinigungen kommen. Kontaminanten sind diese unerwünschten Stoffe, die als Folge der Gewinnung, Verarbeitung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung in Lebensmittel vorhanden sind. Das können Verunreinigungen aus der Umwelt, wie Dioxine oder Quecksilber, sein. Aber auch Stoffe, die im landwirtschaftlichen Anbau und bei der Lagerung entstehen können, wie Schimmelpilzgifte, oder auch Stoffe, die in Pflanzen selbst vorkommen, wie Blausäure oder Pyrrolizidinalkaloide, gelten als Kontaminanten. Auch im Herstellungsprozess können Kontaminanten, wie beispielsweise polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, entstehen. Da Kontaminanten länderübergreifend ein Gesundheitsrisiko darstellen, wurden sie gemeinschaftlich geregelt.
Die EU-Kontaminanten-Verordnung betrifft alle Herstellungsbereiche, die ein Lebensmittel vom Rohstoff bis zum Endprodukt durchläuft, so etwa Landwirtschaft und Tierhaltung, Futtermittelherstellung, Verarbeitung und Handel. Das Gesetz berücksichtigt wissenschaftlich aktuelle Bewertungskriterien für erlaubte Höchstgehalte von Kontaminanten, genauere analytische Bestimmungsgrenzen, Veränderungen in der Konzentration der Stoffe durch Trocknungs- oder Verdünnungsverfahren sowie die Anteile der Zutaten im fertigen Erzeugnis. Die Vorschriften verpflichten Lebensmittelunternehmer zur maximal möglichen Reduktion von Kontaminanten.
Höchstmengen
Das EU-Recht legt fest, dass gesundheitlich nicht sichere Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ursache dafür können krankmachende Keime, Fremdkörper oder toxikologisch bedenkliche Kontaminanten sein. Da viele davon in der Natur selbst vorkommen, ist ein vollständiges Verbot nicht sinnvoll. Für die Lebensmittelsicherheit ist es erforderlich, dass diese Stoffe unterhalb festgelegter, toxikologisch tolerabler Höchstmengen liegen. Die Behörden der Mitgliedstaaten kontrollieren an Hand von risikobasierten Stichprobenplänen, ob die gesetzlich erlaubten Höchstwerte der Kontaminanten eingehalten werden. Bei importierten Lebensmitteln aus Drittländern ist der in der EU ansässige Importeur für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich. Die gemeinschaftliche Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sammelt Daten über das Vorkommen von Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln aus den Mitgliedstaaten und Drittländern, damit in Problemfällen geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Die Verordnung (EU) 2023/915 löst die vorherige Kontaminanten-Verordnung aus dem Jahr 2006 ab und berücksichtigt die seitdem gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Überschreitet ein Lebensmittel die Höchstwerte, darf es in der EU nicht verkauft werden. Unternehmen können dadurch hohe finanzielle Verluste erleiden. Deshalb ist die Lieferkette zu dokumentieren und etwaige Kontaminanten zu erfassen. So kann die Ursache einer Verunreinigungen schneller gefunden und das Risiko für uns Menschen deutlich reduziert werden.