Camping oder Glamping, oder gar nichts?

Nicht nur seit der Corona-Pandemie zieht es die Deutschen nach draußen. Outdoor und Abenteuer stehen ganz oben an. Doch nicht alle wollen draußen in der Natur im Einpersonenzelt die Nacht verbringen. So findet das Luxus-Zelten immer mehr Anhänger, wie luckx – das magazin recherchierte.

Outdoor-Leben

Die Outdoor-Branche schwächelt. Die vor kurzen auf dem Münchner Messegelände veranstaltete Outdoor-Messe steckt in der Krise. Es fehlen die Impulse, um mehr Menschen für das Leben draußen zu begeistern. Mit immer teurer, höher, weiter sind die rund 13 Millionen deutschen Camping-Fans nicht einverstanden. Trotzdem ziehen sie Natur und Freiheit dem klassischen Hotelurlaub vor. Auch wenn im April 2024 ein historischer Höchstwert bei den Neuzulassungen von Reisemobilen und Caravans festzustellen war, liegen die Verkaufszahlen des Jahres noch unterhalb von 2023. Doch im Vergleich vor rund 10 Jahren ist die Nachfrage nach Wohnwagen und Wohnmobil hoch. War es früher eher die ältere Generation, so sind heute viele Jüngere im Besitz eines Freizeitfahrzeuges. Zu Beginn der Sommerreisezeit sollten sich Urlauber unbedingt mit den Verkehrsregelungen vertraut machen. Insbesondere dann, wenn es auch ins Ausland geht.

So gilt für Pkw mit Wohnwagen-Anhänger grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern (km/h). Wer schneller fahren will, kann aber eine Tempo-100 km/h-Zulassung beantragen. Mit dieser Sonderzulassung gilt – wie der Name schon verrät – eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h. Doch es gibt einige Voraussetzungen laut der Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung, wie z. B. ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen, hydraulische Stoßdämpfer oder höchstens sechs Jahre alte zugelassene Reifen am Wohnwagen mit dem Geschwindigkeitsindex L. Dagegen ist die zugelassene Geschwindigkeit für Wohnmobil abhängig vom Gewicht des Fahrzeuges: Bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger darf auf der Autobahn das Gaspedal durchgedrückt werden; hier gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Auf der Landstraße gilt Tempo 100. Mit Anhänger sind allerdings nur 80 km/h erlaubt. Wiegt das mobile Heim mehr als 3,5 Tonnen, sind ohne Anhänger auf der Autobahn 100 km/h und auf der Landstraße 80 km/h erlaubt. Mit Anhänger sind auf der Autobahn 80 km/h, auf Landstraßen sogar nur 60 km/h zulässig.

Freistehen oder Campingplatz?

Wer in seinem Camper oder Caravan außerhalb von Campingplätzen übernachten möchte, sollte sich vorher gut informieren, wo man wie lange stehen bleiben darf, denn Wildcampen ist in den meisten Ländern absolut tabu und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. In Deutschland darf man eine Nacht in seinem Reisegefährt am Straßenrand von öffentlichen Straßen verbringen, um seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Doch aufgepasst: Der ausgesuchte Stellplatz muss auch explizit für Wohnmobile erlaubt sein. Und man sollte natürlich weiterfahren, sobald man ausgeschlafen hat.

Geht es um das dauerhafte Parken, hat so mancher Caravan- und Wohnmobilbesitzer seine liebe Not, einen geeigneten Stellplatz zu finden. Das das Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist (Paragraf 12 Absatz 3b). Danach darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wer das Verbot missachtet, muss 20 Euro Strafe zahlen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wiegt das Wohnmobil allerdings mehr als 7,5 Tonnen, sieht die StVO eine Einschränkung beim Parken vor: Damit darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.

Höhe beachten

So manche Fahrt, die mit einem PKW unkompliziert möglich ist, wird durch Höhenbegrenzungen verhindert. Das gilt zum Beispiel auch auf Autobahnparkplätzen. Da tritt der Wohnmobilist in Konkurrenz zu LKW-Fahrern, die schon seit Jahren immer wieder verzweifelt nach Pausenplätzen suchen müssen und dann gezwungenermaßen an Auffahrten parken. So ist ein Wohnmobil nicht nur breiter als ein normaler Pkw, sondern auch höher. Vor allem mit verbauten Alkoven erreichen Fahrzeuge deutlich über drei Meter. Wer diese Dimensionen nicht gewöhnt ist, sollte besondere Vorsicht im Verkehr walten lassen. In Alleen mit Baumbestand könnten tiefhängende Äste für Kratzer auf dem Dach sorgen und auch einige vor allem ältere Tankstellen haben sehr niedrige Decken im Außenbereich, so dass es knapp werden könnte. Auch Tunnel und Unterführungen sind oft höhenbegrenzt. Entsprechende Warnhinweise sollten auf keinen Fall ignoriert werden. Wer sich in der Höhe verschätzt, wie ein ungeübter Wohnmobilfahrer, um ganze 60 Zentimeter, blieb mit seinem über drei Meter hohen Wohnmobil in einer 2,50 Meter hohen Unterführung hängen. Den Schaden von rund 10.500 Euro sollte ihm seine Kaskoversicherung erstatten. Doch die weigerte sich aufgrund grober Fahrlässigkeit. Pech für den Wohnmobilisten-Neuling, denn auch die Richter waren der Ansicht, dass er die erforderliche Sorgfalt verletzt habe. Er hatte gleich mehrere Hinweisschilder übersehen, die auf die Höhe der Unterführung hinweisen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 3 U 107/05).

Personen besser durchzählen – oder die georderten Sitzplätze

Wer ein für vier Personen zugelassenes Wohnmobil kauft, darf auch davon ausgehen, dass vier Personen Platz finden. Und zwar ohne, dass dadurch der im Heck vorhandene Stauraum nur noch eingeschränkten Platz bietet. In einem konkreten Fall konnte ein neu gekauftes Wohnmobil nur von vier Insassen genutzt werden, wenn gleichzeitig der Stauraum nicht ganz vollgeladen wurde, da sonst das zulässige Maximalgewicht überschritten worden wäre. Gepäck oder Menschen – in dieser Entscheidung sahen auch die Richter einen Sachmangel, so dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten durfte (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 26 U 31/14).

Ersatzbeschaffung

Ist man nicht der Verursacher eines Unfalls, hat man gute Chancen, nicht nur ein Ersatzfahrzeug für ein kaputtes Wohnmobil, sondern auch die Erstattung aller anderen Kosten, die mit dem Unfall in Zusammenhang stehen, zu bekommen. So wurde ein parkendes Wohnmobil bei einem Verkehrsunfall derart beschädigt, dass der anstehende Urlaub nicht damit angetreten werden konnte. Da die Womo-Tour nicht verschoben werden konnte, mietete der Besitzer kurzerhand ein Ersatzfahrzeug. Sein eigenes Wohnmobil ließ er sich nach erfolgreicher Reparatur an den Urlaubsort bringen. Die Kosten für Reparatur, Ersatzfahrzeug, Überführung und Taxikosten zum Ersatzfahrzeug bekam er nach kurzem Rechtsstreit von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet (Landgericht Hamburg, Az.: 331 O 15/15).