Freiheit auf Rädern?

Draußen unterwegs zu sein ist für viele Menschen zu einem wichtigen Erlebnis geworden. Ob Wandern, Radfahren oder Skilaufen: Das sind alles Aktivitäten, die gern unternommen werden. Nicht erst seit der Corona-Pandemie hat auch das Campen mehr Freunde gewonnen, recherchierte luckx – das magazin.

Mobilität

während der Reisebeschränkungen und geschlossenen Unterkünften war der Camper und der Wohnwagen der rettende Anker der Mobilität und des Erlebens. Zwar war auch während dieser Zeit die Freiheit auf Rädern eingeschränkt. Doch insgesamt konnten Wohnmobilisten mehr Freiheit genießen, was zu einer hohen Nachfrage führte. Zwar ist diese aktuell rückläufig. Doch derzeit sind so viele Freizeitfahrzeuge wie nie auf deutschen Straßen angemeldet. Über eine Millionen Fahrzeugen müssen auch dann irgendwo abgestellt werden, wenn sie nicht genutzt werden. Das bringt nicht nur Verdrus für deren Besitzer, wenn sie keine geeignete Parkmöglichkeit finden. Auch Anwohner sind genervt durch zugestellte Parkplätze. Und wenn die Besitzer „mal eben“ eine Wochenendtour unternehmen wollen, fängt meist schon zur Mittagszeit die Suche nach einem geeigneten Übernachtungsplatz statt. Der Ausbau der Infrastruktur liegt weit hinter den Bedürfnissen zurück. Hier hat die Freizeitfahrzeug-Branche es in den vergangenen Jahren versäumt, sich für Übernachtungsmöglichkeiten einzusetzen. So wird das Reisen mit Wohnmobil, Wohnwagen, Van und wie sie auch genannt werden immer mehr zu einem Urlaug mit Kompromissen. Da bleibt nicht mehr viel übrig von Flexibilität und Unabhängigkeit. Neben diesen Einschränkungen gibt es auch weitere Regelungen, die die Freiheit begrenzen.

Campingabenteuer mit Vorschriften

An welche Vorschriften sich Camper halten müssen, ist vom Gewicht ihres Gefährts abhängig. Wohnmobile oder -wagen sind zwar deutlich größer als Pkws, überschreiten sie aber eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht, darf jeder, der einen Führerschein der Klasse B besitzt, hinters Steuer. Es gelten dann die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C nötig, aber auch ein alter Führerschein der Klasse 3 ist zulässig. Diese dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h sowie außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h fahren. Wenn das Gewicht diese Grenze überschreitet, gilt auf Autobahnen und Landstraßen Tempo 80. Bei Auslandsreisen sollten Camper unbedingt sich über die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen informieren.

Parken

Einparken mit Wohnmobil oder -wagen kann schnell eine Herausforderung sein. Wer sein Gefährt abstellt, muss darauf achten, dass Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern noch mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern vorbeifahren können. Gibt es eine Parkplatzmarkierung, dürfen Wohnmobile und -wagen nicht über die Begrenzungslinien hinausragen. Wenn die Verkehrszeichen das Parken auf dem Bürgersteig erlauben, gilt das ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ist damit für die meisten Camper nicht möglich. Wer dann noch mehr als 7,5 Tonnen auf die Waage bringt, darf in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen auch nicht parken. Speziell für Wohnwagen gilt: Abgekoppelt dürfen sie in Wohngebieten nur bis zu zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen und müssen danach umparken.

Campingplatz

Unterwegs mit dem Camper einfach spontan in der Natur abzustellen, sollten sich Urlauber gut überlegen. Denn das sogenanntes Wildcampen ist in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. Zum Campieren muss demnach ein ausgewiesener Standort her. Auf dem Camping- und Stellplatz gibt es eine Platzordnung, an die sich Nutzer unbedingt halten sollten. Zwar ist bei Campern das Mitnehmen von Katzen und Hunden sehr beliebt. Doch vielfach unterliegen diese Mitbewohner besonderen Regelungen. Auch beim Feuermachen, Nachtruhe, Grillen und vielem mehr gibt es Regelungen. Wer es dann doch nicht zum nächstgelegenen Stellplatz geschafft hat, kann sich bis „zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit“ am Straßenrand ausruhen. Aber nur für maximal zehn Stunden, ohne dabei etwa Campingmöbel aufzustellen.

Besser gut versichert

Wie für alle Fahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Wohnmobile und Wohnwagenanhänger Pflicht. Sie leistet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern, sollten Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Manche Anbieter haben ihre Kfz-Policen inzwischen um spezielle Zusatzbausteine für Camper erweitert.