Veränderungen in unserer Mobilitätswelt Teil 2

Um die Elektromobilität ist ein richtiger Hype entstanden. Doch für wen ist ein E-Auto eine richtig gute Anschaffung? Und ist es aus Umweltschutzgründen überhaupt sinnvoll? Oder ist der E-Mobilitätsbonus der einzige Grund für ein E-Auto? Luckx – das magazin sucht nach Antworten.

Realität

(Hier geht es zum 1. Teil) Wer sein E-Auto aus der Steckdose betankt und keine nachhaltig erzeugte Energie verwendet, sollte weiterhin lieber zum Dieselmotor greifen. Denn aus Öl-, Gas- oder Atomkraftwerken erzeugter Strom ist eher nachhaltige Umweltverschmutzung. Denn dabei schneidet der Dieselmotor besser ab, eil er nicht über viele Umwege die Energie zur Verfügung stellt. Auch sollten wir uns nicht der Illusion hingeben, dass das autonome Fahren in Kürze möglich sein wird. Denn die Dateninfrastruktur wird noch viele Jahre auf dem heutigen Level verweilen, auch wenn uns im Handydisplay das 5G Symbol anblinkt. Um wirklich ausreichende Datenvolumen zur Verfügung zu haben, fordern Fachleute schon heute die nächste Ausbaustufe 6G. Anscheinend ist vor 2050 nach heutiger Einschätzung nicht mit dem autonomen Fahren zu rechnen. Doch es gibt schon heute Dinge, die auch ohne autonomes Fahren umgesetzt werden können

Parkplatz und gesetzliche Bedingungen

Selbstfahrende Autos werden nicht weniger Parkraum benötigen – sie werden ihn aber deutlich effizienter nutzen, so die Ingolstädter. Zudem könnte in Ballungsräumen die Fahrzeugdichte sinken, wenn ein steigender Anteil der Autos in Sharing-Modellen genutzt wird. Und dazu braucht es keine E-Mobilität. Zum Hintergrund: Laut Umweltbundesamt werden private Fahrzeuge heute durchschnittlich nur eine Stunde am Tag bewegt.

Unter dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer entstanden eine Vielzahl von chaotischen Gesetze. Das kostspieligste ist sicherlich die Verkehrsmaut, die dann beerdigt werden musste. Ebenso ist die gesamte Situation zum Beispiel um die e-Scooter katastrophal gelaufen. In allen anderen europäischen Ländern dürfen die Scooter versicherungsfrei und mit 30 km/h bewegt werden. Nur Herr Scheuer hat den Versicherern eine Einnahmequelle verschafft.

So feiern die Audianer die frühzeitige geschaffenen Rahmenbedingungen aus dem Scheuer-Ministerium. Diese sollen die Sicherheit bei der Entwicklung und Einführung der Technologie an erste Stelle setzen. Obwohl die technologische Entwicklung in Ländern wie den USA oder China rascher voranschreitet als in Deutschland und Europa. Und diese hat bedeutenden Einfluss auf die gesetzgeberischen Bedingungen. Gesetzgeberisch gilt Deutschland im internationalen Vergleich als Pionier. Seit 2017 dürfen autonome Fahrsysteme unter bestimmten Voraussetzungen Tätigkeiten übernehmen, für die bis dahin ausschließlich der Mensch zuständig war (SAE Level 3). Im Juni 2021 wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der Fahrzeuge ab Level 4 im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb anerkennt, allerdings nur in definierten Bereichen (z. B. Shuttle-Verkehre von A nach B oder „People Mover“-Busse auf festgelegten Routen). Dieses Gesetz ist ein erster Schritt für eine umfassendere Regulierung, an der intensiv gearbeitet wird.

Einsame Entscheidung durch das autonom fahrende Auto?

Mit Blick auf das autonome Fahren ist aus heutiger Sicht entscheidend: Nicht das Auto selbst entscheidet, sondern das, was der Mensch für das Fahrzeug programmiert. Das Fahrzeug bildet nur das ab, was die Software vorgibt. Und hier zeigen alle bisherigen Untersuchungen: Maschinen sind deutlich weniger anfällig für „menschliches Versagen“ als Menschen, da sie z. B. auch bei langen Fahrten nicht ermüden. Da aber ein Mensch die Programmierung übernommen hat, ist es davon abhängig, wie gut das Programm geschrieben wurden. Doch viel wichtiger ist es, ob der Programmierer überhaupt jemals Auto gefahren ist und wie viel Fahrpraxis er hat.

Die Frage, ob und wie eine Maschine in einer Gefahrensituation richtig entscheiden kann, bewegt viele Menschen. Sie ist jedoch nicht erst mit dem autonomen Fahren aufgekommen. Sie wird seit Jahrzehnten in der Ethik am Beispiel des „Trolley-Problems“ oder auch „Weichenstellerfalls“ diskutiert: Dabei geht es um die Frage, ob ein Weichensteller einen auf eine Personengruppe zufahrenden Zug auf ein anderes Gleis umleiten darf, auf dem sich ebenfalls Personen befinden – jedoch weniger. Ist sein Handeln in dieser Konstellation eine Straftat? Wäre er somit zum Nichtstun verdammt? Oder hat er richtig abgewogen und den größtmöglichen Schaden verhindert?

Mit dem autonomen Fahren erlebt diese Diskussion nun ein Comeback: Der zentrale Punkt in der Debatte sei jedoch, dass in einer Gefahrensituation nicht das Auto selbst entscheidet, sondern nur das abbildet, was die von Menschen programmierte Software vorgibt. Es kann und wird immer nur die ethischen Entscheidungen und Werte des Menschen übernehmen und konsequent anwenden – ohne eigene Interpretation. Wird fortgesetzt.

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