Warum der deutsche Wald so wichtig für uns ist, haben wir schon mehrfach berichtet wie zum Beispiel hier. Auch wenn der Wald etwa ein Drittel der Bundesfläche bedeckt, so sollte trotzdem mit jedem Baum und Strauch sorgsam umgegangen werden, meint luckx – das magazin.
Der Wald ist ganz nah
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit fahren. Im Wald lässt sich viel erleben. Mit Waldbaden, Bäume umarmen, picknicken oder wandern ist viel Waldgenuss erlebbar. Und so gibt der Wald viel an uns zurück. Dafür erwartet er Respekt vor der Natur. Denn um viele deutsche Wälder steht es nicht gut. So ist laut Waldzustandsbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat nur jeder fünfte Baum gesund. Die Gründe dafür sind vielfältig. Umweltfaktoren wie Trockenheit oder Luftverschmutzung führen zu einer permanenten Zunahme von Krankheitserregern und Schädlingen und sorgen letztendlich für ein verstärktes Waldsterben. Umso wichtiger, dass Spaziergänger und Wanderer sich innerhalb der Natur tadellos benehmen. So sollen Waldbesucher auf den Wegen bleiben, Hunde sind an der Leine zu führen und im Wald sollen wir leise sein, um Waldbewohner nicht zu stören.
Lagerfeuer und Müll
Die Zahl der Waldbrände steigt nicht nur in Südeuropa. Auch Deutschland ist davon betroffen. Oft ist die Ursache menschliche Unachtsamkeit. Zum Beispiel weil unerlaubt im Wald gegrillt, Autos auf trockenem Boden abgestellt und vor allem Zigarettenkippen achtlos weggeworfen werden. Grundsätzlich regeln die Waldgesetze der einzelnen Länder, was erlaubt oder verboten ist und welche Strafen drohen. Dabei gibt es große Unterschiede. „Wilde“ Lagerfeuer sind in den meisten Fällen verboten und es darf nur an genehmigten Feuerstellen im Wald oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald ein Lagerfeuer entzündet werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe drei oder vier ist allerdings auch damit Schluss. Wie hoch die aktuelle Gefährdungsstufe ist, zeigt der digitale Waldbrandatlas des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.
Wald-Romantik
Ein gemütliches Lager auf weichem Waldboden mit dem Blick zu den Sternen? Das klingt romantisch, ist nur leider nicht wirklich erlaubt. Komplett verboten ist es aber auch nicht. Wer allerdings keine Strafe riskieren will, sollte die Feinheiten beachten: So verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) überall in Deutschland das Wildcampen. Das heißt nicht nur, dass die Übernachtung im Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen nicht gestattet ist, sondern gleiches gilt für aufgestellte Zelte. Die Outdoor-Übernachtung ohne jegliche Behausung ist im Notfall aber erlaubt.
Zwar ist so mancher Waldbesucher der Meinung, er wäre aus dem richtigen Holz geschnitzt. Doch selbst Hand anlegen an den Baum und sich dort verewigen, ist verboten. Auch die Liebesbekundungen durch Herzchen oder Initialen mag weder der Baum noch das Waldgesetz. Dies stellt eine Sachbeschädigung dar. Darüber hinaus schädigt ein solcher Akt den Baum. Durch die Verletzung der Rinde können die Bäume leichter von Pilzen oder anderen Schädlingen befallen und damit zerstört werden.
Wanderschaft
Wer im Wald wandern geht, sollte passendes Schuhwerk tragen. Wanderschuhe oder zumindest feste Schuhe mit rutschfestem Profil sind ebenso ratsam wie eine wasserdichte Jacke. Bewährt hat sich der sogenannte Zwiebellook, also verschiedene Kleidungsstücke übereinander, die je nach Temperatur an- oder ausgezogen werden können. Außerdem sollte das Equipment in einem gut sitzenden Rucksack verstaut werden. Er sollte das Gewicht weniger auf die Schultern als vielmehr auf Rücken, Hüften und Oberschenkel verteilen.
Um die Orientierung zu behalten, sollten Wanderer eine Wanderkarte bei sich haben. Auch wenn heute eher auf das Digitale zurückgegriffen wird, ist immer mit fehlendem GPS-Signal oder einem leeren Akku zurechnen. Außerdem sollten Wanderer ausreichend Wasser, ein paar Snacks, Sonnenschutz und eine kleine Erste-Hilfe-Ausstattung mitführen. Wer Blasen vermeiden möchte, geht niemals mit neuen Schuhen auf Tour und ergänzt durch nahtlose, atmungsaktive Wandersocken. Für jede Wanderung gilt: Sicherheit geht über alles. Deshalb sollten rRechtzeitig vor der Tour Freunde oder Familie über die geplante Route informiert weren.
Unfall im Wald
Über Baumwurzeln stolpern, auf nassem Laub ausrutschen oder sich an einem herunterhängenden Ast stoßen: Wer im Wald wandern geht, muss mit waldtypischen Gefahren leben. Dabei gehört das Risiko, das die Bewegung in der Natur mit sich bringt, zum allgemeinen Lebensrisiko. Doch ein Wanderer sah das anders. Durch einen umstürzenden Baum wurde er schwer verletzt und verlangte von der Kommune Schadensersatz. Seiner Ansicht nach sei die Stadt als Besitzerin des Waldes nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Denn es war deutlich erkennbar, dass der Baum abgestorben war und längst hätte gefällt werden müssen. Doch die Richter waren anderer Meinung und betonten, dass eine Waldwanderung auf eigene Gefahr geschehe und umstürzende Bäume zu den waldtypischen Gefahren gehören, mit denen man bei dieser Freizeitaktivität rechnen müsse. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser Unfall auf einem touristisch beworbenen Wanderweg passiert ist (Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 2 U 66/20).